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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

Fortsetzung<br />

Die übrigen Beiträge an Dritte fw setzen sich wie folgt zusammen:<br />

• Pauschalbeiträge Befragungskosten Hilfswerke 1 635 768<br />

• Verwaltungskosten SFH 900 192<br />

Die zugelassenen Hilfswerke werden für die Mitwirkung bei der<br />

Anhörung zu den Asylgründen sowie bei allfälligen Zweitanhörungen<br />

mit einem Pauschalbeitrag pro Anhörung (Stand<br />

1.1.2011: Fr. 309,00) entschädigt. Dieser wird der Teuerung im<br />

gleichen Mass angepasst wie die Löhne des Bundespersonals.<br />

Der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), welche für die Koordination<br />

und Sicherstellung der Mitwirkung der Hilfswerke bei<br />

der Anhörung zu den Asylgründen zuständig ist, zahlt der Bund<br />

einen jährlichen Pauschalbeitrag an die Personal- und Arbeitsplatzkosten.<br />

Zu diesem Zweck hat das BFM (damals BFF) mit der<br />

SFH am 11.4.2003 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag 2011 ist insbesondere<br />

darauf zurückzuführen, dass weniger Anhörungen<br />

erforderlich waren. Dies weil mehr Dublin-Verfahren, welche<br />

keine Anhörung verlangen, durchgeführt wurden als erwartet.<br />

Zudem konnten insbesondere in den Empfangs- und Verfahrenszentren<br />

in der zweiten Jahreshälfte weniger Anhörungen<br />

durchgeführt werden, weil die dortigen personellen Ressourcen<br />

wegen den hohen Asylgesuchzahlen primär für die Registrierung<br />

der Asylsuchenden und die Durchführung der Befragung<br />

zur Person eingesetzt werden mussten.<br />

asylsuchende: Verwaltungsaufwand und<br />

sozialhilfe Kantone<br />

A2310.0166 472 918 241<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 88, Art. 89, Art. 91; Asylverordnung 2<br />

vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 20 bis 23, 28, 29, 31,<br />

44; BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

(AuG; SR 142.20) Art. 87; V vom 24.10.2007 über die Integration<br />

von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) Art. 18<br />

und 19.<br />

• Kantone fw 473 418 241<br />

• Kantone nf (passive Rechnungsabgrenzung für<br />

Nothilfepauschale) -500 000<br />

Der Betrag «Kantone fw» setzt sich insbesondere aus folgenden<br />

Hauptkomponenten zusammen:<br />

• Pauschalbeiträge Verwaltungskosten 25 279 671<br />

• Globalpauschale 371 789 728<br />

• Nothilfepauschale 63 101 413<br />

• Unterstützungskosten Traumatisierte 272 330<br />

• Integrationspauschale 11 204 506<br />

• Integrationsprojekte 1 770 593<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

152<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

Pauschalbeiträge Verwaltungskosten: Pauschale Beiträge an die<br />

Verwaltungskosten der Kantone, die sich aus dem Vollzug des<br />

Gesetzes ergeben. Die Pauschale wird gestützt auf die Anzahl<br />

Asylgesuche und den massgebenden Schlüssel, nach welchem<br />

die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt werden, ausgerichtet.<br />

Im Rechnungsjahr 2011 beträgt sie 1121 Franken pro neues<br />

Asylgesuch.<br />

Globalpauschale: Der Bund gilt den Kantonen die Kosten für die<br />

materielle Grundsicherung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen<br />

und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung<br />

in Form einer Globalpauschale pro sozialhilfeabhängige<br />

Person ab. Die Globalpauschale setzt sich zusammen aus einem<br />

Anteil für die Miete, einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten<br />

und einem Anteil für die Krankenkassenprämien,<br />

Selbstbehalte und Franchisen. Die Kostenentwicklung wird mittels<br />

Prognosen über die Entwicklung des Bestands der Asylsuchenden,<br />

der vorläufig Aufgenommenen und der Schutzbedürftigen<br />

ohne Aufenthaltsbewilligung und deren Erwerbsquote<br />

budgetiert. Die Globalpauschale wird für das Rechnungsjahr<br />

2011 im gesamtschweizerischen Durchschnitt mit 55,64 Franken<br />

pro Tag und Person berechnet. Zusätzlich erhält jeder Kanton<br />

pro Quartal einen Sockelbeitrag für die Aufrechterhaltung<br />

einer minimalen Betreuungsstruktur, welcher für 2011 mit<br />

84 109 Franken berechnet wird.<br />

Nothilfepauschale: Pauschale Abgeltung der Kosten, die den<br />

Kantonen durch die Gewährung von Nothilfe an vom Sozialhilfestopp<br />

betroffene Personen entstehen. Die Nothilfepauschale<br />

wird im Rechnungsjahr 2011 mit 6116 Franken (jährliche Anpassung<br />

an LIK) pro Person mit neu rechtskräftigem negativem Asylentscheid<br />

oder Nichteintretensentscheid berechnet. Ein Drittel<br />

der Nothilfepauschale wird jeweils erst im Folgejahr als Ausgleichsanteil<br />

ausbezahlt (transitorische Passiven).<br />

Unterstützungskosten von Traumatisierten: Gestützt auf den<br />

Bericht Integrationsmassnahmen 2007 des Bundesrates vom<br />

22.8.2007 fördert das BFM die Behandlung und die Integration<br />

von traumatisierten Personen aus dem Asylbereich. Dies können<br />

Beiträge an Einrichtungen zur Behandlung von traumatisierten<br />

Personen sein oder zur Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit<br />

auf dem Gebiet der speziellen Betreuung dieser Personen<br />

oder auch an Pilotprojekte für deren berufliche Integration.<br />

Integrationspauschale: Die Integrationspauschale ist ein Instrument<br />

zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration<br />

der vorläufig Aufgenommenen. Sie beträgt im Rechnungsjahr<br />

2011 6116 Franken pro neu vorläufig aufgenommene Person.<br />

20 Prozent der Integrationspauschale werden erfolgsorientiert<br />

ausgerichtet.<br />

Integrationsprojekte: Beiträge des Bundes für die Finanzierung<br />

von Modellvorhaben nationaler Bedeutung im Bereich<br />

der beruflichen Integration von vorläufig aufgenommenen Personen.<br />

Ziel der Pilotprojekte ist es, geeignete Massnahmen zu

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