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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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803 Bundesamt für Zivilluftfahrt<br />

Fortsetzung<br />

nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen<br />

A6210.0154 –<br />

Art. 86 BV (SR 101), BG vom 22.3.1985 über die Verwendung<br />

der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2),<br />

V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR<br />

725.116.22).<br />

Der Kredit wurde nicht verwendet. Die Mittel werden in der<br />

Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) dem Aufgabenbereich<br />

nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen gutgeschrieben.<br />

Ein Viertel der verfügbaren Mittel der SFLV soll für Massnahmen<br />

zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen eingesetzt werden.<br />

Beiträge werden insbesondere verwendet für:<br />

• die Förderung von auf die Kontrolle der Fluggäste und deren<br />

Gepäck ausgerichteten Sicherheitsmassnahmen<br />

• die Ausbildung von Sicherheitspersonal auf Flugplätzen<br />

• die Forschung und Qualitätssicherung im Bereich der Luftverkehrssicherheit<br />

Da zuerst die entsprechenden Grundlagen für die Vergabe der<br />

Gelder erarbeitet werden mussten, wurde der Kredit nicht beansprucht.<br />

abgeltung ertragsausfälle Skyguide<br />

A6210.0155 42 900 000<br />

BG vom 21.12.1948 über die Luftfahrt (LFG, SR 748.0), Art. 101b;<br />

Luftfahrtverordnung vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 42 900 000<br />

Der Kredit wurde vollumfänglich ausgeschöpft.<br />

Von der Skyguide werden verschiedene Flugsicherungsleistungen<br />

in angrenzenden ausländischen Lufträumen erbracht.<br />

Skyguide wird für diese Dienstleistungen – mit Ausnahme von<br />

Frankreich – entweder nicht (Österreich und Italien) oder nur<br />

teilweise (Deutschland) entschädigt. Aufgrund dieser Situation<br />

entstehen der Skyguide jährlich Ertragsausfälle. Mit Inkrafttreten<br />

des teilrevidierten LFG per 1.4.2011 kann der Bund diese vorübergehend<br />

(längstens bis 1.4.2020) übernehmen. Die Höhe der<br />

Beiträge für das Jahr 2011 wurde in einer Vereinbarung zwischen<br />

BAZL und Skyguide auf 42,9 Millionen festgesetzt.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

354<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

einlage rückstellungen eurocontrol pension fund<br />

A6300.0112 1 700 000<br />

BB vom 4.10.1991 betreffend das internationale Übereinkommen<br />

über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt «EURO-<br />

CONTROL» (SR 0.748.05).<br />

• Pflichtbeiträge internationale Organisationen nf 1 700 000<br />

(Einlage Rückstellungen Eurocontrol Pension Fund)<br />

Die Schweiz ist Mitglied der Eurocontrol. Mit Entscheid Nr. 102<br />

der zuständigen europäischen Kommission vom 5.11.2004<br />

wurde die Schaffung eines Pensionsfonds für Eurocontrol-Angestellte<br />

beschlossen. Per 1.1.2005 wurde dieser Fonds mit einem<br />

angestrebten Kapital von rund 590 Millionen Euro gegründet.<br />

Die dazu notwendigen Einlagen der Mitgliedstaaten werden<br />

während 20 Jahren getätigt und im Verhältnis zum jeweiligen<br />

Anteil des Jahresbeitrags an Eurocontrol auf die Mitgliedstaaten<br />

aufgeteilt. Der prozentuale Anteil der Schweiz liegt zurzeit<br />

bei 1,968 Prozent. Für die Restschuld der Schweiz wurde 2008<br />

eine Rückstellung gebildet, deren Höhe im Jahr 2011 auf Grundlage<br />

des Schweizer Anteils an den Gesamtverpflichtungen der<br />

Mitgliedsstaaten neu berechnet wurde. Die durch die Mitgliedstaaten<br />

zu tilgende Gesamtverpflichtung verändert sich einerseits<br />

durch die geleisteten Zahlungen, andererseits kann eine<br />

Anpassung des massgebenden Diskontsatzes zu Veränderungen<br />

führen. Der Rückstellungsbetrag wird jährlich unter Berücksichtigung<br />

des Wechselkurses angepasst. 2011 belief sich die<br />

Einlage in den Pension Fund auf 0,9 Millionen Franken, während<br />

die Neuberechnung und die Veränderung des Wechselkurses<br />

zu einer um 2,6 Millionen Franken höheren Bewertung der<br />

Rückstellung führten. Daraus resultiert netto eine Erhöhung<br />

der Rückstellung um 1,7 Millionen Franken. Die schweizerische<br />

Restschuld beträgt per Ende 2011 10,3 Millionen Euro. Dies entspricht<br />

bei einem Wechselkurs von 1,217 einem Betrag von rund<br />

12,5 Millionen Franken.<br />

investitionsrechnung<br />

einnahmen ausserhalb des globalbudgets<br />

rückzahlung darlehen und Beteiligungen<br />

E7200.0001 15 097 319<br />

BG vom 21.12.1948 über die Luftfahrt (LFG; SR 748.0); Luftfahrtverordnung<br />

vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01).<br />

• Rückzahlung Darlehen fw 15 097 319<br />

Die Rückzahlungen für die an Landesflughäfen, Regionalflughäfen<br />

und Flugfelder gewährten Darlehen fielen rund 12,9 Million<br />

höher aus als erwartet. Die massiv höheren Einnahmen begründen<br />

sich mit der Zahlung des Flughafens Genf, der im Dezember<br />

das ihm gewährte Darlehen vollumfänglich zurückgezahlt hat<br />

(13,7 Mio.).

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