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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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801 generalsekretariat uvek<br />

erfolgsrechnung<br />

ertrag<br />

verwaltung<br />

gebühren<br />

E1300.0001 2 865<br />

V vom 10.9.1969 über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren<br />

(SR 172.041.0).<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 2 865<br />

Geringere Gebühreneinnahmen aus Beschwerde- und übrigen<br />

Verfahren als geplant.<br />

entgelte<br />

E1300.0010 92 769<br />

V vom 10.9.1969 über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren<br />

(SR 172.041.0).<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 15 785<br />

• Übrige Entgelte fw 79 405<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 4<br />

• Übrige Rückerstattungen nf 2 425<br />

Mehreinnahmen von knapp 23 000 Franken aus nicht budgetierten<br />

Rückerstattungen aus Vorjahren (SUVA, AHV, FAK, Publica)<br />

und dem Verkauf der Schlussberichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen.<br />

übriger ertrag<br />

E1500.0001 4 610<br />

Parkplatzvermietung an Mitarbeitende und übrige verschiedene<br />

Erträge.<br />

• Liegenschaftenertrag fw 3 315<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 1 286<br />

• Zinsertrag Banken fw 9<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

unabhängige Beschwerdeinstanz für radio<br />

und fernsehen<br />

entgelte<br />

E1300.0011 –<br />

BG über Radio und Fernsehen vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40),<br />

Art. 82–98.<br />

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen<br />

(UBI) beurteilt als Bundesbehörde Beschwerden gegen Radio- und<br />

Fernsehsendungen. Das Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdeinstanz<br />

ist kostenlos. Für mutwillige Beschwerden können der<br />

Beschwerde führenden Person Verfahrenskosten auferlegt werden.<br />

Im Berichtsjahr wurden keine Verfahrenskosten verfügt.<br />

aufwand<br />

verwaltung<br />

personalbezüge und arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 14 952 798<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 14 952 798<br />

In diesem Kredit eingestellt waren die ordentlichen Personalkredite<br />

von rund 15 Millionen für das Generalsekretariat und<br />

die administrativ angegliederten Untersuchungs- und Regulierungsbehörden<br />

sowie Kreditanteile aus der departementalen<br />

Steuerungsreserve von knapp 1,8 Millionen. Die Steuerungsreserve<br />

wurde namentlich mit Blick auf die im BAFU seit<br />

2008/2009 bestehenden strukturellen Engpässe eingestellt und<br />

hätte gestützt auf den BB über den Voranschlag im Laufe des Jahres<br />

2011 nach Bedarf abgetreten werden können.<br />

Der im Herbst 2010 beschlossene Sanierungsplan des BAFU-Personalkredites<br />

sah vor, dass das angestrebte Entlastungspotential<br />

von 3,9 Millionen erst gegen Ende 2012 vollumfänglich erreicht<br />

würde. In der Zwischenzeit konnten aufgrund zusätzlicher<br />

Begleitmassnahmen jedoch bereits bedeutende Teile des Sanierungsplanes<br />

umgesetzt werden, was dazu führte, dass das BAFU<br />

seine Personalbezüge vollumfänglich aus dem eigenen Kredit<br />

finanzieren konnte. Die Abtretung aus dem Kredit des GS-UVEK<br />

wurde hinfällig und es resultierte ein entsprechender Kreditrest.<br />

339<br />

08

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