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Klassenbester in Deutsch oder Englisch? Nein danke – das passt ...

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„geschlechtstypischen“ Berufen zu konstatierende Widerspruch zwischen der Höhe des<br />

allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulabschlusses und dem Qualifikationsniveau der beruflichen<br />

Ausbildung wenig günstig auf die berufliche Identitätsstiftung bzw. die Möglichkeit zur<br />

Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentfaltung im Beruf (beispielsweise durch <strong>das</strong><br />

Ausschöpfen <strong>in</strong>tellektueller Leistungspotentiale <strong>oder</strong> kreativer Fähigkeiten) auswirken. Und<br />

auch die „marktstrategischen Vorteile“, die Berufe eigentlich garantieren sollen, <strong>in</strong>dem sie<br />

„…dauerhafte qualifizierte Erwerbschancen…“ bieten sowie „…vor der Konkurrenz mit<br />

Laienkräften, mit Un- und Angelernten…“ schützen, sche<strong>in</strong>en <strong>in</strong> „Frauenberufen“ aufgrund<br />

der ger<strong>in</strong>gerwertigen Ausbildung <strong>in</strong> Frage gestellt zu se<strong>in</strong>, wenn z.B. „…vollausgebildete<br />

Näher<strong>in</strong>nen <strong>oder</strong> Verkäufer<strong>in</strong>nen…die gleiche Aufgabe mit nur kurz Angelernten…“ teilen<br />

(Ostner 1983, S. 130). Aus den häufig niedrigeren Qualifikationsanforderungen <strong>in</strong> typischen<br />

„Frauenberufen“ (vl. Rabe-Kleberg 1990, S. 167, vgl. auch Achter Jugendbericht 1990, S. 47)<br />

ergibt sich nun als weiteres Negativum deren ger<strong>in</strong>geres Berufsprestige (vgl. ebd.). Da der<br />

über den Beruf vermittelte soziale Status <strong>in</strong> unserer erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft<br />

aber <strong>das</strong> entscheidende Kriterium zur Standortbestimmung e<strong>in</strong>er Person <strong>in</strong>nerhalb ihres<br />

sozialen Bezugssystems darstellt (vgl. Ostner 1983, S. 111; vgl. auch Doer/ Schneider 1992,<br />

S. 82; vgl. auch Böhnisch/ Arnold/ Schröer 1999, S. 107), impliziert mangelndes berufliches<br />

Renommée nicht nur die Zuweisung e<strong>in</strong>es der unteren Plätze auf der beruflichen Rangskala,<br />

sondern auch auf der Skala gesamtgesellschaftlicher Anerkennung. Im Kontext mit dem für<br />

viele typische „Frauenberufe“ zu verzeichnenden Mangel an Prestige und qualifikatorischem<br />

Anspruch steht e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gerer Verdienst. Natürlich zeichnen für ger<strong>in</strong>ge E<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong><br />

„frauentypischen“ Berufsfeldern und die hieraus resultierenden schlechteren<br />

Existenzsicherungsmöglichkeiten für viele Frauen (vgl. Achter Jugendbericht, S. 47) auch<br />

zwei weitere Faktoren verantwortlich, nämlich die verstärkte Ausübung von<br />

Teilzeitbeschäftigung durch Frauen sowie die „…um <strong>das</strong> männlicherseits zu erzielende<br />

Familiene<strong>in</strong>kommen…aufgebaute Geschlechterordnung…“, die „…<strong>in</strong> die geschlechtlichen<br />

Verteilungsstrukturen bis heute tief e<strong>in</strong>geschrieben (und auch e<strong>in</strong>e Ursache für die wachsende<br />

K<strong>in</strong>derarmut 95 )…“ ist (Nickel 1997, S. 21). Nun wurde zwar diesbezüglich bereits <strong>in</strong> grauer<br />

Vorzeit (konkret im Jahre 1975) 96 vom M<strong>in</strong>isterrat der Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft (heute<br />

Europäische Union) e<strong>in</strong>e Richtl<strong>in</strong>ie zur gleichen Entlohnung der Geschlechter im<br />

Erwerbsleben verabschiedet. Aber da die Richtl<strong>in</strong>ie als recht schwächliches Rechts<strong>in</strong>strument<br />

zwar den forschen Anspruch auf sofortige Kenntnisnahme, jedoch nicht auf baldige<br />

Umsetzung geltend machen kann, ermöglichte <strong>das</strong> (unter anderem) der Bundesrepublik<br />

<strong>Deutsch</strong>land e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>dige nationale Auslegungsvariante, die e<strong>in</strong>erseits der vorhandenen<br />

politischen Forderung nach Gleichstellung von Frauen und Männern verbal gerecht wurde…<strong>–</strong><br />

und andererseits nicht gleich die bundesdeutsche Welt aus den Angeln hob. Gesetzlich<br />

verankert wurde also der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche <strong>oder</strong> gleichwertige<br />

Arbeit, aber pikanterweise blieb e<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition der Begriffe „gleiche Arbeit“ und<br />

„gleichwertige Arbeit“ aus, was selbstverständlich e<strong>in</strong>en weiten Interpretationsspielraum<br />

garantiert, der e<strong>in</strong>e Ungleichbehandlung der Geschlechter bei der E<strong>in</strong>kommenszuweisung<br />

durchaus gestattet und selbstredend entsprechend genutzt wird. So beziehen Frauen weniger<br />

Lohn <strong>oder</strong> Gehalt als Männer „…selbst dann, wenn sich Arbeitszeit, Qualifikation und<br />

Beschäftigungskont<strong>in</strong>uität nicht unterscheiden…“ 97 , folglich nur aufgrund des bestehenden<br />

Makels, nicht als sogenannter männlicher Familienernährer klassifizierbar zu se<strong>in</strong>. Was die<br />

95 So steht die (heute noch <strong>in</strong> der überwältigenden Mehrheit von Frauen wahrgenommene) « Alle<strong>in</strong>erziehung von<br />

K<strong>in</strong>dern » nach « K<strong>in</strong>derreichtum » an zweiter Stelle der 1992 vom EG-Forschungsbericht identifizierten<br />

Gründe für Familienarmut<br />

96 75/117/EWG: Richtl<strong>in</strong>ie des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der<br />

Mitgliedsstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen<br />

97<br />

Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Frauen <strong>in</strong> der Bundesrepublik<br />

<strong>Deutsch</strong>land. Bonn 1998, S. 66, vgl. auch Bundesanstalt für Arbeit Sonderdruck 4/2000, S. 399<br />

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