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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

Fortsetzung<br />

an die zuständige Behörde und andererseits Zuweisungen an<br />

die projektnehmenden Behörden unterschieden. In der <strong>Staatsrechnung</strong><br />

2011 werden die Zuweisungen aus der Vorfinanzierung<br />

der technischen Hilfe für das Jahresprogramm 2010 sowie<br />

für das Jahresprogramm 2011 ausgewiesen. Die Auszahlung der<br />

Zuweisungen aus dem EU-Aussengrenzenfonds zu den einzelnen<br />

Jahresprogrammen erfolgt zeitlich gestaffelt in Form einer<br />

Vorfinanzierungstranche von 50 Prozent nach Genehmigung<br />

des Jahresprogrammes durch die EU, allfälliger weiterer Tranchen<br />

nach Vorlage von Zwischenberichten bzw. Zwischenabrechnungen<br />

sowie einer Schlusszahlung nach erfolgter Prüfung<br />

und Genehmigung der Schlussberichte zu den einzelnen Jahresprogrammen<br />

durch die EU. Die Auszahlung der Zuweisungen<br />

aus dem EU-Aussengrenzenfonds erfolgt auf ein separates<br />

Euro-Konto. Die Weiterleitung dieser Zuweisungen an die verschiedenen<br />

Behörden (gemäss Definition EU-Richtlinien zum<br />

Aussengrenzenfonds und somit auch die Vereinnahmung durch<br />

die bei Bund und Kantonen involvierten Behörden erfolgt erst<br />

nach Erfüllung entsprechender Voraussetzungen gemäss EU-<br />

Richtlinien (insbesondere Durchführungsvereinbarungen zwischen<br />

den verschiedenen projektnehmenden Behörden sowie<br />

der zuständigen Behörde, welche beim BFM angesiedelt ist).<br />

Im 2011 wurden seitens EU-Aussengrenzenfonds die Zuweisungen<br />

für die Vorfinanzierungstranchen zum Jahresprogram 2010<br />

sowie zum Jahresprogramm 2011 über insgesamt 3 856 925.50<br />

Euro an die Schweiz ausbezahlt. Davon betreffen 254 188.50 Euro<br />

bzw. 310 415.– Franken die technische Hilfe sowie 3 602 737.–<br />

Euro Zuweisungen an die projektnehmenden Behörden für die<br />

einzelnen Massnahmen gemäss Eingaben zu den Jahresprogrammen<br />

2010 bzw. 2011.<br />

Gestützt auf die Richtlinien zum EU-Aussengrenzenfonds wurde<br />

der Anteil für die technische Hilfe an die zuständige Behörde<br />

weitergeleitet und entsprechend in der <strong>Staatsrechnung</strong> 2011 des<br />

Bundesamtes für Migration ausgewiesen.<br />

Die Zuweisungen aus den Vorfinanzierungstranchen Jahresprogramm<br />

2010 bzw. Jahresprogramm 2011 für die projektnehmenden<br />

Behörden (rund Euro 3,6 Mio.) können hingegen erst im<br />

Laufe von 2012 an die verschiedenen projektnehmenden Behörden<br />

(Massnahmen Jahresprogramm 2010: BFM und GWK; Massnahmen<br />

Jahresprogramm 2011: BFM und GWK) weitergeleitet<br />

werden, da die diesbezüglichen Voraussetzungen gemäss Richtlinien<br />

zum EU-Aussengrenzenfonds vorgängig noch zu erfüllen<br />

sind. Die Verreinnahmung dieser projektbezogenen Mittel<br />

erfolgt somit erst im Rahmen der <strong>Staatsrechnung</strong> 2012 des BFM<br />

(rund Euro 3,0 Mio.) bzw. des GWK (rund Euro 0,6 Mio.).<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

Bussen Carrier Sanctions: Mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen<br />

zu Schengen und Dublin unterliegen die Transportunternehmen<br />

verschärften Sorgfalts- und Meldepflichten. Ab<br />

1.1.2009 wird die Verletzung dieser Pflichten gebüsst. Verfolgung<br />

und Beurteilung nach den Artikeln 120a und 120b AuG<br />

(Sorgfaltspflicht- bzw. Meldepflichtverletzungen der Transportunternehmen)<br />

erfolgt in erster Linie durch das Bundesamt für<br />

Migration.<br />

Der Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert insbesondere<br />

auf Korrekturen im Bereich des Ertrags aus Aktivierung<br />

Eigenleistungen allg. LV/ILV (Mehrertrag nf) sowie aus den<br />

Erträgen aus Drittmitteln im Zusammenhang mit den EU-Aussengrenzenfonds.<br />

aufwand<br />

personalbezüge und arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 116 385 851<br />

Besoldung ordentliches Personal BFM.<br />

Nebst den ordentlichen Stelleneinheiten setzt das BFM zusätzlich<br />

Sprachexperten/-expertinnen, Dolmetscher/-innen und<br />

Protokollführer/-innen im Stundenlohn ein. Die Anhörung zu<br />

den Asylgründen unter Beizug eines/einer Dolmetschers/Dolmetscherin<br />

und mit der Auflage, ein Anhörungsprotokoll zu<br />

führen, wird durch das Asylgesetz vorgegeben.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw<br />

(inkl. Anhörer/innen und AGB Dolmetscher/innen<br />

usw.) 106 962 240<br />

• Temporäres Personal fw (inkl. IT-Bereich) 2 919 286<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbstständige<br />

fw (Dolmetscher/innen, Protokollführer/innen,<br />

Sprachexpert/innen) 6 354 325<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge nf<br />

(Veränderung passive Rechnungsabgrenzung für<br />

Stundenlohn Anhörer/innen) -150 000<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbstständige<br />

nf (inkl. AGB; Veränderung passive Rechnungsabgrenzung<br />

für Dolmetscher/innen, Protokollführer/<br />

innen und Sprachexpert/innen) 300 000<br />

Der Minderbedarf gegenüber dem Voranschlag 2011 ist auf mehrere<br />

Faktoren zurückzuführen. Einerseits wurden die Mittel aufgrund<br />

vorübergehender Unterbelegungen aus laufender Fluktuation<br />

und der Nachrekrutierung von jüngeren Fachkräften<br />

insbesondere auch im Personalteilbereich Schengen/Dublin<br />

nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Andererseits sind die Personalbezüge<br />

im Bereich Anhörungspersonal tiefer ausgefallen,<br />

weil aufgrund des Dublin Effekts weniger Anhörungen anfielen.<br />

Dazu beigetragen hat zudem der markante Anstieg der Gesuche<br />

in den letzten 3 Monaten, da die Ressourcen für die Registrierung<br />

und Befragung zur Person genutzt wurden und auch deshalb<br />

weniger Anhörungen durchgeführt wurden. Weiter sind die Aufwände<br />

im Bereich der Arbeitgeberbeiträge tiefer ausgefallen.<br />

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04

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