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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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805 Bundesamt für energie<br />

Fortsetzung<br />

internationale agentur für erneuerbare energien<br />

(irena)<br />

A2310.0471 199 689<br />

BB vom 1.10.2010 über die Genehmigung der Satzung der Internationalen<br />

Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA).<br />

• Pflichtbeiträge internationale Organisationen fw 199 689<br />

Die am 26.1.2009 in Bonn gegründete Organisation setzt sich<br />

für einen verstärkten Einsatz und eine nachhaltige Nutzung<br />

erneuerbarer Energien sein. Die Mitgliedschaft der Schweiz bei<br />

IRENA bedeutet eine Verstärkung der Energieaussenpolitik und<br />

entspricht der im Februar 2007 vom Bundesrat verabschiedeten<br />

Energiestrategie bzw. der am 25. Mai 2011 beschlossenen Energiestrategie<br />

2050.<br />

Mitgliederbeitrag der Schweiz gemäss UNO-Schlüssel der bisher<br />

beigetreten Länder.<br />

Im Rahmen des Nachtrags IIb/2011 wurden über den Kredit<br />

IRENA 0,2 Millionen des Mehrbedarfs des ENSI (vgl. A2115.0001)<br />

im Nachgang zur Nuklearkatastrophe von Fukushima kompensiert.<br />

aus- und weiterbildungsoffensive im energiebereich<br />

A2310.0473 6 245 497<br />

Energiegesetz vom 26.6.1998 (EnG; SR 730.0), Art. 11; BG vom<br />

25.9.2009 über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen<br />

in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informationsund<br />

Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft (SR<br />

951.91), Art. 6.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge 104 813<br />

• Effektive Spesen fw 43<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 6 140 641<br />

Befristete Massnahme im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen<br />

Stabilisierungsmassnahmen. Mit einer breit angelegten<br />

Weiterbildungs- und Umschulungsoffensive sollen Berufsleute<br />

für die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie qualifiziert<br />

werden. Der Bedarf besteht insbesondere bei Berufsleuten,<br />

die mit der Umsetzung des vom Parlament genehmigten<br />

Gebäudesanierungsprogramms, der Förderung der erneuerbaren<br />

Energien sowie mit der Erneuerung der Energieinfrastrukturen<br />

betraut sind. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit<br />

mit den Branchenorganisationen.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Zur Umsetzung der für 2011 geplanten Schulungen zur Beendigung<br />

der zweiten Phase des Passerellenprogramms wurden im<br />

Rahmen des Nachtrags I/2011 Kreditreste von 6,5 Millionen auf<br />

2011 übertragen. Aufgrund von nicht abgerufenen Beitragsmitteln<br />

im Rahmen der Passerellenprojekte resultiert ein Kreditrest<br />

von knapp 0,3 Millionen.<br />

wertberichtigungen im transferbereich<br />

A2320.0001 74 251 570<br />

Finanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 51.<br />

• Wertberichtigung Investitionsbeiträge nf 74 251 570<br />

Die Investitionsbeiträge werden vollständig wertberichtigt.<br />

Die Abnahme von 4,5 Millionen im Vergleich zum Voranschlag<br />

ist durch die Kreditreste bei den Investitionskrediten (vgl.<br />

A4100.0001, A4300.0127 und A4300.0144) bedingt.<br />

investitionsrechnung<br />

ausgaben<br />

Sach- und immaterielle anlagen, vorräte<br />

A4100.0001 109 857<br />

• Investition Maschinen, Apparate, Werkzeuge,<br />

Geräte fw 109 857<br />

Beschaffung eines Strahlenmessgerätes für die Aufsicht über die<br />

Kernkraftwerke (Safeguards).<br />

erneuerbare energien im gebäudebereich<br />

A4300.0126 67 000 000<br />

Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom<br />

12.6.2009, Art. 10 Abs. 1bis Bst. b und Art. 15bis Abs. 2 (CO2-<br />

Gesetz vom 8.10.1999, SR 641.71); Energiegesetz vom 26.6.1998<br />

(EnG; SR 730.0), Art. 13 und 15.<br />

• Investitionsbeiträge fw 67 000 000<br />

Mit der Teilrevision des CO2-Gesetzes vom 12.6.2009 werden ab<br />

dem Jahr 2010 maximal 200 Millionen (1/3 des CO2 Abgabeertrages)<br />

pro Jahr für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich<br />

eingesetzt. Diese Massnahmen sind auf 10 Jahre befristet.<br />

Im Umfang von maximal einem Drittel des zweckgebundenen<br />

Abgabeertrages (67 Mio.) richtet das BFE den Kantonen Globalbeiträge<br />

für die Förderung von erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung<br />

und Gebäudetechnik aus. Mit den übrigen Mitteln<br />

(133 Mio.) wird ein nationales Gebäudesanierungsprogramm<br />

(Sanierung Gebäudehülle bestehender Bauten) finanziert, welches<br />

über Programmvereinbarungen mit den Kantonen abgewickelt<br />

wird. Die Mittel für das Gebäudesanierungsprogramm sind<br />

beim Bundesamt für Umwelt (A4300.0146) eingestellt.<br />

363<br />

08

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