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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

erfolgsrechnung<br />

ertrag<br />

Gebühren<br />

E1300.0001 22 325 557<br />

V vom 27.10.2004 über die Ausstellung von Reisedokumenten<br />

für ausländische Personen (RDV; SR 143.5), Gebührenverordnung<br />

vom 24.10.2007 (GebV-AuG; SR 142.209), BG vom<br />

16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG;<br />

SR 142.20), Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom<br />

16.12.2005 (AsylG; SR 142.31), Art. 17b.<br />

Gebühren für Arbeitsbewilligung, Einbürgerungsbewilligung,<br />

Ausstellen von Visa und Reisepapieren, ZEMIS, Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche<br />

und für den neuen Ausländerausweis.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 21 375 557<br />

• Gebühren für Amtshandlungen nf 950 000<br />

Die Gebühren für Amtshandlungen fw setzen sich aus folgenden<br />

Hauptkomponenten zusammen:<br />

• Arbeitsbewilligungen 1 417 240<br />

• Bürgerrechtsgebühren 5 620 273<br />

• Einreise- und Visagebühren 2 578 575<br />

• Reisepapiere 1 372 466<br />

• Gebühren ZEMIS 9 158 731<br />

• Übriges (Lingua usw.) 18 148<br />

• Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche 334 010<br />

• Gebühren Neuer Ausländerausweis 876 114<br />

Die Gebühren für übrige Amtshandlungen nf setzen sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

• Einreise- und Visagebühren (Bildung aktive Rechnungsabgrenzung<br />

für 4. Quartal) 600 000<br />

• Gebühren Neuer Ausländerausweis (Bildung<br />

aktive Rechnungsabgrenzung für 4. Quartal) 350 000<br />

Arbeitsbewilligungen: Die Zustimmungsgebühr des BFM für<br />

Arbeitsbewilligungen bei Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen<br />

aus Drittstaaten wurde per 1.1.2011 von 80 auf 180 Franken<br />

erhöht (kostendeckend). Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels<br />

in der Schweiz und in Europa wurde auch 2011 Personal<br />

aus Drittstaaten (insbesondere indische Informatiker) rekrutiert.<br />

Die Kontingente wurden entsprechend stark beansprucht.<br />

Bürgerrechtsgebühren: Gebühren für die Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung,<br />

für die erleichterte Einbürgerung und<br />

die Wiedereinbürgerung.<br />

Einreise- und Visagebühren: Die schweizerischen Auslandvertretungen<br />

stellen jährlich zwischen 400 000 und 500 000<br />

Visa aus. Seit der Inkraftsetzung des Schengener Abkommens<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

am 12.12.2008 beträgt die Gebühr 60 Euro. Das EDA ist verpflichtet,<br />

dem BFM einen Teil der für jedes behandelte Visumgesuch<br />

erhobenen Gebühr abzugeben (9,09 % bzw. rund Fr. 8).<br />

Die Abrechnung zwischen EDA und BFM erfolgt quartalsweise<br />

nachschüssig. Reisepapiere: Anerkannte Flüchtlinge und anerkannte<br />

Staatenlose sowie schriftenlose ausländische Personen<br />

mit Niederlassungsbewilligung C haben Anspruch auf Abgabe<br />

eines schweizerischen Reisedokuments. Asylsuchenden und<br />

schutzbedürftigen ausländischen Personen kann bei Vorliegen<br />

bestimmter Reisegründe ein Reisedokument bzw. eine Bewilligung<br />

zur Wiedereinreise abgegeben werden. Vorläufig aufgenommenen<br />

ausländischen Personen kann seit dem 1.3.2010<br />

(Inkrafttreten der totalrevidierten Reisepapierverordnung RDV,<br />

SR 143.5) ohne Nennung eines spezifischen Reisegrundes eine<br />

Bewilligung zur Wiedereinreise abgegeben werden. Die Anzahl<br />

der jährlich abgegebenen Reisedokumente und Bewilligungen<br />

zur Wiedereinreise hängt in erster Linie vom Bestand der anerkannten<br />

Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen<br />

sowie von der Anzahl der im jeweiligen Zeitraum infolge Ablaufs<br />

der Gültigkeit zu ersetzenden Reisedokumente und Bewilligungen<br />

zur Wiedereinreise ab.<br />

Gebühren ZEMIS: Gebühr für die Datenbearbeitungen im ZEMIS<br />

im Bereich AuG. Sie richtet sich nach den jährlichen Kosten des<br />

BFM für den Aufbau, den Betrieb und die Amortisationen von<br />

ZEMIS und für den Vollzug des AuG, sofern dafür keine besondere<br />

Gebühr vorgesehen ist. Die Gebühr für Aufenthaltsnachforschungen<br />

gemäss Art. 22 ZEMIS-Verordnung (SR 142.513)<br />

wurde per Dezember 2011 von 20 auf 40 Franken erhöht (kostendeckend).<br />

Wiedererwägungs-/Mehrfachgesuche: Seit dem 1.1.2007 erhebt<br />

das BFM im Fall eines Wiedererwägungs- oder Zweitgesuches<br />

für das Verfahren eine Gebühr. Zudem kann das BFM von der<br />

gesuchstellenden Person einen Gebührenvorschuss in der<br />

Höhe der mutmasslichen Verfahrenskosten verlangen. Gestützt<br />

auf ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom<br />

15.2.2008 verlangt das BFM i.d.R. 600 Franken.<br />

Neuer Ausländerausweis: Mit der Einführung des biometrischen<br />

Ausländerausweises per 24.1.2011 wird für den Bund ein Gebührenanteil<br />

von 5 Franken erhoben. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise<br />

nachschüssig. Im 2011 wurden rund 230 000 biometrische<br />

Ausländerausweise ausgestellt.<br />

Der Minderertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert insbesondere<br />

auf tieferen Einnahmen in den Bereichen Bürgerrechtsgebühren,<br />

Einreise- und Visagebühren, Gebühren für Reisepapiere,<br />

der Benutzer-Gebühr ZEMIS sowie bei den Gebühren<br />

für den biometrischen Ausländerausweis (Abweichungen gegenüber<br />

ursprünglichen Schätzungen). Demgegenüber besteht ein<br />

Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag 2011 bei den Zustimmungsgebühren<br />

für Arbeitsbewilligungen.<br />

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04

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