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Alkoholismus als biographisches Ereignis am Beispiel chronisch ...

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6 Hausordnung<br />

6.1 Grundregeln<br />

• Der Besitz und Konsum von Alkohol ist verboten<br />

• Die Teilnahme <strong>am</strong> Frühstück, Mittag- und Abendessen, sowie an Gruppengesprächen und<br />

anderen Gemeinschaftsunternehmungen ist grundsätzlich verpflichtend<br />

• Die Androhung und Ausübung von Gewalt führt zur Entlassung<br />

• Die Bereitschaft zu regelmäßiger örtlicher Betreuung muss gegeben sein<br />

6.2 Ausgangsregelung<br />

Der Ausgang ist im Rahmen der Freizeit nicht reglementiert. Die Gemeinschaft ist allerdings davon<br />

zu unterrichten. In den ersten sechs Wochen des Aufenthalts gibt es Ausgang nur in Begleitung eines<br />

Gruppenmitgliedes.<br />

6.3 Tagesablauf<br />

Der Tagesablauf ist zeitlich festgelegt und innerhalb eines Wochenplanes geregelt. Dieser ist<br />

bindend.<br />

6.4 Besuchsregelung<br />

Um die bestehenden Kontakte zu erhalten, ist Besuch erwünscht und nach Absprache und<br />

Voranmeldung mindestens 1 Woche zuvor, jederzeit möglich.<br />

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