2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />
Erfolgsrechnung<br />
Ertrag<br />
Gebühren<br />
E1300.0001 3 652 265<br />
V vom 17.10.1984 über die Gebühren für die Beaufsichtigung von<br />
Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (VGBV; SR 831.435.2).<br />
Ende 2010 beaufsichtigte das BSV über 200 national und international<br />
tätige Vorsorgeeinrichtungen und Hilfseinrichtungen<br />
der beruflichen Vorsorge. Im Frühjahr 2011 startete die im Rahmen<br />
der Strukturreform BVG beschlossene Neuregelung der Aufsicht,<br />
in deren Zug die Direktaufsicht bis 2014 schrittweise an<br />
die Kantone übergeben wird. Dies hat auch Auswirkungen auf<br />
die jährlichen Aufsichtsgebühren. Sie wurden bisher 9 Monate<br />
nach Geschäftsabschluss, d.h. im folgenden Kalenderjahr in<br />
Rechnung gestellt. Im Übergang wird eine Pro-rata-Gebühr zu<br />
dem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, zu dem die Direktaufsicht<br />
über eine bestimmte Einrichtung an einen Kanton abgegeben<br />
wird.<br />
Mit den Aufsichtsgebühren werden Lohn- und Lohnnebenkosten<br />
des mit der Direktaufsicht BV betrauten BSV-Personals vollständig<br />
gedeckt (siehe Finanzposition A2100.0120, Personalaufwand<br />
Regress/IV/BV).<br />
• Gebühren für übrige Amtshandlungen fw 3 652 265<br />
Die Summe der Vermögen und Austrittsleistungen ist erneut<br />
gestiegen und somit auch die darauf basierenden jährlichen<br />
Aufsichtsgebühren. Einen erheblichen Beitrag zum Budgetüberschuss<br />
von CHF 252 265 haben auch die bei Aufsichtsabgabe in<br />
Rechnung gestellten Pro-rata-Gebühren geleistet.<br />
Entgelte<br />
E1300.0010 23 311 528<br />
BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(AHVG; SR 831.10), Art. 95; BG vom 19.6.1959 über<br />
die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20), Art. 66 und Art. 67<br />
Abs. 1 Bst. b.<br />
Die Entgelte enthalten unter den «übrigen Rückerstattungen»<br />
die Rückzahlungen der Sozialversicherungen für die Personalund<br />
Sachausgaben, die dem BSV in den Bereichen Regress und<br />
IV entstehen (vgl. A2100.0120 Personalaufwand Regress/IV/BV<br />
sowie A2111/0264 Regress IV). Zudem werden darunter Rückerstattungen<br />
von Bundesbeiträgen an die Sozialversicherungen<br />
verbucht, welche sich aufgrund der Schlussabrechnung des<br />
Vorjahres als zu hoch erwiesen haben. Unter den «übrigen Entgelten»<br />
werden weitere Kostenrückerstattungen an das BSV für<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
100<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
einzelne Durchführungs- und Vollzugsbereiche sowie für Kommissionen<br />
und Sachverständige im Rahmen der Durchführung<br />
der AHV, IV und EO zusammengefasst.<br />
• Übrige Rückerstattungen fw 22 391 569<br />
• Übrige Entgelte fw 919 960<br />
Die Einnahmen liegen um 8,3 Millionen (55,2 %) über dem Budget.<br />
Aus der Schlussabrechnung der Zentralen Ausgleichsstelle<br />
für die Beiträge des Bundes an AHV, IV und Familienzulagen<br />
Landwirtschaft resultierte aus dem Jahr 2010 ein Beitragsüberschuss<br />
bei den Leistungen des Bundes an die AHV von 6 Millionen,<br />
bei den Leistungen des Bundes an die IV von 4,1 Millionen<br />
und bei den Familienzulagen Landwirtschaft von 0,5 Millionen.<br />
Diese standardmässig nicht budgetierten Beträge werden dem<br />
Stammhauskonto «Übrige Rückerstattungen» gutgeschrieben.<br />
Dem stehen Mindereinnahmen bei den Sachausgaben Regress/<br />
IV gegenüber, die auf geringere Ausgaben zurückzuführen sind<br />
(siehe Finanzposition A2111.0264, Sachaufwand Regress/IV).<br />
Fonds Familienzulagen Landwirtschaft<br />
E1400.0102 1 300 000<br />
BG vom 20.6.1952 über Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />
(FLG; SR 836.1), Art. 20 und 21.<br />
Der Betrag wird zur Herabsetzung der Kantonsbeiträge verwendet.<br />
• Zinsertrag eigene Wertschriften fw 1 300 000<br />
Das Fondskapital wird mit 4 Prozent verzinst.<br />
Einnahmen für zweckgebundenen Fonds «Familienzulagen an<br />
landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern», siehe Band<br />
3, Ziffer B41.<br />
Übriger Ertrag<br />
E1500.0001 74 842<br />
Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende<br />
und Dritte (insb. Swisscom).<br />
• Liegenschaftsertrag fw 74 842<br />
Die Einnahmen fielen um 6 Prozent tiefer aus als budgetiert, da<br />
nicht alle Parkplätze an Mitarbeitende des BSV weitervermietet<br />
werden konnten.<br />
Aufwand<br />
Verwaltung<br />
Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />
A2100.0001 35 367 980<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 35 367 980<br />
Personalaufwand Regress/iV/BV<br />
A2100.0120 8 556 526<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 8 556 526<br />
Lohnkosten für die Durchführung des AHV- und IV-Regress, für<br />
die Durchführung und Aufsicht der IV und für die direkte Aufsicht<br />
der Stiftungen in der beruflichen Vorsorge. Der Personal-