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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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KreditVerschieBungen 2011<br />

grundlagen<br />

Die Finanzhaushaltverordnung sieht in Artikel 20 Absatz 5 die<br />

Möglichkeit von Kreditverschiebungen zwischen verschiedenen<br />

Voranschlagskrediten vor. Die Bundesversammlung muss<br />

dem Bundesrat im Rahmen der Beschlüsse über den Voranschlag<br />

und die Nachträge ausdrücklich die Befugnis zu solchen Kreditverschiebungen<br />

erteilen. Die vom Bundesrat genehmigten<br />

Kreditverschiebungen betreffen ausschliesslich das Budgetjahr.<br />

Für das Folgejahr ist wieder von der ursprünglichen Planung<br />

auszugehen. Mit dem Beschluss zum Voranschlag 2011 hat die<br />

Bundesversammlung dem Bundesrat die Befugnis zu Kreditverschiebungen<br />

im Personalbereich, bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

und im ETH-Bereich erteilt.<br />

Im Personalbereich sollen damit Kreditmittel, die mit dem Kredit<br />

Beratungsaufwand für den Beizug externer Fachpersonen bewilligt<br />

wurden, auch zur Finanzierung von eigenem, befristet angestelltem<br />

Personal eingesetzt werden können und umgekehrt.<br />

Dadurch wird die für einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz erforderliche<br />

Flexibilität geschaffen. Die Möglichkeit, Kreditverschiebungen<br />

vorzunehmen, ist auf 5 Prozent des für Personalbezüge<br />

und Arbeitgeberbeiträge bewilligten Kredits, maximal aber<br />

5 Millionen begrenzt. Im Personalbereich, bei dem sich die Kreditverwaltung<br />

nach den für Globalkredite geltenden Grundsätzen<br />

richtet, haben der Bundesrat und die von ihm ermächtigten<br />

Departemente zudem die Möglichkeit, Kreditverschiebungen<br />

zwischen den einzelnen <strong>Verwaltungseinheiten</strong> vorzunehmen.<br />

Diese sind jedoch nur innerhalb der zentralen Bundesverwaltung<br />

zulässig.<br />

Die FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong> dürfen zwischen dem Investitionskredit<br />

und dem Aufwandkredit des Globalbudgets Verschiebungen<br />

vornehmen. Mit diesem Instrument wird ein Anreiz<br />

für unternehmerisches Handeln dadurch geschaffen, dass die<br />

FLAG-Einheiten nicht beanspruchte Aufwandkredite in einem<br />

begrenzten Rahmen für Investitionen einsetzen können und<br />

umgekehrt. Analog zur Regelung im Personalbereich wurde die<br />

Durchlässigkeit zwischen den zwei Globalbudgetkrediten auf<br />

fünf Prozent des Funktionsaufwands, maximal aber 5 Millionen<br />

beschränkt.<br />

Im ETH-Bereich werden die zur Verfügung gestellten Mittel in<br />

den Finanzierungsbeitrag für den Betrieb und den Investitionskredit<br />

für die ETH-Bauten aufgeteilt. Zwecks notwendiger<br />

Flexibilität werden Kreditverschiebungen zwischen den beiden<br />

Krediten bewilligt, ab 2011 im Umfang von 20 Prozent statt bisher<br />

10 Prozent des Investitionskredits (vgl. Botschaft über den<br />

Nachtrag IIb zum Voranschlag 2011 vom 23.9.2011).<br />

Kreditverschiebungen 2011 im personal-, flag- und<br />

eth-Bereich<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditverschiebungen im 2011 beläuft<br />

sich auf 42,7 Millionen.<br />

• Etwas mehr als die Hälfte der Kreditverschiebungen (54 %)<br />

wurden im ETH-Bereich vorgenommen, wo 23,2 Millionen<br />

vom Investitionskredit für die ETH-Bauten an den Aufwandskredit<br />

für den Betrieb abgetreten wurden. Damit wurde der<br />

vom Parlament festgelegte Spielraum (20 % des Investitionskredits<br />

bzw. 36,4 Mio.) nicht vollständig ausgeschöpft.<br />

Auch im Personalbereich und bei den FLAG-<strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

wurde die Vorgabe des Parlaments (max. 5 % des Personalkredits<br />

oder des FLAG-Funktionsaufwands) nicht überschritten.<br />

• Im Personalbereich nahmen zwei <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

Verschiebungen im Umfang von etwas mehr als 1 Million<br />

vom Beratungsaufwand zu den Personalbezügen vor, eine<br />

dritte Verwaltungseinheit eine Verschiebung von 470 000<br />

Franken in umgekehrter Richtung.<br />

• Im FLAG-Bereich machten zehn (von 23) <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

von der Möglichkeit der Kreditverschiebung Gebrauch.<br />

In acht von ihnen erfolgten diese Verschiebungen<br />

zum Funktionsaufwand zu den Investitionsausgaben<br />

(10 Mio.), während zwei <strong>Verwaltungseinheiten</strong> Verschiebungen<br />

von knapp 8 Millionen in umgekehrter Richtung<br />

vornahmen.<br />

Für Details zu den einzelnen Kreditverschiebungen siehe die <strong>Begründungen</strong><br />

der <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />

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