2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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805 Bundesamt für energie<br />
Fortsetzung<br />
internationale agentur für erneuerbare energien<br />
(irena)<br />
A2310.0471 199 689<br />
BB vom 1.10.2010 über die Genehmigung der Satzung der Internationalen<br />
Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA).<br />
• Pflichtbeiträge internationale Organisationen fw 199 689<br />
Die am 26.1.2009 in Bonn gegründete Organisation setzt sich<br />
für einen verstärkten Einsatz und eine nachhaltige Nutzung<br />
erneuerbarer Energien sein. Die Mitgliedschaft der Schweiz bei<br />
IRENA bedeutet eine Verstärkung der Energieaussenpolitik und<br />
entspricht der im Februar 2007 vom Bundesrat verabschiedeten<br />
Energiestrategie bzw. der am 25. Mai 2011 beschlossenen Energiestrategie<br />
2050.<br />
Mitgliederbeitrag der Schweiz gemäss UNO-Schlüssel der bisher<br />
beigetreten Länder.<br />
Im Rahmen des Nachtrags IIb/2011 wurden über den Kredit<br />
IRENA 0,2 Millionen des Mehrbedarfs des ENSI (vgl. A2115.0001)<br />
im Nachgang zur Nuklearkatastrophe von Fukushima kompensiert.<br />
aus- und weiterbildungsoffensive im energiebereich<br />
A2310.0473 6 245 497<br />
Energiegesetz vom 26.6.1998 (EnG; SR 730.0), Art. 11; BG vom<br />
25.9.2009 über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen<br />
in den Bereichen des Arbeitsmarkts, der Informationsund<br />
Kommunikationstechnologien sowie der Kaufkraft (SR<br />
951.91), Art. 6.<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge 104 813<br />
• Effektive Spesen fw 43<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 6 140 641<br />
Befristete Massnahme im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen<br />
Stabilisierungsmassnahmen. Mit einer breit angelegten<br />
Weiterbildungs- und Umschulungsoffensive sollen Berufsleute<br />
für die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie qualifiziert<br />
werden. Der Bedarf besteht insbesondere bei Berufsleuten,<br />
die mit der Umsetzung des vom Parlament genehmigten<br />
Gebäudesanierungsprogramms, der Förderung der erneuerbaren<br />
Energien sowie mit der Erneuerung der Energieinfrastrukturen<br />
betraut sind. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit<br />
mit den Branchenorganisationen.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Zur Umsetzung der für 2011 geplanten Schulungen zur Beendigung<br />
der zweiten Phase des Passerellenprogramms wurden im<br />
Rahmen des Nachtrags I/2011 Kreditreste von 6,5 Millionen auf<br />
2011 übertragen. Aufgrund von nicht abgerufenen Beitragsmitteln<br />
im Rahmen der Passerellenprojekte resultiert ein Kreditrest<br />
von knapp 0,3 Millionen.<br />
wertberichtigungen im transferbereich<br />
A2320.0001 74 251 570<br />
Finanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 51.<br />
• Wertberichtigung Investitionsbeiträge nf 74 251 570<br />
Die Investitionsbeiträge werden vollständig wertberichtigt.<br />
Die Abnahme von 4,5 Millionen im Vergleich zum Voranschlag<br />
ist durch die Kreditreste bei den Investitionskrediten (vgl.<br />
A4100.0001, A4300.0127 und A4300.0144) bedingt.<br />
investitionsrechnung<br />
ausgaben<br />
Sach- und immaterielle anlagen, vorräte<br />
A4100.0001 109 857<br />
• Investition Maschinen, Apparate, Werkzeuge,<br />
Geräte fw 109 857<br />
Beschaffung eines Strahlenmessgerätes für die Aufsicht über die<br />
Kernkraftwerke (Safeguards).<br />
erneuerbare energien im gebäudebereich<br />
A4300.0126 67 000 000<br />
Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen vom<br />
12.6.2009, Art. 10 Abs. 1bis Bst. b und Art. 15bis Abs. 2 (CO2-<br />
Gesetz vom 8.10.1999, SR 641.71); Energiegesetz vom 26.6.1998<br />
(EnG; SR 730.0), Art. 13 und 15.<br />
• Investitionsbeiträge fw 67 000 000<br />
Mit der Teilrevision des CO2-Gesetzes vom 12.6.2009 werden ab<br />
dem Jahr 2010 maximal 200 Millionen (1/3 des CO2 Abgabeertrages)<br />
pro Jahr für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich<br />
eingesetzt. Diese Massnahmen sind auf 10 Jahre befristet.<br />
Im Umfang von maximal einem Drittel des zweckgebundenen<br />
Abgabeertrages (67 Mio.) richtet das BFE den Kantonen Globalbeiträge<br />
für die Förderung von erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung<br />
und Gebäudetechnik aus. Mit den übrigen Mitteln<br />
(133 Mio.) wird ein nationales Gebäudesanierungsprogramm<br />
(Sanierung Gebäudehülle bestehender Bauten) finanziert, welches<br />
über Programmvereinbarungen mit den Kantonen abgewickelt<br />
wird. Die Mittel für das Gebäudesanierungsprogramm sind<br />
beim Bundesamt für Umwelt (A4300.0146) eingestellt.<br />
363<br />
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