2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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420 Bundesamt für migration<br />
erfolgsrechnung<br />
ertrag<br />
Gebühren<br />
E1300.0001 22 325 557<br />
V vom 27.10.2004 über die Ausstellung von Reisedokumenten<br />
für ausländische Personen (RDV; SR 143.5), Gebührenverordnung<br />
vom 24.10.2007 (GebV-AuG; SR 142.209), BG vom<br />
16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG;<br />
SR 142.20), Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom<br />
16.12.2005 (AsylG; SR 142.31), Art. 17b.<br />
Gebühren für Arbeitsbewilligung, Einbürgerungsbewilligung,<br />
Ausstellen von Visa und Reisepapieren, ZEMIS, Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche<br />
und für den neuen Ausländerausweis.<br />
• Gebühren für Amtshandlungen fw 21 375 557<br />
• Gebühren für Amtshandlungen nf 950 000<br />
Die Gebühren für Amtshandlungen fw setzen sich aus folgenden<br />
Hauptkomponenten zusammen:<br />
• Arbeitsbewilligungen 1 417 240<br />
• Bürgerrechtsgebühren 5 620 273<br />
• Einreise- und Visagebühren 2 578 575<br />
• Reisepapiere 1 372 466<br />
• Gebühren ZEMIS 9 158 731<br />
• Übriges (Lingua usw.) 18 148<br />
• Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche 334 010<br />
• Gebühren Neuer Ausländerausweis 876 114<br />
Die Gebühren für übrige Amtshandlungen nf setzen sich wie<br />
folgt zusammen:<br />
• Einreise- und Visagebühren (Bildung aktive Rechnungsabgrenzung<br />
für 4. Quartal) 600 000<br />
• Gebühren Neuer Ausländerausweis (Bildung<br />
aktive Rechnungsabgrenzung für 4. Quartal) 350 000<br />
Arbeitsbewilligungen: Die Zustimmungsgebühr des BFM für<br />
Arbeitsbewilligungen bei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />
aus Drittstaaten wurde per 1.1.2011 von 80 auf 180 Franken<br />
erhöht (kostendeckend). Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels<br />
in der Schweiz und in Europa wurde auch 2011 Personal<br />
aus Drittstaaten (insbesondere indische Informatiker) rekrutiert.<br />
Die Kontingente wurden entsprechend stark beansprucht.<br />
Bürgerrechtsgebühren: Gebühren für die Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung,<br />
für die erleichterte Einbürgerung und<br />
die Wiedereinbürgerung.<br />
Einreise- und Visagebühren: Die schweizerischen Auslandvertretungen<br />
stellen jährlich zwischen 400 000 und 500 000<br />
Visa aus. Seit der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
04 Justiz- und Polizeidepartement<br />
am 12.12.2008 beträgt die Gebühr 60 Euro. Das EDA ist verpflichtet,<br />
dem BFM einen Teil der für jedes behandelte Visumgesuch<br />
erhobenen Gebühr abzugeben (9,09 % bzw. rund Fr. 8).<br />
Die Abrechnung zwischen EDA und BFM erfolgt quartalsweise<br />
nachschüssig. Reisepapiere: Anerkannte Flüchtlinge und anerkannte<br />
Staatenlose sowie schriftenlose ausländische Personen<br />
mit Niederlassungsbewilligung C haben Anspruch auf Abgabe<br />
eines schweizerischen Reisedokuments. Asylsuchenden und<br />
schutzbedürftigen ausländischen Personen kann bei Vorliegen<br />
bestimmter Reisegründe ein Reisedokument bzw. eine Bewilligung<br />
zur Wiedereinreise abgegeben werden. Vorläufig aufgenommenen<br />
ausländischen Personen kann seit dem 1.3.2010<br />
(Inkrafttreten der totalrevidierten Reisepapierverordnung RDV,<br />
SR 143.5) ohne Nennung eines spezifischen Reisegrundes eine<br />
Bewilligung zur Wiedereinreise abgegeben werden. Die Anzahl<br />
der jährlich abgegebenen Reisedokumente und Bewilligungen<br />
zur Wiedereinreise hängt in erster Linie vom Bestand der anerkannten<br />
Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen<br />
sowie von der Anzahl der im jeweiligen Zeitraum infolge Ablaufs<br />
der Gültigkeit zu ersetzenden Reisedokumente und Bewilligungen<br />
zur Wiedereinreise ab.<br />
Gebühren ZEMIS: Gebühr für die Datenbearbeitungen im ZEMIS<br />
im Bereich AuG. Sie richtet sich nach den jährlichen Kosten des<br />
BFM für den Aufbau, den Betrieb und die Amortisationen von<br />
ZEMIS und für den Vollzug des AuG, sofern dafür keine besondere<br />
Gebühr vorgesehen ist. Die Gebühr für Aufenthaltsnachforschungen<br />
gemäss Art. 22 ZEMIS-Verordnung (SR 142.513)<br />
wurde per Dezember 2011 von 20 auf 40 Franken erhöht (kostendeckend).<br />
Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche: Seit dem 1.1.2007 erhebt<br />
das BFM im Fall eines Wiedererwägungs- oder Zweitgesuches<br />
für das Verfahren eine Gebühr. Zudem kann das BFM von der<br />
gesuchstellenden Person einen Gebührenvorschuss in der<br />
Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten verlangen. Gestützt<br />
auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom<br />
15.2.2008 verlangt das BFM i.d.R. 600 Franken.<br />
Neuer Ausländerausweis: Mit der Einführung des biometrischen<br />
Ausländerausweises per 24.1.2011 wird für den Bund ein Gebührenanteil<br />
von 5 Franken erhoben. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise<br />
nachschüssig. Im 2011 wurden rund 230 000 biometrische<br />
Ausländerausweise ausgestellt.<br />
Der Minderertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert insbesondere<br />
auf tieferen Einnahmen in den Bereichen Bürgerrechtsgebühren,<br />
Einreise- und Visagebühren, Gebühren für Reisepapiere,<br />
der Benutzer-Gebühr ZEMIS sowie bei den Gebühren<br />
für den biometrischen Ausländerausweis (Abweichungen gegenüber<br />
ursprünglichen Schätzungen). Demgegenüber besteht ein<br />
Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 bei den Zustimmungsgebühren<br />
für Arbeitsbewilligungen.<br />
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