2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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316 Bundesamt für Gesundheit<br />
Erfolgsrechnung<br />
Ertrag<br />
Gebühren<br />
E1300.0001 7 454 298<br />
V vom 12.11.1984 über die Gebühren und Entschädigungen<br />
bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen (SR 811.112.11),<br />
Art. 1, Strahlenschutzgesetz vom 22.3.1991 (StSG; SR 814.50),<br />
Art. 42, Chemikaliengesetz vom 15.12.2000 (ChemG; SR 813.1),<br />
Art. 47, Krankenversicherungsverordnung vom 27.6.1995 (KVV;<br />
SR 832.102), Art. 71.<br />
Prüfungsgebühren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.<br />
Gebühren für jedes Gesuch (Neuanmeldung, andere<br />
Packung/Dosierung, Erweiterung der Limitierung, Wiedererwägung<br />
und Preiserhöhung) und Einnahmen aus der jährlichen<br />
Gebühr für den Eintrag der Arzneimittel in die Spezialitätenliste.<br />
• Gebühren für Amtshandlungen fw 7 454 298<br />
Der Grund für die Mindereinnahmen von knapp 0,8 Millionen<br />
gegenüber dem Voranschlag liegt zum grössten Teil bei den Prüfungsgebühren<br />
für die Medizinalberufe. Die revidierte Prüfungsverordnung<br />
sieht nämlich ab dem 1.1.2011 tiefere Gebühren vor<br />
als ursprünglich angenommen. Weil die Verabschiedung der<br />
revidierten Verordnung erst im November 2010 erfolgte, konnte<br />
der Budgetwert für das Jahr 2011 nicht mehr angepasst werden.<br />
Entgelte<br />
E1300.0010 688 402<br />
Strahlenschutzgesetz vom 22.3.1991 (StSG; SR 814.50), Art. 4.<br />
Kostenbeitrag der Swissnuclear an die Kosten der Umgebungsüberwachung<br />
KKW; übrige Verwaltungseinnahmen und Rückerstattungen.<br />
• Übrige Rückerstattungen fw 688 402<br />
Die Mehreinnahmen von rund 0,1 Millionen gegenüber dem<br />
Voranschlag 2011 resultieren insbesondere aus Rückerstattungen<br />
aus abgerechneten Subventionsverträgen.<br />
Übriger Ertrag<br />
E1500.0109 126 136<br />
Einnahmen aus Parkplatzvermietung an Mitarbeitende und<br />
Dritte sowie übriger Ertrag.<br />
• Liegenschaftenertrag fw 95 635<br />
• Anderer verschiedener Ertrag fw 30 501<br />
Die über dem Voranschlag liegenden Einnahmen sind vor allem<br />
auf Kursgewinne zurückzuführen, welche sich ergaben, weil<br />
viele Gebühren für die Anerkennung von Diplomen ausländischer<br />
Ärzte in EUR (statt CHF) bezahlt wurden.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
Militärversicherung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
Einnahmen Militärversicherung<br />
E1300.0125 19 818 011<br />
BG vom 19.6.1992 über die Militärversicherung (MVG; SR 833.1),<br />
Art. 67 in Verbindung mit BG vom 6.10.2000 über den Allgemeinen<br />
Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1),<br />
Art. 72–75.<br />
Rückerstattungen aus Rückgriffen. Das Rückgriffsrecht spielt<br />
nur, wenn ein schadenersatzpflichtiger Dritter für die Gesundheitsschädigung<br />
oder den Tod eines Versicherten haftet.<br />
Eine freiwillige Versicherung für Gesundheitsschäden bei der<br />
MV können Personen gemäss Art. 2 MVG nach ihrer Pensionierung<br />
gegen Bezahlung einer Prämie abschliessen.<br />
Beruflich Versicherte zahlen zur Abgeltung der Leistungen, die<br />
ihnen die MV anstelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />
nach KVG und anstelle der obligatorischen Unfallversicherung<br />
für Nichtbetriebsunfälle nach UVG erbringt, eine<br />
Prämie.<br />
• Übrige Entgelte fw 20 752 919<br />
• Übrige Entgelte nf -934 908<br />
Die Mehreinnahmen von rund 0,4 Millionen gegenüber dem<br />
Voranschlag ergeben sich aus höheren Kostenrückerstattungen<br />
aus Rückgriffen (+0,8 Mio.) und tieferen Prämieneinnahmen der<br />
beruflich Versicherten (-0,4 Mio.).<br />
Die nicht finanzierungswirksame Minderung der Einnahmen<br />
stellt eine Nettogrösse dar und ergibt sich aus der Auflösung der<br />
Abgrenzung vom Vorjahr (-2,1 Mio.) und der für 2011 neu gebildeten<br />
Abgrenzung (+1,2 Mio.). Diese Abgrenzungen müssen vorgenommen<br />
werden, weil die Schlusszahlung aus den Prämieneinnahmen<br />
jeweils erst nach Abschluss der Rechnung erfolgt.<br />
Entnahme aus Rückstellungen<br />
E1700.0001 47 350 000<br />
• Militärversicherung nf 47 350 000<br />
Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund wurde<br />
für die zukünftigen Rentenverpflichtungen im Bereich der Militärversicherung<br />
eine Rückstellung von rund 1,7 Milliarden gebildet.<br />
Diese Rückstellung entspricht dem Barwert aller zukünftigen<br />
Aufwendungen für die laufenden Renten. Sie wird jährlich<br />
neu berechnet und entsprechend angepasst. Die Veränderung<br />
gegenüber dem Vorjahr wird jeweils unter dieser Position ausgewiesen.<br />
Für den Voranschlag muss diese Veränderung geschätzt<br />
werden, weil die versicherungsmathematischen Angaben nicht<br />
zum Voraus bekannt sind. Nach der diesjährigen Reduktion um<br />
47 Millionen beträgt die Rückstellung noch rund 1,51 Milliarden.<br />
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