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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />

Erfolgsrechnung<br />

Ertrag<br />

Gebühren<br />

E1300.0001 3 652 265<br />

V vom 17.10.1984 über die Gebühren für die Beaufsichtigung von<br />

Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (VGBV; SR 831.435.2).<br />

Ende 2010 beaufsichtigte das BSV über 200 national und international<br />

tätige Vorsorgeeinrichtungen und Hilfseinrichtungen<br />

der beruflichen Vorsorge. Im Frühjahr 2011 startete die im Rahmen<br />

der Strukturreform BVG beschlossene Neuregelung der Aufsicht,<br />

in deren Zug die Direktaufsicht bis 2014 schrittweise an<br />

die Kantone übergeben wird. Dies hat auch Auswirkungen auf<br />

die jährlichen Aufsichtsgebühren. Sie wurden bisher 9 Monate<br />

nach Geschäftsabschluss, d.h. im folgenden Kalenderjahr in<br />

Rechnung gestellt. Im Übergang wird eine Pro-rata-Gebühr zu<br />

dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, zu dem die Direktaufsicht<br />

über eine bestimmte Einrichtung an einen Kanton abgegeben<br />

wird.<br />

Mit den Aufsichtsgebühren werden Lohn- und Lohnnebenkosten<br />

des mit der Direktaufsicht BV betrauten BSV-Personals vollständig<br />

gedeckt (siehe Finanzposition A2100.0120, Personalaufwand<br />

Regress/IV/BV).<br />

• Gebühren für übrige Amtshandlungen fw 3 652 265<br />

Die Summe der Vermögen und Austrittsleistungen ist erneut<br />

gestiegen und somit auch die darauf basierenden jährlichen<br />

Aufsichtsgebühren. Einen erheblichen Beitrag zum Budgetüberschuss<br />

von CHF 252 265 haben auch die bei Aufsichtsabgabe in<br />

Rechnung gestellten Pro-rata-Gebühren geleistet.<br />

Entgelte<br />

E1300.0010 23 311 528<br />

BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />

(AHVG; SR 831.10), Art. 95; BG vom 19.6.1959 über<br />

die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20), Art. 66 und Art. 67<br />

Abs. 1 Bst. b.<br />

Die Entgelte enthalten unter den «übrigen Rückerstattungen»<br />

die Rückzahlungen der Sozialversicherungen für die Personalund<br />

Sachausgaben, die dem BSV in den Bereichen Regress und<br />

IV entstehen (vgl. A2100.0120 Personalaufwand Regress/IV/BV<br />

sowie A2111/0264 Regress IV). Zudem werden darunter Rückerstattungen<br />

von Bundesbeiträgen an die Sozialversicherungen<br />

verbucht, welche sich aufgrund der Schlussabrechnung des<br />

Vorjahres als zu hoch erwiesen haben. Unter den «übrigen Entgelten»<br />

werden weitere Kostenrückerstattungen an das BSV für<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

100<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

einzelne Durchführungs- und Vollzugsbereiche sowie für Kommissionen<br />

und Sachverständige im Rahmen der Durchführung<br />

der AHV, IV und EO zusammengefasst.<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 22 391 569<br />

• Übrige Entgelte fw 919 960<br />

Die Einnahmen liegen um 8,3 Millionen (55,2 %) über dem Budget.<br />

Aus der Schlussabrechnung der Zentralen Ausgleichsstelle<br />

für die Beiträge des Bundes an AHV, IV und Familienzulagen<br />

Landwirtschaft resultierte aus dem Jahr 2010 ein Beitragsüberschuss<br />

bei den Leistungen des Bundes an die AHV von 6 Millionen,<br />

bei den Leistungen des Bundes an die IV von 4,1 Millionen<br />

und bei den Familienzulagen Landwirtschaft von 0,5 Millionen.<br />

Diese standardmässig nicht budgetierten Beträge werden dem<br />

Stammhauskonto «Übrige Rückerstattungen» gutgeschrieben.<br />

Dem stehen Mindereinnahmen bei den Sachausgaben Regress/<br />

IV gegenüber, die auf geringere Ausgaben zurückzuführen sind<br />

(siehe Finanzposition A2111.0264, Sachaufwand Regress/IV).<br />

Fonds Familienzulagen Landwirtschaft<br />

E1400.0102 1 300 000<br />

BG vom 20.6.1952 über Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />

(FLG; SR 836.1), Art. 20 und 21.<br />

Der Betrag wird zur Herabsetzung der Kantonsbeiträge verwendet.<br />

• Zinsertrag eigene Wertschriften fw 1 300 000<br />

Das Fondskapital wird mit 4 Prozent verzinst.<br />

Einnahmen für zweckgebundenen Fonds «Familienzulagen an<br />

landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern», siehe Band<br />

3, Ziffer B41.<br />

Übriger Ertrag<br />

E1500.0001 74 842<br />

Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende<br />

und Dritte (insb. Swisscom).<br />

• Liegenschaftsertrag fw 74 842<br />

Die Einnahmen fielen um 6 Prozent tiefer aus als budgetiert, da<br />

nicht alle Parkplätze an Mitarbeitende des BSV weitervermietet<br />

werden konnten.<br />

Aufwand<br />

Verwaltung<br />

Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 35 367 980<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 35 367 980<br />

Personalaufwand Regress/iV/BV<br />

A2100.0120 8 556 526<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 8 556 526<br />

Lohnkosten für die Durchführung des AHV- und IV-Regress, für<br />

die Durchführung und Aufsicht der IV und für die direkte Aufsicht<br />

der Stiftungen in der beruflichen Vorsorge. Der Personal-

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