2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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306 Bundesamt für Kultur<br />
Fortsetzung<br />
Unterstützung von kulturellen Vorhaben<br />
A2310.0303 2 359 900<br />
BV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 69. Verordnung vom 16.3.2001<br />
über die Verwendung des Nettoerlöses aus dem Verkauf numismatischer<br />
Produkte der Swissmint (Prägegewinnverordnung, SR<br />
941.102).<br />
Einmaliger Beitrag an kulturelle Vorhaben von gesamtschweizerischer<br />
Bedeutung, die auf die Dauer angelegt sind, in der Regel<br />
von dritter Seite wenigstens zur Hälfte finanziert werden und in<br />
ihrem Bestand auch ohne weitere Bundeshilfe langfristig sichergestellt<br />
sind (Anschubfinanzierungen im Bereich Kulturvermittlung,<br />
Erhaltung mobiler Kulturgüter usw.).<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 359 900<br />
Die Gesuchstellenden reichen ihr Beitragsgesuch samt Projektskizze,<br />
Budget und Finanzierungsplan beim Bundesamt für Kultur<br />
ein. Die Amtsdirektion entscheidet über Höhe und Zeitpunkt<br />
einer allfälligen Unterstützung aufgrund der jährlich verfügbaren<br />
Mittel. Einzigartige und innovative Vorhaben, die neue<br />
Impulse vermitteln, werden prioritär unterstützt. Zur Finanzierung<br />
dieser Aufgabe trägt traditionell der Nettoerlös aus dem<br />
Verkauf der von Swissmint herausgegebenen numismatischen<br />
Produkte bei. Seit 2003 erfolgt indes die Finanzierung grösstenteils<br />
aus allgemeinen Bundesmitteln.<br />
Förderung von Kultur und sprache im Tessin<br />
A2310.0304 2 307 300<br />
BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />
22; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11), Art.<br />
22–25.<br />
Finanzierung von höchstens 75 Prozent der ungedeckten Kosten<br />
des Kantons für allgemeine Massnahmen zur Förderung<br />
der italienischen Sprache und Kultur sowie für die Förderung<br />
der Verlagstätigkeit und höchstens 90 Prozent der ungedeckten<br />
Kosten für die Unterstützung von Organisationen und Institutionen.<br />
Die Beiträge werden grösstenteils für Publikationen,<br />
für Forschungsbeiträge (u.a. auch jene des Osservatorio linguistico)<br />
sowie für zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen<br />
aufgewendet.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 307 300<br />
Der Kanton Tessin reicht jährlich beim Bundesamt für Kultur ein<br />
Programm der geplanten Massnahmen, für die er einen Bundesbeitrag<br />
beantragt, und einen Finanzierungsplan ein. Die für eine<br />
Massnahme gewährte Bundesunterstützung richtet sich insbesondere<br />
nach ihrer sprachpolitischen Dringlichkeit, der sprachund<br />
kulturerhaltenden oder -fördernden Wirkung, ihrer Breitenwirkung<br />
und Innovativität.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
70<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
Förderung von Kultur und sprache in Graubünden<br />
A2310.0305 4 613 600<br />
BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />
22; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11), Art.<br />
18–21.<br />
Finanzierung von höchstens 75 Prozent der ungedeckten Kosten<br />
des Kantons für allgemeine Massnahmen zur Förderung der italienischen<br />
Sprache und Kultur sowie für die Förderung der Verlagstätigkeit<br />
und höchstens 90 Prozent der ungedeckten Kosten<br />
für die Unterstützung von Organisationen und Institutionen.<br />
Die Beiträge werden für kantonseigene Massnahmen zur Förderung<br />
der rätoromanischen und der italienischen Sprache sowie<br />
insbesondere für die Unterstützung von kulturellen Organisationen<br />
und Institutionen aufgewendet (Pro Grigioni Italiano, Lia<br />
Rumantscha, Agentura da Novitads Rumantscha).<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 4 613 600<br />
Der Kanton Graubünden reicht jährlich beim Bundesamt für<br />
Kultur ein Programm der geplanten Massnahmen, für die er<br />
einen Bundesbeitrag beantragt, und einen Finanzierungsplan<br />
ein. Die für eine Massnahme gewährte Bundesunterstützung<br />
richtet sich insbesondere nach der sprachpolitischen Dringlichkeit,<br />
der sprach- und kulturerhaltenden oder -fördernden Wirkung,<br />
ihrer Breitenwirkung und Innovativität.<br />
Verständigungsmassnahmen<br />
A2310.0306 5 183 911<br />
BG vom 5.10.2007 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG, SR 441.1), Art.<br />
9–17; V vom 4.6.2010 über die Landessprachen und die Verständigung<br />
zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV, SR 441.11),<br />
Art. 14–21.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 5 183 911<br />
Die Fördertätigkeit des Bundes gliedert sich in folgende Hauptbereiche:<br />
• Förderung des schulischen Austauschs (Art. 9 SpV). 1 023 000<br />
Zur Förderung des schulischen Austauschs wird die ch Stiftung<br />
für eidgenössische Zusammenarbeit unterstützt, insbesondere<br />
zum Ausbau ihrer Grunddienstleistungen im Bereich der Vermittlung<br />
von Partnerschaften, der Beratung und Betreuung, der<br />
Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie der Information<br />
und Kommunikation. Auftrag und Finanzierung sind in einer<br />
Leistungsvereinbarung festgelegt.<br />
• Förderung von Verständigungsmassnahmen<br />
(Art. 10, 11, 13–16 SpV) 1 290 911<br />
Den Kantonen werden Beiträge gewährt für ihre Massnahmen<br />
zur Förderung der Landessprachen im Unterricht sowie für die<br />
Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache.<br />
Gesuche um Beiträge für kantonale Massnahmen werden bei der<br />
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren<br />
(EDK) eingereicht und mit einer Empfehlung der EDK an das<br />
BAK weitergeleitet. Zudem werden Nachrichtenagenturen und