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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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203 Bundesreisezentrale<br />

Seit dem 1.1.2007 und bis zum 31.12.2011 wurde die Bundesreisezentrale<br />

nach den Grundsätzen von FLAG geführt. Mit dem<br />

Bundesratsbeschluss vom 6.6.2011 wurde der FLAG-Status der<br />

Bundesreisezentrale auf den 1.1.2012 aufgehoben und die Verwaltungseinheit<br />

203 in die bestehende Verwaltungseinheit 201<br />

(EDA) überführt.<br />

Gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz<br />

(SR 172.010) und die Verordnung über die Organisation des<br />

öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (SR 172.056.15)<br />

wirkt die Bundesreisezentrale (BRZ) als Kompetenzzentrum für<br />

Reiseangelegenheiten des Bundes und seine Mitarbeitenden. In<br />

dieser Eigenschaft verrechnet die BRZ ihre Dienstleistungen an<br />

ihre Leistungsbezüger (LB). Die Leistungserbringer (LE) haben,<br />

gemäss Vorgaben NRM, ihre Leistungen zu kostendeckenden<br />

Preisen anzubieten. Die Preise der Produkte basieren deshalb auf<br />

einer Vollkostenrechnung.<br />

Erfolgsrechnung<br />

globalbudget<br />

funktionsertrag<br />

E5100.0001 3 994 455<br />

• fw 393 235<br />

• nf 44 490<br />

• LV 3 556 730<br />

Der Funktionsertrag wird aus den drei Produktgruppen der Bundesreisezentrale<br />

generiert. Hauptsächlich aus der PG 1 «Flugund<br />

allgemeine Reisedienstleistungen» (70,0 %) sowie der PG 3<br />

«Repatriierungen» (27,5 %).<br />

Gegenüber dem Voranschlag 2011 ist der Funktionsertrag um<br />

28 655 Franken höher ausgefallen. Auf den fw-Erträgen ist eine<br />

Zunahme von 120 000 Franken zu verzeichnen. Bei den fw-<br />

Erträgen handelt es sich um die Gebühreneinnahmen Dritter<br />

(Fr. 170 000) und die Rückerstattungen von Marktanbietern<br />

(Fr. 220 000), welche aufgrund eines erreichten Auftragsvolumens<br />

erzielt werden konnten. Der Ertrag bei den Leistungsbezügern<br />

der zentralen Bundesverwaltung (LV-Ertrag) sank<br />

im Vergleich zum Voranschlag 2011 um 140 000 Franken.<br />

Für Ferien- und Überzeitsaldi wurde eine Rückstellung von<br />

44 490 Franken aufgelöst.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

02 Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

Die Basis für die Gebühreneinnahmen der BRZ sind kategorisierte<br />

Einzelpreise pro Geschäftsfall. Die Anzahl der Geschäftsfälle<br />

in der Produktgruppe 1 und 2 ist steigend. Die Zunahme der<br />

Geschäftsfälle kompensiert die ertragsseitig tieferen Gebühreneinnahmen<br />

aufgrund der günstigeren Flugpreise.<br />

funktionsaufwand<br />

A6100.0001 3 456 977<br />

• fw 3 175 467<br />

• LV 281 510<br />

Hauptkomponenten:<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 2 994 598<br />

• Immobilienaufwand LV 244 600<br />

Im Vergleich zum Voranschlag 2011 fällt der Aufwand um<br />

180 000 Franken tiefer aus. Für die Bundesreisezentrale als Vermittlerin<br />

von Reisedienstleistungen bilden die Personalausgaben<br />

naturgemäss einen grossen Aufwandposten (86,6 %). Die<br />

Minderkosten sind primär auf fluktuationsbedingte Einsparungen<br />

beim Personalaufwand zurückzuführen. Die angefallenen<br />

Aufwände im Hinblick auf die Integration der BRZ in die Verwaltungseinheit<br />

EDA im Jahr 2012 konnten aus dem verbleibenden<br />

Sachaufwand der BRZ finanziert werden.<br />

Das BBL als Leistungserbringer für Mieten und Logistik und das<br />

EPA für Ausbildungen machen die Gesamtheit aller internen<br />

Ausgaben (LV) aus.<br />

Reserven<br />

• Auflösung allgemeine Reserven 130 000<br />

• Auflösung zweckgebundene Reserven 170 000<br />

Die allgemeinen und zweckgebundenen Reserven wurden ohne<br />

Verwendung im Berichtsjahr 2011 im Hinblick auf die Aufhebung<br />

des FLAG-Status und der Integration der BRZ in die Verwaltungseinheit<br />

EDA aufgelöst.<br />

Allgemeine und zweckgebundene Reserven FLAG, siehe Band 1,<br />

Ziffer 8, Anhang 2.<br />

49<br />

02

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