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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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802 Bundesamt für verkehr<br />

Fortsetzung<br />

Die Abgeltung für die Periode vom Fahrplanwechsel im Dezember<br />

2011 bis zum 31.12.2011 wird im ersten Quartal des Jahres<br />

2012 ausbezahlt, die entsprechende passive Rechnungsabgrenzung<br />

beläuft sich auf rund 43 Millionen.<br />

Bundesbeiträge von 10 Millionen und mehr haben erhalten:<br />

SBB, PostAuto, BLS, Rhätische Bahn, Zentralbahn, Matterhorn<br />

Gotthard Verkehrs AG, Südostbahn, Thurbo, Regionalps, Transports<br />

Publics du Chablais, Transports publics fribourgeois, Zürcher<br />

Verkehrsverbund.<br />

güterverkehrsförderung für die verlagerung<br />

abgeltung alpenquerender kombinierter verkehr<br />

A2310.0214 203 241 749<br />

BG vom 22.03.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3 Bst. c Ziff. 2 sowie<br />

Art. 21; V vom 4.11.2009 über die Förderung des Bahngüterverkehrs<br />

(BGFV; SR 740.12); BG vom 19.12.2008 über die Verlagerung<br />

des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse<br />

auf die Schiene (Güterverkehrsverlagerungsgesetz GVVG; SR<br />

740.1).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 203 241 749<br />

Die Stärkung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (KV)<br />

durch Betriebsbeiträge fördert die Verlagerung des Güterverkehrs<br />

von der Strasse auf die Schiene. Die finanzielle Förderung<br />

des KV wird aus zweckgebundenen Mitteln (Mineralölsteuer)<br />

finanziert. Mittels Offertverfahren werden die finanziellen Mittel<br />

in Form von Betriebsabgeltungen der geplanten ungedeckten<br />

Kosten an die Operateure des kombinierten Verkehrs vergeben.<br />

Berechtigt sind Relationen im alpenquerenden unbegleiteten<br />

kombinierten Verkehr (UKV) und begleiteten kombinierten<br />

Verkehr (rollende Landstrasse; RoLa), die nicht kostendeckend<br />

geführt werden können. 2011 bestellte der Bund bei 22 Operateuren<br />

des KV 65 alpenquerende Relationen und bezahlte für die<br />

erbrachten Leistungen Betriebsabgeltungen.<br />

Da das Wachstum des Transportaufkommens im 2011 höher ausgefallen<br />

ist als im 2010 prognostiziert, haben die <strong>Eidg</strong>. Räte mit<br />

BB vom 12.12.2011 zum Nachtrag IIb/2011 zusätzliche Mittel von<br />

3,2 Millionen bewilligt. Diese wurden durch eine Reduktion des<br />

Kredits A4300.0141 Terminalanlagen vollumfänglich kompensiert.<br />

Bis auf 0,5 Millionen konnten die Mittel vollständig ausbezahlt<br />

werden. Zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit wurde der Kredit mit BB vom<br />

30.09.2011 zum Nachtrag IIa/2011 um weitere 28,5 Millionen<br />

aufgestockt. Damit sollten die auf die Euroschwäche zurückzuführenden<br />

Erlösminderungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen<br />

teilweise ausgeglichen werden. Insgesamt wurden 21,0<br />

Millionen ausbezahlt.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

348<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Zahlungsrahmen «Abgeltung alpenquerender Schienengüterverkehr<br />

2011–2018 » (BB vom 3.12.2008), Z0047.00, siehe Band<br />

2A, Ziffer 10.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

abgeltung nicht-alpenquerender Schienengüterverkehr<br />

A2310.0450 32 937 603<br />

BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3, Bst. c, Ziff. 2 sowie<br />

Art. 21; BG vom 19.12.2008 über den Gütertransport von Bahnund<br />

Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz GüTG; SR<br />

742.41), Art. 4; V vom 4.11.2009 über die Förderung des Bahngüterverkehrs<br />

(BGFV; SR 740.12).<br />

• Beiträge an eigene Institutionen fw 15 791 647<br />

• Finanzierung zulasten zweckgeb. Fonds Strasse fw 17 645 956<br />

• Übrige Beiträge an Dritte nf (Rückbuchung Vorjahr) -500 000<br />

Zweck dieses Kredits ist die Abgeltung von geplanten ungedeckten<br />

Betriebskosten der Angebote im nicht-alpenquerenden<br />

Schienengüterverkehr und die Förderung von innovativen<br />

Lösungen in der Verlagerungskette. Die Mittel sind für die Förderung<br />

des Einzelwagenladungsverkehrs sowie des nicht-alpenquerenden<br />

KV vorgesehen. Die Förderung des nicht alpenquerenden<br />

KV (Finanzierung zulasten des zweckgebundenen Fonds<br />

«Spezialfinanzierung Strassenverkehr») läuft erst ab 2011 über<br />

diesen Kredit. Bis 2010 erfolgte die Förderung über den Zahlungsrahmen<br />

2000 bis 2010 für die Förderung des gesamten<br />

Bahngüterverkehrs (A2310.0214).<br />

Der Kreditrest von 1,2 Millionen ist wie folgt begründet: Im Jahr<br />

2010 wurden 0,5 Millionen für Leistungen, welche erst im 2011<br />

ausbezahlt werden können, periodengerecht abgegrenzt. Diese<br />

Mittel wurden im 2011 schliesslich nicht in Anspruch genommen.<br />

Zudem lagen die effektiven Verkehrsmengen im 2011<br />

leicht tiefer als vom Bund prognostiziert.<br />

Zahlungsrahmen «Abgeltung nicht alpenquerender Schienengüterverkehr<br />

2010–2015» (BB vom 3.12.2008), Z0046.00, siehe<br />

Band 2A, Ziffer 10.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

abgeltung güterverkehr Schmalspurbahnen<br />

A2310.0451 5 850 000<br />

BG vom 19.12.08 über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen<br />

(GüTG, SR 742.41), Art. 4; V vom 04.11.09<br />

über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV; SR 740.12).<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 5 850 000<br />

Bestellung und Abgeltung von Leistungen des Schmalspurgüterverkehrs.<br />

Bis 2010 wurden Leistungen im Schmalspurgüterverkehr<br />

über den Kredit Regionaler Personenverkehr (A2310.0216)

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