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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />

Fortsetzung<br />

Der Bund beteiligt sich zudem an den Verwaltungskosten für die<br />

Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Ergänzungsleistungen.<br />

Er richtet pro Fall eine Pauschale aus.<br />

• EL zur AHV fw 612 854 281<br />

• Entschädigungen an Kantone<br />

(Verwaltungskosten) fw 20 441 438<br />

Der Kreditrest beträgt 48,7 Millionen. Bei der Budgetierung<br />

war nicht bekannt, wie die Kantone die Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />

im Bereich der Heimkosten in den Ergänzungsleistungen<br />

umsetzen. Die Auswirkungen auf die Ausscheidungsrechnung<br />

zur Bestimmung des Bundesanteils in Prozent<br />

konnten daher nicht genau beziffert werden.<br />

Beim Bundesbeitrag an die EL ist das Wachstum im Vergleich<br />

zum Vorjahr (+2,4 %) auf die Zunahme der EL-beziehenden Personen<br />

infolge der demografischen Entwicklung und den höheren<br />

durchschnittlichen EL-Betrag (u.a. aufgrund der Erhöhung<br />

der Vermögensfreibeträge im Zusammenhang mit der Neuordnung<br />

der Pflegefinanzierung) zurückzuführen. Beim Bundesbeitrag<br />

an die Verwaltungskosten ist das Wachstum (+1,8 %) auf die<br />

Zunahme der Anzahl Fälle zurückzuführen.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />

Band 3, Ziffer B41.<br />

Ergänzungsleistungen zur iV<br />

A2310.0384 669 980 501<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />

und 24.<br />

Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen<br />

an die Ergänzungsleistungen zur IV (EL zur IV). Dabei<br />

beteiligt er sich an den jährlichen Ergänzungsleistungen zur<br />

Existenzsicherung, nicht aber an der Vergütung der Krankheitsund<br />

Behinderungskosten. Der Bundesanteil an der Existenzsicherung<br />

beträgt 5/8 der Ausgaben. Bei den Personen zu Hause<br />

entspricht die ganze jährliche Ergänzungsleistung der Existenzsicherung.<br />

Bei den Personen im Heim macht die Existenzsicherung<br />

nur einen Teil der jährlichen Ergänzungsleistung aus.<br />

Der Bund beteiligt sich zudem an den Verwaltungskosten für die<br />

Festsetzung und Auszahlung der jährlichen Ergänzungsleistungen.<br />

Er richtet pro Fall eine Pauschale aus.<br />

• EL zur IV fw 657 326 754<br />

• Entschädigungen an Kantone<br />

(Verwaltungskosten) fw 12 653 747<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Bundesbeitrag an die EL: Der Kreditrest beträgt 18 Millionen. Das<br />

Wachstum gegenüber dem Vorjahr (+3,1 %) ist auf die Zunahme<br />

der EL-beziehenden Personen infolge der demografischen Entwicklung<br />

und den höheren durchschnittlichen EL-Betrag (u.a.<br />

aufgrund der Erhöhung der Vermögensfreibeträge im Zusammenhang<br />

mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung) zurückzuführen.<br />

Bundesbeitrag an die Verwaltungskosten: Das Wachstum gegenüber<br />

dem Vorjahr (+1,2 %) ist auf die Zunahme der Anzahl Fälle<br />

zurückzuführen.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />

Band 3, Ziffer B41.<br />

sonderbeitrag an die iV-Zinsen<br />

A2310.0453 186 200 116<br />

BG über die Sanierung der Invalidenversicherung vom 13.6.2008<br />

Art. 3 (BBl 2008 5255) und Änderung vom 19.3.2010 (BBl 2010<br />

2013).<br />

• Sonderbeitrag an die IV-Zinsen fw 186 200 116<br />

Gegenüber dem Voranschlag entsteht ein Kreditrest von 48<br />

Millionen (20 %). Die Ursache dafür liegt vor allem im tieferen<br />

Schuldzinssatz. Die Schulden der IV gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds<br />

werden während der IV-Zusatzfinanzierung (2011–<br />

2017) zum fixen Satz von 2 Prozent verzinst. Dies entspricht dem<br />

Durchschnitt des siebenjährigen Swap-Satzes in den zwei Jahren<br />

vor dem 1.12.2010.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />

Band 3, Ziffer B41.<br />

Übrige<br />

Jugendschutzmassnahmen<br />

A2111.0269 1 437 926<br />

Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) vom 21.12.1937 (SR<br />

311.0), Art. 386. V vom 11.6.2010 über Massnahmen zum Schutz<br />

von Kindern und Jugendlichen sowie Stärkung der Kinderrechte<br />

(SR 311.039.1).<br />

Das BSV setzt in den Jahren 2011 bis 2015 die beiden Jugendschutzprogramme<br />

Jugend und Gewalt sowie Jugend und Medien<br />

zur Verbesserung der Gewaltprävention sowie des Jugendmedienschutzes<br />

in der Schweiz um (BRB 11.6.2010).<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 527 009<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 910 917<br />

Dem BSV stehen zur Durchführung der Jugendschutzmassnahmen<br />

zeitlich befristet 370 Stellenprozente zur Verfügung. Die<br />

Lohnkosten gehen zu Lasten des Sachkredits.<br />

103<br />

03

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