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TORKiYE BAROLAR BiRÙ G%i. il - Türkiye Barolar Birliği Yayınları

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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IV STAATSANGEHÖRIGKEIJS -, AUSLANCER- UND FLÜCHTUNGSREGITBE İTRAG: Dieser Ausgleich lsst sich sowohl national ais auch inter-CHRISIOPH nationai lösen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sowohl imS(HUMA(HER- nationalen Rahmen Regelungen getroffen ais auch mit anderenHILDEBRAND Staaten lnstrumentarien entwickelt, d ıe diesen Ausgleich zum inhalthaben und den besonderen Interessen und Bedürfnissen derBetrotfenen Rechnung tragen.Il. DIe nationalen Regelungen1. Aufenthalt in Deutschland1m deutschen Arbeits- und Sozialrecht g<strong>il</strong>t der Grundsatz derGleichbehandlung. Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeitsind bel A ııfenthalt und Besch5ftigung in Deutschlandausgeschlossen. Das Sozialrecht kennt nur Versicherte, sofern sieihren Aufenthalt in Deutschland haben. Besonderheiten geltenfür Personen, dIe nach Deutschland entsandt werden. Auf denAufenthaltsstatus wird nicht abgestellt. Dies bedeutet, dass auch<strong>il</strong>legal Beschftige sozialversicherungspflichtig sind, denn sie stehenin der Regel in einem faktischen Arbeitsverhltnis, das dIeBetroffenen nicht sch ııtzlos stellt, aber natürlich auch strafrechtllciıeFolgen fürArbe[tnehmer und Arbeitgeber haben kann.Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf dIe Regelungenin der Unfallversicherung. Danach ist auch ein <strong>il</strong>legal Beschöftigterbel einem Arbeitsunfa<strong>il</strong> versichert, d.h. sowohi er als auchseine Hinterbllebenen haben Anspruch auf dIe vollen Leistungen.Oles g<strong>il</strong>tfür I-linterbliebene selbst dann, wenn sie sich 1m Auslandaufhalten.Dieses Beispiel zeigt, welcher Stellenwert der sozialen Absicherungvon Arbeitnehmern zukommt. Es wğ re durchaus vertretbar,<strong>il</strong>legal Beschftigten diesen Schutz nicht zu gewhren,da gerade in dem Schutz auch ein Anreiz für eine derartige TtigkeitIlegen könnte. Der Gesetzgeber hat bewusst einen anderenWeg eingeschlagen und hat damit deutlich gemacht, dass in derAbwögung der Interessen das Interesse an einer fairen Absicherungbel einer Besch5ftigung umfassend zu verstehen ist. Dashe<strong>il</strong>3t jedoch nicht, ordnungspolitische Aspekte auGer Acht zu508

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