2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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735 vollzugsstelle für den Zivildienst<br />
Die Vollzugsstelle für den Zivildienst wird seit 1999 nach den<br />
Grundsätzen von FLAG geführt. Der im Berichtsjahr gültige<br />
Leistungsauftrag wurde vom Bundesrat für die Periode 2009–<br />
2011 erteilt.<br />
Die massive Zunahme der Gesuchseingänge nach Inkrafttreten<br />
der Tatbeweislösung im April 2009 führte zu einer markanten<br />
Erhöhung der Anzahl der Neuzugelassenen bzw. der Zivildienstleistenden<br />
in den Folgejahren. Entsprechend wuchs der<br />
Kreditbedarf. Per 1.2.2011 wurden die Verordnungsbestimmungen<br />
zur Tatbeweislösung verschärft. Dies hatte zur Folge, dass die<br />
Gesuchseingänge wie auch die Zulassungszahlen im Jahr 2011<br />
markant zurück gingen und die dem Voranschlag zugrunde<br />
gelegten Werte nicht erreichten. Die Zahl der Zivildienstpflichtigen<br />
wird aber weiter ansteigen, bis sich die Zahl der Zulassungen<br />
und jene der Entlassungen im Gleichgewicht befinden.<br />
erfolgsrechnung<br />
Globalbudget<br />
funktionsertrag<br />
E5100.0001 13 780 558<br />
• fw 13 212 051<br />
• nf 568 507<br />
Der Mehrertrag von rund 6,6 Millionen im Vergleich zum Voranschlag<br />
2011 ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Einerseits<br />
wurden im Jahr 2011 mit über 1 Million Diensttagen deutlich<br />
mehr Zivildiensttage geleistet als im Voranschlag angenommen<br />
(VA 2011: 0,8 Mio. Diensttage). Dies führte zu höheren Einnahmen<br />
aus der Abgabepflicht der Einsatzbetriebe. Andererseits<br />
führt die Verordnungsänderung vom 1.2.2011 dazu, dass Einsatzbetriebe<br />
zusätzliche Abgaben entrichten müssen, wenn sie den<br />
Zivildienstleistenden keine Unterkunft und Verpflegung anbieten.<br />
Der nicht finanzierungswirksame Ertrag kommt durch die<br />
Aktivierung von Eigenleistungen im IKT-Projekt eZIVI zustande.<br />
funktionsaufwand<br />
A6100.0001 20 371 181<br />
• fw 16 692 720<br />
• nf 109 080<br />
• LV 3 569 382<br />
Mit der steigenden Zahl der Zivildienstpflichtigen wächst der<br />
gesamte Vollzugsaufwand. Insbesondere der Personalaufwand<br />
hat stark zugenommen (von 57 Vollzeitstellen zu Beginn 2010<br />
auf 95 Vollzeitstellen Ende 2011). Dieser macht 58 Prozent des<br />
finanzierungswirksamen Funktionsaufwandes aus. Jedoch stieg<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
07 Volkswirtschaftsdepartement<br />
der Personalaufwand im Jahr 2011 weniger schnell als angenommen,<br />
da durch die tiefere Zahl an Gesuchen und Zulassungen<br />
der Personalaufbau verzögert werden konnte (rund -5 Mio.).<br />
Dieselbe Auswirkung ist beim sonstigen Betriebsaufwand festzustellen<br />
(rund -2,5 Mio.). Aufwände für die Ersteinführung und<br />
einsatzspezifische Ausbildung sowie die einsatzbedingten Kosten<br />
der Zivildienstleistenden (Reisekosten, Bekleidung, Entschädigungen)<br />
fielen dadurch tiefer aus. Tiefer als veranschlagt sind<br />
auch die Kurskosten. Die Ausbildungskurse konnten ab Mitte<br />
2011 zentral in Schwarzenburg durchgeführt werden. Gegenüber<br />
der Planung bedeutet dies eine Verzögerung von einem halben<br />
Jahr. Zudem konnten Kurse im Bereich Kinder- und Jugendbetreuung<br />
noch nicht durchgeführt werden.<br />
aufwandkredite ausserhalb des Globalbudgets<br />
entschädigungen an einsatzbetriebe<br />
A6210.0100 2 780 069<br />
Zivildienstgesetz vom 6.10.1995 (ZDG; SR 824.0), Art. 47, 52 und<br />
53; Zivildienstverordnung vom 11.9.1996 (ZDV; SR 824.01).<br />
Finanzielle Unterstützung für Zivildienstprojekte in Umweltund<br />
Naturschutz sowie in der Landschaftspflege.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 780 069<br />
Nicht alle Zivildienstpflichtigen eignen sich für Einsätze im<br />
Gesundheits- oder Sozialwesen. Mindestens 10 Prozent der<br />
Einsatzmöglichkeiten sind im Tätigkeitsbereich Umwelt- und<br />
Naturschutz sowie Landschaftspflege bereit zu stellen. Mit der<br />
Zahl der zu leistenden Zivildiensttage wächst auch der Umfang<br />
der Entschädigungen an Einsatzbetrieben, die in diesem Bereich<br />
Zivildienstprojekte anbieten und ihr Angebot proportional ausdehnen.<br />
Der Aufbau geschieht allerdings leicht verzögert.<br />
einführungskurse des Zivildienstes<br />
A6210.0101 1 934<br />
Zivildienstgesetz vom 6.10.1995 (ZDG; SR 824.0), Art. 36, Zivildienstverordnung<br />
vom 11.9.1996 (ZDV; SR 824.01).<br />
Die Vollzugsstelle beteiligt sich an den Kosten einsatzspezifischer<br />
Ausbildungskurse für Zivildienstleistende, die durch Einsatzbetriebe<br />
durchgeführt werden.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 934<br />
Einsatzspezifische Ausbildungskurse werden seit Mitte Jahr 2011<br />
fast ausschliesslich durch das Ausbildungszentrum des Zivildienstes<br />
in Schwarzenburg organisiert, angeboten und durchgeführt.<br />
Kosten für Ausbildungskurse durch Einsatzbetriebe müssen<br />
daher fast keine mehr übernommen werden.<br />
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