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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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525 verteidigung<br />

Fortsetzung<br />

Kreditrest von 127,9 Millionen, davon 112,4 Millionen beim Rüstungsmaterial.<br />

Grund für diesen Minderbedarf ist hauptsächlich<br />

das aufgeschobene Projekt TTE (Tiger Teilersatz), dessen erste<br />

Zahlungstranchen ursprünglich im Rechnungsjahr 2011 eingeplant<br />

waren. Eine Forcierung von anderen Projekten konnte<br />

kurzfristig nicht realisiert werden. Minderaufwand von 15,5 Millionen<br />

bei der Mehrwertsteuer auf Importen (MIMP) aufgrund<br />

der nicht erfolgten Rüstungsbeschaffungen bei ausländischen<br />

Lieferanten.<br />

Es ist beabsichtigt, projektgebundene Kreditreste über 58 Millionen<br />

für Geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge und ABC-<br />

Aufklärungsfahrzeuge im Rahmen des Nachtragskreditverfahrens<br />

II auf das Jahr 2012 zu übertragen.<br />

Verpflichtungskredit «Rüstungsprogramm», jährlich mit besonderer<br />

Botschaft, V0006.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

ausrüstungs- und erneuerungsbedarf (aeb)<br />

A2150.0102 306 578 235<br />

Militärgesetz vom 3.2.1995 (MG; SR 510.10). Verordnung des<br />

VBS vom 6.12.2007 über das Armeematerial (VAMAT; SR 514.20),<br />

Art. 30.<br />

Ersatz und Werterhaltung von Armeematerial zur Aufrechterhaltung<br />

der materiellen Einsatzbereitschaft der Armee. Persönliche<br />

Ausrüstung und Bewaffnung von Armeeangehörigen. Ersatzund<br />

Nachbeschaffungen von Armeematerial, umfassende Revisionen<br />

und Änderungen sowie erstmalige Beschaffungen von<br />

Armeematerial mit finanziell nachgeordneter Bedeutung.<br />

• AEB, Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf fw 306 578 235<br />

Kreditrest von 43,4 Millionen: Aufgrund der bestehenden politischen<br />

und militärischen Unsicherheiten im Bereich der Ausgestaltung<br />

der künftigen Armee konnten die militärischen Grundlagen<br />

nicht planmässig aufgearbeitet werden. Dies führte bei<br />

einigen Projekten zu Verzögerungen. Zudem ist die Kreditrestanz<br />

auch auf die fehlenden Personalressourcen zurück zu führen,<br />

um alle Projekte zeitgerecht führen und realisieren zu können.<br />

Verpflichtungskredit «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf<br />

(AEB)», jährlich mit der Botschaft zum Voranschlag, V0007.00,<br />

siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

projektierung, erprobung und<br />

beschaffungsvorbereitung (peb)<br />

A2150.0103 95 241 827<br />

Militärgesetz vom 3.2.1995 (MG; SR 510.10). Verordnung des<br />

VBS vom 6.12.2007 über das Armeematerial (VAMAT; SR 514.20),<br />

Art. 28.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung band 2b | 2011<br />

05 Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport<br />

Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung von<br />

Armeematerial zur Sicherstellung der kontinuierlichen Weiterentwicklung<br />

der Armee. Mit dem PEB findet der Übergang<br />

von der konzeptionellen in die Umsetzungsphase statt. Die<br />

beschaffungsreifen Vorhaben werden im Rahmen von Rüstungsbotschaften<br />

(Rüstungsprogramme), des Budgets für Ausrüstungs-<br />

und Erneuerungsbedarf (AEB) oder des Budgets für<br />

Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB)<br />

beantragt.<br />

• PEB, Projektierung, Erprobung und<br />

Beschaffungsvorbereitung fw 95 241 827<br />

Kreditrest von 6,8 Millionen: Aufgrund der bestehenden politischen<br />

und militärischen Unsicherheiten im Bereich der Ausgestaltung<br />

der künftigen Armee konnten die militärischen Grundlagen<br />

nicht planmässig aufgearbeitet werden. Dies führte bei<br />

einigen Projekten zu Verzögerungen. Zudem ist die Kreditrestanz<br />

auch auf die fehlenden Personalressourcen zurück zu führen,<br />

um alle Projekte zeitgerecht führen und realisieren zu können.<br />

Verpflichtungskredit «Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung<br />

(PEB)», jährlich mit der Botschaft zum Voranschlag,<br />

V0008.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

abschreibungen verwaltungsvermögen<br />

A2180.0001 34 071 446<br />

Finanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0). Finanzhaushaltverordnung<br />

vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01).<br />

Systematische Abschreibungen von Sachanlagen entsprechend<br />

der vorgegebenen Nutzungsdauer.<br />

• Abschreibungen Mobilien nf 20 018 569<br />

• Verlust bei Anlagenabgang Mobilien nf 457 987<br />

• Abschreibungen Informatik nf 12 791 508<br />

• Abschreibungen Software nf 744 470<br />

• Verlust Anlagenabgang ohne Erlös immaterielle<br />

Anlagen nf 58 912<br />

Minderaufwand von 5,7 Millionen aufgrund geringerer Beschaffungen<br />

von Fahrzeugen und im Informatikbereich.<br />

ausserdienstliche ausbildung<br />

A2310.0237 1 548 487<br />

Militärgesetz vom 3.2.1995 (MG; SR 510.10). Verordnung vom<br />

29.10.2003 über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe<br />

(VATT; SR 512.38). Verordnung vom 26.11.2003 über die vordienstliche<br />

Ausbildung (VAusb; SR 512.15). Verordnung des VBS<br />

vom 28.11.2003 über die vordienstliche Ausbildung (VAusb-VBS;<br />

SR 512.151). Verordnung vom 26.11.2003 über die ausserdienstliche<br />

Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden<br />

(VATV; SR 512.30). Verordnung des VBS vom 4.12.2003<br />

über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften<br />

und Dachverbänden (VATV-VBS; SR 512.301).<br />

189<br />

05

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