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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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306 Bundesamt für Kultur<br />

Fortsetzung<br />

Unterstützung von kulturellen Vorhaben<br />

A2310.0303 2 359 900<br />

BV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 69. Verordnung vom 16.3.2001<br />

über die Verwendung des Nettoerlöses aus dem Verkauf numismatischer<br />

Produkte der Swissmint (Prägegewinnverordnung, SR<br />

941.102).<br />

Einmaliger Beitrag an kulturelle Vorhaben von gesamtschweizerischer<br />

Bedeutung, die auf die Dauer angelegt sind, in der Regel<br />

von dritter Seite wenigstens zur Hälfte finanziert werden und in<br />

ihrem Bestand auch ohne weitere Bundeshilfe langfristig sichergestellt<br />

sind (Anschubfinanzierungen im Bereich Kulturvermittlung,<br />

Erhaltung mobiler Kulturgüter usw.).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 359 900<br />

Die Gesuchstellenden reichen ihr Beitragsgesuch samt Projektskizze,<br />

Budget und Finanzierungsplan beim Bundesamt für Kultur<br />

ein. Die Amtsdirektion entscheidet über Höhe und Zeitpunkt<br />

einer allfälligen Unterstützung aufgrund der jährlich verfügbaren<br />

Mittel. Einzigartige und innovative Vorhaben, die neue<br />

Impulse vermitteln, werden prioritär unterstützt. Zur Finanzierung<br />

dieser Aufgabe trägt traditionell der Nettoerlös aus dem<br />

Verkauf der von Swissmint herausgegebenen numismatischen<br />

Produkte bei. Seit 2003 erfolgt indes die Finanzierung grösstenteils<br />

aus allgemeinen Bundesmitteln.<br />

Förderung von Kultur und sprache im Tessin<br />

A2310.0304 2 307 300<br />

BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />

22; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11), Art.<br />

22–25.<br />

Finanzierung von höchstens 75 Prozent der ungedeckten Kosten<br />

des Kantons für allgemeine Massnahmen zur Förderung<br />

der italienischen Sprache und Kultur sowie für die Förderung<br />

der Verlagstätigkeit und höchstens 90 Prozent der ungedeckten<br />

Kosten für die Unterstützung von Organisationen und Institutionen.<br />

Die Beiträge werden grösstenteils für Publikationen,<br />

für Forschungsbeiträge (u.a. auch jene des Osservatorio linguistico)<br />

sowie für zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen<br />

aufgewendet.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 307 300<br />

Der Kanton Tessin reicht jährlich beim Bundesamt für Kultur ein<br />

Programm der geplanten Massnahmen, für die er einen Bundesbeitrag<br />

beantragt, und einen Finanzierungsplan ein. Die für eine<br />

Massnahme gewährte Bundesunterstützung richtet sich insbesondere<br />

nach ihrer sprachpolitischen Dringlichkeit, der sprachund<br />

kulturerhaltenden oder -fördernden Wirkung, ihrer Breitenwirkung<br />

und Innovativität.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

70<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Förderung von Kultur und sprache in Graubünden<br />

A2310.0305 4 613 600<br />

BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />

22; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11), Art.<br />

18–21.<br />

Finanzierung von höchstens 75 Prozent der ungedeckten Kosten<br />

des Kantons für allgemeine Massnahmen zur Förderung der italienischen<br />

Sprache und Kultur sowie für die Förderung der Verlagstätigkeit<br />

und höchstens 90 Prozent der ungedeckten Kosten<br />

für die Unterstützung von Organisationen und Institutionen.<br />

Die Beiträge werden für kantonseigene Massnahmen zur Förderung<br />

der rätoromanischen und der italienischen Sprache sowie<br />

insbesondere für die Unterstützung von kulturellen Organisationen<br />

und Institutionen aufgewendet (Pro Grigioni Italiano, Lia<br />

Rumantscha, Agentura da Novitads Rumantscha).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 4 613 600<br />

Der Kanton Graubünden reicht jährlich beim Bundesamt für<br />

Kultur ein Programm der geplanten Massnahmen, für die er<br />

einen Bundesbeitrag beantragt, und einen Finanzierungsplan<br />

ein. Die für eine Massnahme gewährte Bundesunterstützung<br />

richtet sich insbesondere nach der sprachpolitischen Dringlichkeit,<br />

der sprach- und kulturerhaltenden oder -fördernden Wirkung,<br />

ihrer Breitenwirkung und Innovativität.<br />

Verständigungsmassnahmen<br />

A2310.0306 5 183 911<br />

BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />

9–17; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />

zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11),<br />

Art. 14–21.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 5 183 911<br />

Die Fördertätigkeit des Bundes gliedert sich in folgende Hauptbereiche:<br />

• Förderung des schulischen Austauschs (Art. 9 SpV). 1 023 000<br />

Zur Förderung des schulischen Austauschs wird die ch Stiftung<br />

für eidgenössische Zusammenarbeit unterstützt, insbesondere<br />

zum Ausbau ihrer Grunddienstleistungen im Bereich der Vermittlung<br />

von Partnerschaften, der Beratung und Betreuung, der<br />

Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie der Information<br />

und Kommunikation. Auftrag und Finanzierung sind in einer<br />

Leistungsvereinbarung festgelegt.<br />

• Förderung von Verständigungsmassnahmen<br />

(Art. 10, 11, 13–16 SpV) 1 290 911<br />

Den Kantonen werden Beiträge gewährt für ihre Massnahmen<br />

zur Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie für die<br />

Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache.<br />

Gesuche um Beiträge für kantonale Massnahmen werden bei der<br />

Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren<br />

(EDK) eingereicht und mit einer Empfehlung der EDK an das<br />

BAK weitergeleitet. Zudem werden Nachrichtenagenturen und

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