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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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606 eidgenössische zollverwaltung<br />

Fortsetzung<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 5 356 658<br />

• Anlagegewinne Verkauf Sachgüter nf 174 159<br />

• Aktivierung Eigenleistungen allg. LV/ILV nf 4 617 798<br />

• Nachträgliche Aktivierungen nf 1 688 581<br />

Die Erträge liegen 8,3 Millionen über dem Voranschlagswert.<br />

Die grosse Abweichung betrifft insbesondere den nicht-finanzwirksamen<br />

Bereich (+6,5 Mio.). Im vergangenen Jahr wurde das<br />

Portfolio der Anlagenbuchhaltung bereinigt, was zu nachträglichen<br />

Aktivierungen sowie Anlagegewinnen in der Höhe von 1,9<br />

Millionen geführt hat. Ausserdem werden 4,6 Millionen bei den<br />

Aktivierungen der Eigenleistungen von Informatikprojekten<br />

ausgewiesen. Die finanzwirksamen Erträge übertreffen die Zahlen<br />

des Voranschlags um 1,5 Millionen, bewegen sich aber in der<br />

Höhe des Vorjahres.<br />

entnahme rückstellungen aufgelaufene zeitguthaben<br />

E1700.0010 1 016 929<br />

• Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- + Gleitzeitguthaben<br />

nf 1 016 929<br />

Für nicht bezogene Ferien-, Überzeit- und andere Zeitguthaben<br />

des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber<br />

dem Vorjahr nimmt der Rückstellungsbedarf um gesamthaft<br />

1 016 929 Franken ab. Dies ist auf eine konsequente Einhaltung<br />

der Zeitabbaupläne der einzelnen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückstellungsbedarf<br />

pro Vollzeitstelle nimmt um rund 170 Franken auf<br />

knapp 3287 Franken ab. Dies entspricht einem Zeitguthaben<br />

von durchschnittlich knapp 54 Stunden pro Vollzeitstelle. Insgesamt<br />

belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per<br />

Jahresende auf 14 317 390 Franken.<br />

aufwand<br />

personalbezüge und arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 548 213 637<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 547 979 637<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge nf 234 000<br />

Gegenüber dem Voranschlag resultiert ein Kreditrest von 5,1<br />

Millionen. Dies ist insbesondere auf einen in der EZV geltenden<br />

Anstellungsstopp zurückzuführen. Als Folge eines Urteils<br />

des Bundesgerichts vom 25.11.2011 ist die EZV verpflichtet, 51<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine einmalige Funktionszulage<br />

(inkl. Sozialversicherungskosten) zu bezahlen, weshalb<br />

eine Rechnungsabgrenzung von 234 000 Franken (nf) gebucht<br />

werden musste.<br />

Nicht benötigte Mittel aus diesem Kredit in der Höhe von<br />

220 000 Franken wurden Ende Jahr in dem Jahreskredit<br />

A2100.0123 «Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge Vorruhestand»<br />

zur Deckung des Fehlbetrages verschoben.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

06 Finanzdepartement<br />

personalbezüge und arbeitgeberbeiträge Vorruhestand<br />

A2100.0123 15 289 534<br />

Bundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (BPV, SR<br />

172.220.111.3), Art. 34; Verordnung über Änderungen des<br />

Bundesrechts infolge des Primatwechsels bei PUBLICA vom<br />

21.5.2008 (AS 2008 2181)<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 15 289 534<br />

Insgesamt befanden sich Ende 2011 86 Personen im Vorruhestandsurlaub.<br />

Im Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.12.2011 sind 28<br />

Personen neu in den Vorruhestandsurlaub übergetreten. Die<br />

entsprechenden Abfindungen beliefen sich auf rund 2,1 Millionen.<br />

Zusätzlich sind im Berichtsjahr 16 Personen aus dem Vorruhestandsurlaub<br />

ausgetreten beziehungsweise wurden vorzeitig<br />

pensioniert. Die entsprechenden Überbrückungsrenten beliefen<br />

sich auf rund 1,7 Millionen.<br />

Übriger personalaufwand<br />

A2109.0001 3 496 395<br />

• Kinderbetreuung fw 199 239<br />

• Aus- und Weiterbildung fw 962 713<br />

• Übriger Personalaufwand dezentral fw 1 523 589<br />

• Ausbildung LV 810 855<br />

EDV-, Sprach- und Spezialkurse, Instruktoren, Filme und Videos<br />

zu Ausbildungszwecken.<br />

Insgesamt resultiert ein Kreditrest von 0,8 Millionen. Aufgrund<br />

der fehlenden Rekrutierung 2011 wurden geplante Ausbildungen<br />

nicht notwendig.<br />

aufwandentschädigungen für den Bezug<br />

der nationalstrassenabgabe<br />

A2111.0141 34 146 344<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 86; Nationalstrassenabgabe-<br />

Verordnung vom 26.10.1994 (NSAV; SR 741.72), Art. 15; V vom<br />

7.11.1994 über die Aufwandentschädigung für den Verkauf der<br />

Autobahnvignette<br />

741.724).<br />

zur Benützung der Nationalstrassen (SR<br />

Aufwandentschädigung für den Verkauf der Autobahnvignetten<br />

(10 % der Einnahmen). Siehe auch E1100.0108.<br />

• Sonstiger Betriebsaufwand fw 34 146 344<br />

Der Voranschlagswert wurde um rund 1 Million überschritten.<br />

Die Einnahmen aus der Nationalstrassenabgabe (E1100.0108)<br />

liegen um 19,8 Millionen über dem Voranschlag. Der Grund,<br />

weshalb die Aufwandentschädigung nicht verhältnismässig zu<br />

den Einnahmen aus der Abgabe gestiegen sind, liegt darin, dass<br />

einige Ausgaben nicht von der Anzahl der verkauften Vignetten<br />

abhängig sind (z.B. Vignettenverkauf an der Grenze durch<br />

Dritte).<br />

Ausgaben finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

249<br />

06

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