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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />

Fortsetzung<br />

welthandel<br />

organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

und entwicklung (oecd)<br />

A2310.0374 7 031 755<br />

BB vom 14.6.1961 über die Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (AS 1961 869).<br />

• Pflichtbeiträge an internationale<br />

Organisationen fw 7 031 755<br />

Die OECD erstellt alle zwei Jahre ihr Budget und ihr Programm.<br />

Der Jahresbeitrag der Mitgliedstaaten wird anhand einer Formel<br />

berechnet, welche die relative Grösse der Volkswirtschaft jedes<br />

Mitgliedstaates berücksichtigt. Der Anteil der Schweiz am ordentlichen<br />

Haushalt der OECD betrug für das Jahr 2011 1,6 Prozent.<br />

Der Minderaufwand von 0,7 Millionen gegenüber dem Voranschlag<br />

ist auf eine im Mai 2007 beschlossene Reform der Beitragssätze<br />

an die OECD zurückzuführen, deren Auswirkungen bei der<br />

Erstellung des Voranschlags 2011 noch schwer absehbar waren.<br />

welthandelsorganisation (wto)<br />

A2310.0375 2 603 533<br />

BB vom 27.12.1994 über die Genehmigung der in den multilateralen<br />

Handelsverhandlungen unter der Ägide des GATT (Uruguay-Runde)<br />

erzielten Ergebnisse (BBl 1994 V 1130).<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 2 603 533<br />

Der Jahresbeitrag an das ordentliche Budget wird nach einem<br />

Verteilschlüssel gemäss Welthandelsanteil des einzelnen Mitgliedslandes<br />

berechnet und alle zwei Jahre von den WTO-Mitgliedstaaten<br />

festgelegt.<br />

Der Pflichtbeitrag der Schweiz an die WTO fiel im Jahr 2011 um<br />

0,5 Millionen tiefer aus als veranschlagt, da das Budget der Organisation<br />

aufgrund diverser Verzögerungen (Doha-Beitrittsvehandlungen,<br />

WTO-Beitritt Russlands) tiefer ausfiel als geplant.<br />

europäische freihandelsassoziation (efta), Genf<br />

A2310.0376 9 124 350<br />

BB vom 23.3.1960 über die Genehmigung der Beteiligung der<br />

Schweiz am Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen<br />

Freihandelsassoziation (EFTA) (SR 0.632.31).<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 9 124 350<br />

Die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten werden jährlich auf<br />

der Grundlage einer Kostenaufschlüsselungsformel («cost sharing<br />

formula») festgelegt. Für das Jahr 2011 betrug der Anteil der<br />

Schweiz am gesamten Budget des EFTA-Sekretariats 38,21 Prozent.<br />

Der Minderaufwand von 1,4 Millionen gegenüber dem<br />

Voranschlag ist eine Folge der Wechselkursschwankungen zu<br />

Gunsten der Schweiz.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

europäische energiecharta<br />

A2310.0377 126 762<br />

BB vom 14.12.1995 über die Genehmigung des Vertrags über die<br />

Energiecharta (SR 0.730.0), Art. 37.<br />

Die multilaterale Regelsetzung und Zusammenarbeit mit Förder-<br />

und Transitländern erhöht die Versorgungssicherheit der<br />

Schweiz im Bereich importierter Energieträger.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 126 762<br />

Der statutarische Mitgliedschaftsbeitrag der Schweiz richtet sich<br />

nach dem Verteilschlüssel der UNO und blieb gegenüber dem<br />

Vorjahr unverändert.<br />

world economic forum (wef)<br />

A2310.0378 3 741 946<br />

BB vom 7.9.2009 (BBl 2009 6831).<br />

Der Bund unterstützt die Durchführung der Jahrestreffen des<br />

Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos jeweils durch einen<br />

Assistenzdienst der Armee sowie durch eine Kostenbeteiligung<br />

an den Sicherheitskosten des Kantons Graubünden.<br />

Das dreistufige Finanzierungsmodell sieht einen ordentlichen<br />

Beitrag von bis zu maximal 3 Millionen Franken pro Jahr (1.<br />

Stufe) vor; zusätzlich ist auf der 2. Stufe eine Beteiligung von<br />

maximal 750 000 Franken für Kostendachüberschreitungen im<br />

gesamten Dreijahreszeitraum 2010–2012 (entsprechend durchschnittlich<br />

Fr. 250‘000 pro Jahr) vorgesehen; nicht budgetierte<br />

zusätzliche Mittel werden im Fall von ausserordentlichen Vorkommnissen<br />

benötigt. In diesem Fall würde sich der Bund mit<br />

80 Prozent an den zusätzlich anfallenden Kosten beteiligen (3.<br />

Stufe).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 741 946<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag von 0,5 Millionen<br />

beruht im Wesentlichen auf der im Jahr 2011 stabilen<br />

Sicherheitslage. Der für die Stufe 1 vorgesehene Kreditrahmen<br />

musste deshalb nicht vollständig ausgeschöpft werden, ebenso<br />

wenig war ein Rückgriff auf die Stufe 2 nötig. Die geringe Kostensteigerung<br />

gegenüber dem Rechnungsjahr 2010 ist durch die<br />

etwas höheren Kosten der Armee, die höheren Kosten im Bereich<br />

von Unterkunft und Verpflegung und die Substitution externer<br />

Sicherheitskräfte durch die Dienstleistungen der Armee entstanden.<br />

investitionsrechnung<br />

einnahmen<br />

rückzahlung darlehen und Beteiligungen, ausland<br />

E3200.0103 194 574 621<br />

BG vom 19.3.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit<br />

und humanitäre Hilfe (SR 974.0). BB vom 20.3.1975<br />

über die Schuldenkonsolidierungsabkommen mit Bangladesch<br />

und Pakistan (AS 1976 206). BB vom 29.9.1982 und 14.3.1983<br />

über die Finanzierung von wirtschafts- und handelspolitischen<br />

287<br />

07

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