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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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606 eidgenössische zollverwaltung<br />

Fortsetzung<br />

mineralölsteuer auf Brennstoffen und<br />

anderen mineralölprodukten<br />

E1100.0106 19 060 641<br />

Mineralölsteuergesetz vom 21.6.1996 (MinöStG; SR 641.61);<br />

Mineralölsteuerverordnung<br />

641.611).<br />

vom 20.11.1996 (MinöStV; SR<br />

Die Mineralölsteuer wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas<br />

und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie<br />

auf Treibstoffen erhoben.<br />

• Mineralölsteuer auf Brennstoffen und Übrige fw 19 060 641<br />

Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Brennstoffen liegen<br />

1,4 Millionen unter den Vorjahreseinnahmen und 5,9 Millionen<br />

unter dem Voranschlag 2011. Der sehr milde Winter und<br />

die immer stärker abnehmende Bedeutung von Heizöl als Brennstoff<br />

haben sich negativ auf die Einnahmen ausgewirkt.<br />

automobilsteuer<br />

E1100.0107 408 371 618<br />

Automobilsteuergesetz vom 21.6.1996 (AStG; SR 641.51); Automobilsteuerverordnung<br />

vom 20.11.1996 (AStV; SR 641.511).<br />

Der Automobilsteuerpflicht unterstehen die eigentlichen Personenautomobile,<br />

die Automobile im Stückgewicht von nicht<br />

mehr als 1600 kg zum Befördern von 10 Personen oder mehr<br />

sowie Automobile im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 kg<br />

zum Befördern von Waren. Es bestehen verschiedene Steuerbefreiungen.<br />

Die Automobilsteuer beträgt 4 Prozent.<br />

• Automobilsteuer fw 408 371 618<br />

Mit mehr als 360 000 Fahrzeugen (+30 000 im Vergleich zum<br />

Vorjahr) lag die Anzahl der importierten Personenwagen im<br />

2011 auf ihrem höchsten Stand seit 1990. Die Frankenstärke und<br />

die Preiskonzessionen haben die Automobilverkäufe gedopt.<br />

Dank dieser Entwicklung haben die Einnahmen einen Rekordwert<br />

erreicht, der um 48 Millionen über dem Voranschlag und<br />

35 Millionen über dem Vorjahreswert liegt.<br />

nationalstrassenabgabe<br />

E1100.0108 359 758 262<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Ziffer II, Absatz 2, Buchstabe b der<br />

Schlussbestimmungen und Art. 86; Nationalstrassenabgabeverordnung<br />

vom 26.10.1994 (NSAV; SR 741.72).<br />

Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht<br />

von je 3,5 t, die auf Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse verkehren,<br />

ist eine jährliche Abgabe von 40 Franken zu bezahlen.<br />

• Nationalstrassenabgabe fw 359 758 262<br />

Ertrag ausländischer Fahrzeuge:<br />

• Verkauf durch die Zollverwaltung 69 712 641<br />

• Verkauf im Ausland 75 280 556<br />

144 993 197<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

06 Finanzdepartement<br />

Ertrag inländischer Fahrzeuge:<br />

• Verkauf im Inland durch Dritte 223 989 636<br />

Bruttoeinnahmen 368 982 833<br />

• Abzüglich Erhebungskosten der Zollverwaltung -9 224 571<br />

Nettoeinnahmen 359 758 262<br />

• Abzüglich Aufwandentschädigung (A2111.0141) -34 146 344<br />

Reinertrag 325 611 918<br />

Trotz dem starken Verkaufsjahr bei Neufahrzeugen ist beim Verkauf<br />

im Inland nur eine durchschnittliche Einnahmensteigerung<br />

zu verzeichnen (+0,8 %). Deutlich gestiegen ist dagegen<br />

der Ertrag auf ausländischen Fahrzeugen (+6,9 %). Aufgrund der<br />

Euro-Krise haben offenbar viele Reisende aus EU-Ländern ihre<br />

Ferien anstatt in Überseedestinationen in Europa verbracht und<br />

sind mit dem eigenen Fahrzeug gereist. Zudem haben sie die<br />

Vignetten für die Fahrten in der Schweiz vermehrt vorgängig im<br />

Abgangsland erworben. So sind die Einnahmen des Vignettenverkaufs<br />

im Ausland gegenüber dem Vorjahr um fast 20 Prozent<br />

gestiegen. Zugleich wurde aber der Verkauf an Schweizer Grenzübergängen<br />

entlastet, und die Einnahmen des Vignettenverkaufs<br />

an der Grenze waren leicht rückläufig.<br />

Für die Vignettenkontrollen durch Dritte wurden im 2011 keine<br />

Ausgaben getätigt, da die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten<br />

noch nicht abgeschlossen sind.<br />

Einnahmen für den zweckgebundenen Fonds (Spezialfinanzierung)<br />

«Strassenverkehr», siehe Band 3 Ziffer B43.<br />

Schwerverkehrsabgabe<br />

E1100.0109 1 554 959 239<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 85 und Art. 196 (Punkt 2 der<br />

Übergangsbestimmungen zu Art. 85); Schwerverkehrsabgabegesetz<br />

vom 19.12.1997 (SVAG; SR 641.81); Schwerverkehrsabgabeverordnung<br />

vom 6.3.2000 (SVAV; SR 641.811).<br />

Der Bund erhebt für die Benützung der dem allgemeinen Verkehr<br />

geöffneten Strassen auf in- und ausländischen Motorfahrzeugen<br />

und Anhängern mit einem Gesamtgewicht von je über<br />

3,5 t eine Abgabe. Die Abgabe bemisst sich nach dem höchstzulässigen<br />

Gesamtgewicht des Fahrzeuges und den gefahrenen<br />

Kilometern. Zusätzlich wird die Abgabe emissionsabhängig<br />

erhoben.<br />

Ertrag ausländischer Fahrzeuge:<br />

• Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 440 099 802<br />

• Pauschale Schwerverkehrsabgabe 6 549 653<br />

446 649 455<br />

Ertrag inländischer Fahrzeuge:<br />

• Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe 1 205 098 831<br />

• Pauschale Schwerverkehrsabgabe 23 582 546<br />

1 228 681 377<br />

245<br />

06

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