12.07.2015 Views

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

VATANDAŞ LIK, GÖÇ MÜLTEC İ YE YABANCILAR IIUKLJKLJNDAK İ GÜNCEL GELİŞMELERkeine wolınortgebundene Sozialversicherungs- oder Soziathiifeleistungenerhölt.1m Ergebnis besteht bel den türkischen Staatsangehörigeneine gewisse Unsicherheit in Bezug auf d ıe praktische Anwendungdieses Cesetzes. Vor a<strong>il</strong>em wird 1m Einzelnen nicht klar,welche Konsequenzen dIe Annahme der deutschen Staatsangehörigkeitund der Verlust der türkischen Staatsangehörigkeithaben. Klar ist, dass dIe Einbürgerung in Deutschland das Rechtauf Nachentrichtung in die türkische Versicherung sich nachte<strong>il</strong>igauswirken kann.• Aufgrund dieses Nachteiies haben zahireiche Antragstellerbeim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit unter Berufungauf Ş 12 5MG beantragt, die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten,da sonst erhebliche wirtschaftliche Nachte<strong>il</strong>e drohten.Soweit ersichtlich haben d ıe Gerichte diese A ııftassung bisher zurückgewiesen.5 Sicher giit hier, dass durch den Verlust des Rechtsauf Nachentrichtung ein erhebflcher Nachte<strong>il</strong> entstehen kannund diese Praxis auch dazu führt, dass türkische Staatsangehörigedavon absehen, einen Antrag auf den Erwerb der deutschenStaatsangehörigkeft zu stellen.Es ist hier zu kl5ren, ob diese Praxis mit dem deutsch-türkischenSozialversicherungsabkommen vereinbar ist, das in Art. 2klar forn ıuliert, weiche Rechtsvorschriften von dem Abkomrnenerfasst werden. Danach fallen a<strong>il</strong>e Rechtvorschriften über d ıe Altersversicherungunter den Geltungsbereich des Abkommens.Dies müsste auch das Gesetz Nr. 3201 umfassen. Würde diesesGesetz in den Anwendungsbereich des deutsch-türkischen Soziaiversicherungsabkommensfa<strong>il</strong>en, 50 dürfte nicht mehr nachder Staatsangehörigkeit differenziert werden. Dies bedeutet natürlichnicht, dass nunmehr a<strong>il</strong>e deutschen Staatsangehörigendieses Recht auf Nachentrichtung haben, sondem natürlich nurd ıe Personen, d ıe dIe in dem Gesetz genannten VoraussetzungenBEITR£CHRISIOPHScHUMAcHER-U İ LOE6NOvgl. VG Darmstadt v. 10.11.2008 - VI 63-lco4-A- ı o9 ı/oo, das sich allerdingsauch auf die fehlende Mitwirkung des KIgers bezog.bIVA

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!