2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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420 Bundesamt für migration<br />
Fortsetzung<br />
an die zuständige Behörde und andererseits Zuweisungen an<br />
die projektnehmenden Behörden unterschieden. In der <strong>Staatsrechnung</strong><br />
2011 werden die Zuweisungen aus der Vorfinanzierung<br />
der technischen Hilfe für das Jahresprogramm 2010 sowie<br />
für das Jahresprogramm 2011 ausgewiesen. Die Auszahlung der<br />
Zuweisungen aus dem EU-Aussengrenzenfonds zu den einzelnen<br />
Jahresprogrammen erfolgt zeitlich gestaffelt in Form einer<br />
Vorfinanzierungstranche von 50 Prozent nach Genehmigung<br />
des Jahresprogrammes durch die EU, allfälliger weiterer Tranchen<br />
nach Vorlage von Zwischenberichten bzw. Zwischenabrechnungen<br />
sowie einer Schlusszahlung nach erfolgter Prüfung<br />
und Genehmigung der Schlussberichte zu den einzelnen Jahresprogrammen<br />
durch die EU. Die Auszahlung der Zuweisungen<br />
aus dem EU-Aussengrenzenfonds erfolgt auf ein separates<br />
Euro-Konto. Die Weiterleitung dieser Zuweisungen an die verschiedenen<br />
Behörden (gemäss Definition EU-Richtlinien zum<br />
Aussengrenzenfonds und somit auch die Vereinnahmung durch<br />
die bei Bund und Kantonen involvierten Behörden erfolgt erst<br />
nach Erfüllung entsprechender Voraussetzungen gemäss EU-<br />
Richtlinien (insbesondere Durchführungsvereinbarungen zwischen<br />
den verschiedenen projektnehmenden Behörden sowie<br />
der zuständigen Behörde, welche beim BFM angesiedelt ist).<br />
Im 2011 wurden seitens EU-Aussengrenzenfonds die Zuweisungen<br />
für die Vorfinanzierungstranchen zum Jahresprogram 2010<br />
sowie zum Jahresprogramm 2011 über insgesamt 3 856 925.50<br />
Euro an die Schweiz ausbezahlt. Davon betreffen 254 188.50 Euro<br />
bzw. 310 415.– Franken die technische Hilfe sowie 3 602 737.–<br />
Euro Zuweisungen an die projektnehmenden Behörden für die<br />
einzelnen Massnahmen gemäss Eingaben zu den Jahresprogrammen<br />
2010 bzw. 2011.<br />
Gestützt auf die Richtlinien zum EU-Aussengrenzenfonds wurde<br />
der Anteil für die technische Hilfe an die zuständige Behörde<br />
weitergeleitet und entsprechend in der <strong>Staatsrechnung</strong> 2011 des<br />
Bundesamtes für Migration ausgewiesen.<br />
Die Zuweisungen aus den Vorfinanzierungstranchen Jahresprogramm<br />
2010 bzw. Jahresprogramm 2011 für die projektnehmenden<br />
Behörden (rund Euro 3,6 Mio.) können hingegen erst im<br />
Laufe von 2012 an die verschiedenen projektnehmenden Behörden<br />
(Massnahmen Jahresprogramm 2010: BFM und GWK; Massnahmen<br />
Jahresprogramm 2011: BFM und GWK) weitergeleitet<br />
werden, da die diesbezüglichen Voraussetzungen gemäss Richtlinien<br />
zum EU-Aussengrenzenfonds vorgängig noch zu erfüllen<br />
sind. Die Verreinnahmung dieser projektbezogenen Mittel<br />
erfolgt somit erst im Rahmen der <strong>Staatsrechnung</strong> 2012 des BFM<br />
(rund Euro 3,0 Mio.) bzw. des GWK (rund Euro 0,6 Mio.).<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
04 Justiz- und Polizeidepartement<br />
Bussen Carrier Sanctions: Mit der Umsetzung der Assoziierungsabkommen<br />
zu Schengen und Dublin unterliegen die Transportunternehmen<br />
verschärften Sorgfalts- und Meldepflichten. Ab<br />
1.1.2009 wird die Verletzung dieser Pflichten gebüsst. Verfolgung<br />
und Beurteilung nach den Artikeln 120a und 120b AuG<br />
(Sorgfaltspflicht- bzw. Meldepflichtverletzungen der Transportunternehmen)<br />
erfolgt in erster Linie durch das Bundesamt für<br />
Migration.<br />
Der Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert insbesondere<br />
auf Korrekturen im Bereich des Ertrags aus Aktivierung<br />
Eigenleistungen allg. LV/ILV (Mehrertrag nf) sowie aus den<br />
Erträgen aus Drittmitteln im Zusammenhang mit den EU-Aussengrenzenfonds.<br />
aufwand<br />
personalbezüge und arbeitgeberbeiträge<br />
A2100.0001 116 385 851<br />
Besoldung ordentliches Personal BFM.<br />
Nebst den ordentlichen Stelleneinheiten setzt das BFM zusätzlich<br />
Sprachexperten/-expertinnen, Dolmetscher/-innen und<br />
Protokollführer/-innen im Stundenlohn ein. Die Anhörung zu<br />
den Asylgründen unter Beizug eines/einer Dolmetschers/Dolmetscherin<br />
und mit der Auflage, ein Anhörungsprotokoll zu<br />
führen, wird durch das Asylgesetz vorgegeben.<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw<br />
(inkl. Anhörer/innen und AGB Dolmetscher/innen<br />
usw.) 106 962 240<br />
• Temporäres Personal fw (inkl. IT-Bereich) 2 919 286<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbstständige<br />
fw (Dolmetscher/innen, Protokollführer/innen,<br />
Sprachexpert/innen) 6 354 325<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge nf<br />
(Veränderung passive Rechnungsabgrenzung für<br />
Stundenlohn Anhörer/innen) -150 000<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbstständige<br />
nf (inkl. AGB; Veränderung passive Rechnungsabgrenzung<br />
für Dolmetscher/innen, Protokollführer/<br />
innen und Sprachexpert/innen) 300 000<br />
Der Minderbedarf gegenüber dem Voranschlag 2011 ist auf mehrere<br />
Faktoren zurückzuführen. Einerseits wurden die Mittel aufgrund<br />
vorübergehender Unterbelegungen aus laufender Fluktuation<br />
und der Nachrekrutierung von jüngeren Fachkräften<br />
insbesondere auch im Personalteilbereich Schengen/Dublin<br />
nicht vollumfänglich ausgeschöpft. Andererseits sind die Personalbezüge<br />
im Bereich Anhörungspersonal tiefer ausgefallen,<br />
weil aufgrund des Dublin Effekts weniger Anhörungen anfielen.<br />
Dazu beigetragen hat zudem der markante Anstieg der Gesuche<br />
in den letzten 3 Monaten, da die Ressourcen für die Registrierung<br />
und Befragung zur Person genutzt wurden und auch deshalb<br />
weniger Anhörungen durchgeführt wurden. Weiter sind die Aufwände<br />
im Bereich der Arbeitgeberbeiträge tiefer ausgefallen.<br />
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