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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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316 Bundesamt für Gesundheit<br />

Erfolgsrechnung<br />

Ertrag<br />

Gebühren<br />

E1300.0001 7 454 298<br />

V vom 12.11.1984 über die Gebühren und Entschädigungen<br />

bei den eidgenössischen Medizinalprüfungen (SR 811.112.11),<br />

Art. 1, Strahlenschutzgesetz vom 22.3.1991 (StSG; SR 814.50),<br />

Art. 42, Chemikaliengesetz vom 15.12.2000 (ChemG; SR 813.1),<br />

Art. 47, Krankenversicherungsverordnung vom 27.6.1995 (KVV;<br />

SR 832.102), Art. 71.<br />

Prüfungsgebühren für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte.<br />

Gebühren für jedes Gesuch (Neuanmeldung, andere<br />

Packung/Dosierung, Erweiterung der Limitierung, Wiedererwägung<br />

und Preiserhöhung) und Einnahmen aus der jährlichen<br />

Gebühr für den Eintrag der Arzneimittel in die Spezialitätenliste.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 7 454 298<br />

Der Grund für die Mindereinnahmen von knapp 0,8 Millionen<br />

gegenüber dem Voranschlag liegt zum grössten Teil bei den Prüfungsgebühren<br />

für die Medizinalberufe. Die revidierte Prüfungsverordnung<br />

sieht nämlich ab dem 1.1.2011 tiefere Gebühren vor<br />

als ursprünglich angenommen. Weil die Verabschiedung der<br />

revidierten Verordnung erst im November 2010 erfolgte, konnte<br />

der Budgetwert für das Jahr 2011 nicht mehr angepasst werden.<br />

Entgelte<br />

E1300.0010 688 402<br />

Strahlenschutzgesetz vom 22.3.1991 (StSG; SR 814.50), Art. 4.<br />

Kostenbeitrag der Swissnuclear an die Kosten der Umgebungsüberwachung<br />

KKW; übrige Verwaltungseinnahmen und Rückerstattungen.<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 688 402<br />

Die Mehreinnahmen von rund 0,1 Millionen gegenüber dem<br />

Voranschlag 2011 resultieren insbesondere aus Rückerstattungen<br />

aus abgerechneten Subventionsverträgen.<br />

Übriger Ertrag<br />

E1500.0109 126 136<br />

Einnahmen aus Parkplatzvermietung an Mitarbeitende und<br />

Dritte sowie übriger Ertrag.<br />

• Liegenschaftenertrag fw 95 635<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 30 501<br />

Die über dem Voranschlag liegenden Einnahmen sind vor allem<br />

auf Kursgewinne zurückzuführen, welche sich ergaben, weil<br />

viele Gebühren für die Anerkennung von Diplomen ausländischer<br />

Ärzte in EUR (statt CHF) bezahlt wurden.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

Militärversicherung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Einnahmen Militärversicherung<br />

E1300.0125 19 818 011<br />

BG vom 19.6.1992 über die Militärversicherung (MVG; SR 833.1),<br />

Art. 67 in Verbindung mit BG vom 6.10.2000 über den Allgemeinen<br />

Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1),<br />

Art. 72–75.<br />

Rückerstattungen aus Rückgriffen. Das Rückgriffsrecht spielt<br />

nur, wenn ein schadenersatzpflichtiger Dritter für die Gesundheitsschädigung<br />

oder den Tod eines Versicherten haftet.<br />

Eine freiwillige Versicherung für Gesundheitsschäden bei der<br />

MV können Personen gemäss Art. 2 MVG nach ihrer Pensionierung<br />

gegen Bezahlung einer Prämie abschliessen.<br />

Beruflich Versicherte zahlen zur Abgeltung der Leistungen, die<br />

ihnen die MV anstelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

nach KVG und anstelle der obligatorischen Unfallversicherung<br />

für Nichtbetriebsunfälle nach UVG erbringt, eine<br />

Prämie.<br />

• Übrige Entgelte fw 20 752 919<br />

• Übrige Entgelte nf -934 908<br />

Die Mehreinnahmen von rund 0,4 Millionen gegenüber dem<br />

Voranschlag ergeben sich aus höheren Kostenrückerstattungen<br />

aus Rückgriffen (+0,8 Mio.) und tieferen Prämieneinnahmen der<br />

beruflich Versicherten (-0,4 Mio.).<br />

Die nicht finanzierungswirksame Minderung der Einnahmen<br />

stellt eine Nettogrösse dar und ergibt sich aus der Auflösung der<br />

Abgrenzung vom Vorjahr (-2,1 Mio.) und der für 2011 neu gebildeten<br />

Abgrenzung (+1,2 Mio.). Diese Abgrenzungen müssen vorgenommen<br />

werden, weil die Schlusszahlung aus den Prämieneinnahmen<br />

jeweils erst nach Abschluss der Rechnung erfolgt.<br />

Entnahme aus Rückstellungen<br />

E1700.0001 47 350 000<br />

• Militärversicherung nf 47 350 000<br />

Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund wurde<br />

für die zukünftigen Rentenverpflichtungen im Bereich der Militärversicherung<br />

eine Rückstellung von rund 1,7 Milliarden gebildet.<br />

Diese Rückstellung entspricht dem Barwert aller zukünftigen<br />

Aufwendungen für die laufenden Renten. Sie wird jährlich<br />

neu berechnet und entsprechend angepasst. Die Veränderung<br />

gegenüber dem Vorjahr wird jeweils unter dieser Position ausgewiesen.<br />

Für den Voranschlag muss diese Veränderung geschätzt<br />

werden, weil die versicherungsmathematischen Angaben nicht<br />

zum Voraus bekannt sind. Nach der diesjährigen Reduktion um<br />

47 Millionen beträgt die Rückstellung noch rund 1,51 Milliarden.<br />

89<br />

03

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