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Alkoholismus als biographisches Ereignis am Beispiel chronisch ...

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Für Gesundheit wird folgende Definition angeführt:<br />

„Gesundheit: (engl.) health; 1. I. w. S. nach der Definition der WHO der Zustand völligen<br />

körperl., geistigen, seel. u. sozialen Wohlbefindens; 2. I. e. S. das subjektive Empfinden des<br />

Fehlens körperl., geistiger u. seel. Störungen od. Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem<br />

Erkr. u. pathol. Veränderungen nicht nachgewiesen werden können; 3. Im<br />

sozialversicherungsrechtl. Sinn der Zustand, aus dem Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit<br />

resultiert...“(vgl. ebd., S. 594)<br />

Frühere Definitionsversuche von Krankheit im Pschyrembel fallen teilweise sehr<br />

unterschiedlich aus.<br />

„1959 hieß es, Krankheit sei die Störung der normalen Vorgänge im Körper oder in seinen<br />

einzelnen Teilen; 1969 wurde diese Definition ergänzt: Krankheit sei die Ges<strong>am</strong>theit von<br />

abnorm gearteten Reaktionen auf einen krankmachenden Reiz; 1986 bedeutet Krankheit im<br />

weiteren Sinne das Fehlen von Gesundheit, im engeren Sinne das Vorhandensein von<br />

subjektiv oder objektiv faßbaren körperlichen oder geistigen Veränderungen<br />

beziehungsweise Störungen...“ (vgl. Pschyrembel 1959, 1969, 1986, zitiert nach Bittner 1996<br />

b, S. 18)<br />

1994 definiert der Pschyrembel: „Krankheit: (engl. Disease, illness; Erkrankung, Nosos,<br />

Pathos, Morbus; 1. Störung der Lebensvorgänge in Organen od. im ges<strong>am</strong>ten Organismus mit<br />

der Folge von subjektiv empfundenen bzw. objektiv feststellbaren köperl., geistigen bzw.<br />

seelischen Veränderungen; 2. in der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts der Zustand<br />

von Regelwidrigkeit im Ablauf der Lebensvorgänge, der Krankenpflege u. Ther. erfordert u.<br />

aus dem eine berufsspezif. erhebl. Arbeits- u. Erwerbsunfähigkeit resultiert; 3. begriffl Bez.<br />

für eine definierbare Einheit typischer ätiol., morphol., sympt., nosologisch beschreibbarer<br />

Erscheinungen, die <strong>als</strong> eine best. Erkrankung verstanden wird. Vgl.<br />

Gesundheit.“(Pschyrembel 1994, 824)<br />

1998 heißt es „Krankheit:...der regelwidrige Körper- od. Geisteszustand, der in der<br />

Notwendigkeit einer Heilbehandlung (wobei bereits die Erforderlichkeit einer<br />

Diagnosestellung genügt) od. der Arbeitsunfähigkeit wahrnehmbar zutage tritt...“<br />

(Pschyrembel 1998, 867)<br />

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