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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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VATANDAŞLIK, GÖÇ MÜLTECI VE YABANCILAR HLİKUKUNDAK İ GÜNCEL GEL İŞMELERbel der Ausiegung der deutschen Vorschriften von Bedeutung, BE İTRAG:da d ıe Mitg İiedstaaten neben der Verpflichtung zur Umsetzung SIMONEAITder QRL weiterbin an ihre völkervertraglichen Verpflichtungenaus der EMRK gebunden sind.115Des Weiteren wird 1m Regeifall von der Abschiebung einesAuslönders in einen anderen Staat abgesehen, wenn dort für diesenAusInder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Lebenoder Freiheit besteht ( 60 Abs. 7 S. ı Aufenthc). Darunterfallenunter anderem krankheitsbedingte Abschiebungsverbote wiebeispielsweise der Fa<strong>il</strong> einer erheblichen konkreten Gefahr, dasssich eine posttraumatische Belastungsstörung bel unzureichendenBehandlungsmögFichkeften fm Heimatland alsbald nach derRückkehr des AusInders in seinen Heimatstaat wesentlich odergar Iebensbedrohlich verschlechtern wird.116Nicht zum subsidi5ren Schutz gehören Abschiebungsverbote,dIe gem. Ş 6oa Abs. 2 AufenthG zur Erte<strong>il</strong>ung einer Duldungführen, solange dIe Abschiebung aus tatschIichen oder rechtlichenGründen unn ıöglich ist oder wenn dringende humaniüreoder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessendie vorübergehende weitere Anwesenheit des AusInders 1mBundesgebiet erfordern. Bel der Duldung handeit es sich nichtum einen Aufenthaltstite İ, sondern es wird eine bereits angedrohteAbschiebung zur Volizlehung einer Ausrefsepfiicht ausgesetzt.117Die rechtliche Ur ımöglichkeit der Abschiebung ist anzunehmen,wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach Ş 25 AufenthG nichtertelit werden kann und dIe damit bestehende Ausreisepflichtwegen des Vor<strong>il</strong>egens eines Abschiebungsverbots nach Ş 60Abs. ı, 2, 3, 5 und 7 AufenthG nicht volizogen werden kann.h18Neben diesen sog. zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten115 Storey, international Joumal of Refugee Law, Volume 20, N° ı, Mrz 2008,S. 13ff.; BonWFoitz, Be<strong>il</strong>age zun ı Asylrnagazin 1212008, S. 2, abrufbar unterwww.asyi.net (15.9.2009).116 OVG NRW, NVwZ-RR 2005, 5.359.117 Hafibronner, Kommentar zum Auslnderrecht, Ş 60a AufenthG, Rn. 79.118 HatIbronner, Kommentar zum Auslanderrecht, 6oa Aufenthc, Rn. 22.385

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