2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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803 Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />
Fortsetzung<br />
nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen<br />
A6210.0154 –<br />
Art. 86 BV (SR 101), BG vom 22.3.1985 über die Verwendung<br />
der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2),<br />
V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />
Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR<br />
725.116.22).<br />
Der Kredit wurde nicht verwendet. Die Mittel werden in der<br />
Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) dem Aufgabenbereich<br />
nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen gutgeschrieben.<br />
Ein Viertel der verfügbaren Mittel der SFLV soll für Massnahmen<br />
zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen eingesetzt werden.<br />
Beiträge werden insbesondere verwendet für:<br />
• die Förderung von auf die Kontrolle der Fluggäste und deren<br />
Gepäck ausgerichteten Sicherheitsmassnahmen<br />
• die Ausbildung von Sicherheitspersonal auf Flugplätzen<br />
• die Forschung und Qualitätssicherung im Bereich der Luftverkehrssicherheit<br />
Da zuerst die entsprechenden Grundlagen für die Vergabe der<br />
Gelder erarbeitet werden mussten, wurde der Kredit nicht beansprucht.<br />
abgeltung ertragsausfälle Skyguide<br />
A6210.0155 42 900 000<br />
BG vom 21.12.1948 über die Luftfahrt (LFG, SR 748.0), Art. 101b;<br />
Luftfahrtverordnung vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01).<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 42 900 000<br />
Der Kredit wurde vollumfänglich ausgeschöpft.<br />
Von der Skyguide werden verschiedene Flugsicherungsleistungen<br />
in angrenzenden ausländischen Lufträumen erbracht.<br />
Skyguide wird für diese Dienstleistungen – mit Ausnahme von<br />
Frankreich – entweder nicht (Österreich und Italien) oder nur<br />
teilweise (Deutschland) entschädigt. Aufgrund dieser Situation<br />
entstehen der Skyguide jährlich Ertragsausfälle. Mit Inkrafttreten<br />
des teilrevidierten LFG per 1.4.2011 kann der Bund diese vorübergehend<br />
(längstens bis 1.4.2020) übernehmen. Die Höhe der<br />
Beiträge für das Jahr 2011 wurde in einer Vereinbarung zwischen<br />
BAZL und Skyguide auf 42,9 Millionen festgesetzt.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
354<br />
<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
einlage rückstellungen eurocontrol pension fund<br />
A6300.0112 1 700 000<br />
BB vom 4.10.1991 betreffend das internationale Übereinkommen<br />
über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt «EURO-<br />
CONTROL» (SR 0.748.05).<br />
• Pflichtbeiträge internationale Organisationen nf 1 700 000<br />
(Einlage Rückstellungen Eurocontrol Pension Fund)<br />
Die Schweiz ist Mitglied der Eurocontrol. Mit Entscheid Nr. 102<br />
der zuständigen europäischen Kommission vom 5.11.2004<br />
wurde die Schaffung eines Pensionsfonds für Eurocontrol-Angestellte<br />
beschlossen. Per 1.1.2005 wurde dieser Fonds mit einem<br />
angestrebten Kapital von rund 590 Millionen Euro gegründet.<br />
Die dazu notwendigen Einlagen der Mitgliedstaaten werden<br />
während 20 Jahren getätigt und im Verhältnis zum jeweiligen<br />
Anteil des Jahresbeitrags an Eurocontrol auf die Mitgliedstaaten<br />
aufgeteilt. Der prozentuale Anteil der Schweiz liegt zurzeit<br />
bei 1,968 Prozent. Für die Restschuld der Schweiz wurde 2008<br />
eine Rückstellung gebildet, deren Höhe im Jahr 2011 auf Grundlage<br />
des Schweizer Anteils an den Gesamtverpflichtungen der<br />
Mitgliedsstaaten neu berechnet wurde. Die durch die Mitgliedstaaten<br />
zu tilgende Gesamtverpflichtung verändert sich einerseits<br />
durch die geleisteten Zahlungen, andererseits kann eine<br />
Anpassung des massgebenden Diskontsatzes zu Veränderungen<br />
führen. Der Rückstellungsbetrag wird jährlich unter Berücksichtigung<br />
des Wechselkurses angepasst. 2011 belief sich die<br />
Einlage in den Pension Fund auf 0,9 Millionen Franken, während<br />
die Neuberechnung und die Veränderung des Wechselkurses<br />
zu einer um 2,6 Millionen Franken höheren Bewertung der<br />
Rückstellung führten. Daraus resultiert netto eine Erhöhung<br />
der Rückstellung um 1,7 Millionen Franken. Die schweizerische<br />
Restschuld beträgt per Ende 2011 10,3 Millionen Euro. Dies entspricht<br />
bei einem Wechselkurs von 1,217 einem Betrag von rund<br />
12,5 Millionen Franken.<br />
investitionsrechnung<br />
einnahmen ausserhalb des globalbudgets<br />
rückzahlung darlehen und Beteiligungen<br />
E7200.0001 15 097 319<br />
BG vom 21.12.1948 über die Luftfahrt (LFG; SR 748.0); Luftfahrtverordnung<br />
vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01).<br />
• Rückzahlung Darlehen fw 15 097 319<br />
Die Rückzahlungen für die an Landesflughäfen, Regionalflughäfen<br />
und Flugfelder gewährten Darlehen fielen rund 12,9 Million<br />
höher aus als erwartet. Die massiv höheren Einnahmen begründen<br />
sich mit der Zahlung des Flughafens Genf, der im Dezember<br />
das ihm gewährte Darlehen vollumfänglich zurückgezahlt hat<br />
(13,7 Mio.).