2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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420 Bundesamt für migration<br />
Fortsetzung<br />
Die übrigen Beiträge an Dritte fw setzen sich wie folgt zusammen:<br />
• Pauschalbeiträge Befragungskosten Hilfswerke 1 635 768<br />
• Verwaltungskosten SFH 900 192<br />
Die zugelassenen Hilfswerke werden für die Mitwirkung bei der<br />
Anhörung zu den Asylgründen sowie bei allfälligen Zweitanhörungen<br />
mit einem Pauschalbeitrag pro Anhörung (Stand<br />
1.1.2011: Fr. 309,00) entschädigt. Dieser wird der Teuerung im<br />
gleichen Mass angepasst wie die Löhne des Bundespersonals.<br />
Der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), welche für die Koordination<br />
und Sicherstellung der Mitwirkung der Hilfswerke bei<br />
der Anhörung zu den Asylgründen zuständig ist, zahlt der Bund<br />
einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Personal- und Arbeitsplatzkosten.<br />
Zu diesem Zweck hat das BFM (damals BFF) mit der<br />
SFH am 11.4.2003 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.<br />
Der Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag 2011 ist insbesondere<br />
darauf zurückzuführen, dass weniger Anhörungen<br />
erforderlich waren. Dies weil mehr Dublin-Verfahren, welche<br />
keine Anhörung verlangen, durchgeführt wurden als erwartet.<br />
Zudem konnten insbesondere in den Empfangs- und Verfahrenszentren<br />
in der zweiten Jahreshälfte weniger Anhörungen<br />
durchgeführt werden, weil die dortigen personellen Ressourcen<br />
wegen den hohen Asylgesuchzahlen primär für die Registrierung<br />
der Asylsuchenden und die Durchführung der Befragung<br />
zur Person eingesetzt werden mussten.<br />
asylsuchende: Verwaltungsaufwand und<br />
sozialhilfe Kantone<br />
A2310.0166 472 918 241<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 88, Art. 89, Art. 91; Asylverordnung 2<br />
vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 20 bis 23, 28, 29, 31,<br />
44; BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
(AuG; SR 142.20) Art. 87; V vom 24.10.2007 über die Integration<br />
von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) Art. 18<br />
und 19.<br />
• Kantone fw 473 418 241<br />
• Kantone nf (passive Rechnungsabgrenzung für<br />
Nothilfepauschale) -500 000<br />
Der Betrag «Kantone fw» setzt sich insbesondere aus folgenden<br />
Hauptkomponenten zusammen:<br />
• Pauschalbeiträge Verwaltungskosten 25 279 671<br />
• Globalpauschale 371 789 728<br />
• Nothilfepauschale 63 101 413<br />
• Unterstützungskosten Traumatisierte 272 330<br />
• Integrationspauschale 11 204 506<br />
• Integrationsprojekte 1 770 593<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
152<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
04 Justiz- und Polizeidepartement<br />
Pauschalbeiträge Verwaltungskosten: Pauschale Beiträge an die<br />
Verwaltungskosten der Kantone, die sich aus dem Vollzug des<br />
Gesetzes ergeben. Die Pauschale wird gestützt auf die Anzahl<br />
Asylgesuche und den massgebenden Schlüssel, nach welchem<br />
die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden, ausgerichtet.<br />
Im Rechnungsjahr 2011 beträgt sie 1121 Franken pro neues<br />
Asylgesuch.<br />
Globalpauschale: Der Bund gilt den Kantonen die Kosten für die<br />
materielle Grundsicherung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen<br />
und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung<br />
in Form einer Globalpauschale pro sozialhilfeabhängige<br />
Person ab. Die Globalpauschale setzt sich zusammen aus einem<br />
Anteil für die Miete, einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten<br />
und einem Anteil für die Krankenkassenprämien,<br />
Selbstbehalte und Franchisen. Die Kostenentwicklung wird mittels<br />
Prognosen über die Entwicklung des Bestands der Asylsuchenden,<br />
der vorläufig Aufgenommenen und der Schutzbedürftigen<br />
ohne Aufenthaltsbewilligung und deren Erwerbsquote<br />
budgetiert. Die Globalpauschale wird für das Rechnungsjahr<br />
2011 im gesamtschweizerischen Durchschnitt mit 55,64 Franken<br />
pro Tag und Person berechnet. Zusätzlich erhält jeder Kanton<br />
pro Quartal einen Sockelbeitrag für die Aufrechterhaltung<br />
einer minimalen Betreuungsstruktur, welcher für 2011 mit<br />
84 109 Franken berechnet wird.<br />
Nothilfepauschale: Pauschale Abgeltung der Kosten, die den<br />
Kantonen durch die Gewährung von Nothilfe an vom Sozialhilfestopp<br />
betroffene Personen entstehen. Die Nothilfepauschale<br />
wird im Rechnungsjahr 2011 mit 6116 Franken (jährliche Anpassung<br />
an LIK) pro Person mit neu rechtskräftigem negativem Asylentscheid<br />
oder Nichteintretensentscheid berechnet. Ein Drittel<br />
der Nothilfepauschale wird jeweils erst im Folgejahr als Ausgleichsanteil<br />
ausbezahlt (transitorische Passiven).<br />
Unterstützungskosten von Traumatisierten: Gestützt auf den<br />
Bericht Integrationsmassnahmen 2007 des Bundesrates vom<br />
22.8.2007 fördert das BFM die Behandlung und die Integration<br />
von traumatisierten Personen aus dem Asylbereich. Dies können<br />
Beiträge an Einrichtungen zur Behandlung von traumatisierten<br />
Personen sein oder zur Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit<br />
auf dem Gebiet der speziellen Betreuung dieser Personen<br />
oder auch an Pilotprojekte für deren berufliche Integration.<br />
Integrationspauschale: Die Integrationspauschale ist ein Instrument<br />
zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration<br />
der vorläufig Aufgenommenen. Sie beträgt im Rechnungsjahr<br />
2011 6116 Franken pro neu vorläufig aufgenommene Person.<br />
20 Prozent der Integrationspauschale werden erfolgsorientiert<br />
ausgerichtet.<br />
Integrationsprojekte: Beiträge des Bundes für die Finanzierung<br />
von Modellvorhaben nationaler Bedeutung im Bereich<br />
der beruflichen Integration von vorläufig aufgenommenen Personen.<br />
Ziel der Pilotprojekte ist es, geeignete Massnahmen zu