2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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605 eidgenössische Steuerverwaltung<br />
Fortsetzung<br />
Die Einnahmen aus Prämienquittungen betrugen 675 Millionen,<br />
einschliesslich Bussen und Verzugszinsen. Sie lagen 4,7 Millionen<br />
(-0,7 %) unter dem Budget, übertrafen jedoch das Vorjahresergebnis<br />
um 13,1 Millionen (+2,0 %). Dies gilt allerdings nicht<br />
für Anlagen in Lebensversicherungen mit Einmaleinlage, die<br />
einen Rückgang um 21 Prozent verzeichneten. Verluste sowie<br />
Rückstellungen wurden in Höhe von 0,6 Millionen verbucht.<br />
mehrwertsteuer<br />
E1100.0118 21 687 029 011<br />
BV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 130, Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst.<br />
e, Art. 196 Ziff. 14. BG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer<br />
(MWStG; SR 641.20). Mehrwertsteuerverordnung vom<br />
27.11.2009 (MWStV; SR 641.201).<br />
Der Mehrwertsteuer unterliegen die Lieferungen von Gegenständen<br />
und die Dienstleistungen, die ein Unternehmen im<br />
Inland gegen Entgelt erbringt, die Einfuhr von Gegenständen<br />
sowie der Bezug von Dienstleistungen und gewissen Lieferungen<br />
von Gegenständen von Unternehmen mit Sitz im Ausland.<br />
• Allgemeine Bundesmittel fw 16 837 009 086<br />
• Zinsertrag Guthaben (Zinsen MWST) fw 37 271 982<br />
• Anderer verschiedener Ertrag (Bussen MWST) fw 8 013 422<br />
• Krankenversicherung (5 %) fw 888 541 815<br />
• MWSt-Prozent für die AHV (83 %) fw 2 268 544 546<br />
• Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) fw 464 641 654<br />
• MWSt-Zuschlag 0,4 % für die IV fw 863 143 755<br />
• Einlage in den Eisenbahnfonds fw 319 862 751<br />
Die Mehrwertsteuereinnahmen der Schweiz belaufen sich im<br />
Rechnungsjahr auf 21 687 Millionen und teilen sich auf die oben<br />
aufgeführten Einnahmenanteile auf. Die daraus abgeleiteten –<br />
aber nicht identischen – Anteile Dritter und Einlagen in Spezialfinanzierungen<br />
sind weiter unten dargestellt. Bei den aufgeführten<br />
Bussen und Zinsen handelt es sich um den auf die<br />
allgemeinen Bundesmittel entfallenden Anteil an den Mehrwertsteuererträgen<br />
aus Zinsen und Bussen, welche bei der <strong>Eidg</strong>.<br />
Steuerverwaltung (ESTV) verbucht werden. In der Kontensicht<br />
(vgl. Band 1 und 3) werden diese Anteile in den Kontengruppen<br />
Zinsertrag bzw. verschiedener Ertrag verbucht. Die Differenz<br />
zwischen den ausgewiesenen Mehrwertsteuereinnahmen<br />
gemäss Kredit- und Kontensicht ist darauf zurückzuführen.<br />
Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen mit 21 687 Millionen<br />
um 167 Millionen über dem Voranschlag (+0,8 %). Gegenüber<br />
dem Vorjahr resultiert eine Zunahme um 971 Millionen<br />
(+4,7 %).<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
238<br />
<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
06 Finanzdepartement<br />
Die Mehrwertsteuereinnahmen ergeben sich aus folgenden<br />
Positionen: in Millionen<br />
• Abrechnungen Soll (Guthaben ESTV) 19 378,9<br />
• Abrechnungen Haben (Vorsteuerüberschüsse) -9 576,4<br />
• Ergänzungsabrechnungen 708,9<br />
• Gutschriften -412,9<br />
• Erlasse -0,2<br />
• Bussen 10,3<br />
• Verzugszins 52,6<br />
• Vergütungszins -4,7<br />
• Einfuhrsteuer (<strong>Eidg</strong>. Zollverwaltung) 11 768,5<br />
• Kompensationszahlungen Samnaun und Tschlin 5,0<br />
• Liquiditätsauszahlungen an Fürstentum Liechtenstein -55,5<br />
• Liquiditätseinzahlungen des Fürstentums Liechtenstein 21,1<br />
• Anteil Fürstentum Liechtenstein am Poolertrag -205,8<br />
• Zwischentotal 21 689,8<br />
Erlasse liegen vor, wenn die ESTV gestützt auf Artikel 92 des<br />
MWStG rechtskräftig festgesetzte Mehrwertsteuerforderungen<br />
erlässt. Bei den Liquiditätszahlungen Fürstentum Liechtenstein<br />
handelt es sich um die Zahlungen zwecks Ausgleich des am Ende<br />
des Monats beim Fürstentum Liechtenstein bestehenden Liquiditätsengpasses<br />
(mit einer Auszahlung an das Fürstentum Liechtenstein<br />
in der Höhe des Engpasses) oder Liquiditätsüberschusses<br />
(mit einer Einzahlung durch das Fürstentum Liechtenstein in<br />
der Höhe des Überschusses). Ein geringer Teil der 21 689,8 Millionen<br />
stammt aus der deutschen Enklave Büsingen am Hochrhein.<br />
Gemäss dem am 4.9.2001 rückwirkend auf den 1.1.1999 in<br />
Kraft getretenen Abkommen zwischen dem Bundesrat und der<br />
Regierung der Bundesrepublik Deutschland richtet die Schweiz<br />
der Gemeinde Büsingen einen Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen<br />
aus. Als Ausgleich für seine Leistungen an Büsingen<br />
wird auch der Kanton Schaffhausen entschädigt. Im Rechnungsjahr<br />
waren Zahlungen in Höhe von rund 2,8 Millionen fällig.<br />
Der Voranschlag 2011 beruhte auf den im Juni 2010 verfügbaren<br />
Zahlen und basierte somit auf den damaligen Prognosen<br />
zum nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) für die Jahre 2010<br />
und 2011. Zudem wurden insbesondere auch die geschätzten<br />
finanziellen Auswirkungen der per 1.1.2010 erfolgten Revision<br />
des Mehrwertsteuergesetzes, der Anpassung der Saldo- und<br />
Pauschalsteuersätze und der per 1.1.2011 erfolgten befristeten<br />
proportionalen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 0,4<br />
Prozentpunkte zu Gunsten der IV berücksichtigt. Rund 4,2 Prozentpunkte<br />
des Wachstums der Mehrwertsteuereinnahmen<br />
2011 (+4,7 %) entfallen auf diese Steuersatzerhöhung. Klammert<br />
man diesen Sonderfaktor aus, beträgt das Einnahmenwachstum<br />
2011 noch rund 0,5 Prozent und liegt somit deutlich unter der<br />
Wachstumsrate des nominalen BIP (+2,5 % 1 ). Mitverantwortlich<br />
dafür sind die im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich geringeren<br />
Einnahmen des Monats Dezember sowie die erst im 2011<br />
angefallenen Auswirkungen im Zusammenhang mit obengenannter<br />
Revision des Mehrwertsteuergesetzes und obenerwähnter<br />
Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze.<br />
1 Schätzung SECO vom 13.12.2011