2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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760 kommission für technologie und innovation<br />
Fortsetzung<br />
technologie- und innovationsförderung kti<br />
A2310.0477 161 506 677<br />
BG über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG;<br />
SR 420.1); befristete Änderungen der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung<br />
(V-FIFG; SR 420.11) vom 22.6.2011<br />
respektive vom 12.102011.<br />
Dieser Kredit wurde im BBT (Verwaltungsnummer 706) als Voranschlagskredit<br />
A2310.0107 «Technologie und Innovationsförderung<br />
KTI» geführt. Für die im BBT verbleibenden Aufgaben<br />
sind die Mittel unter A2310.0107 «Internationale Forschungsund<br />
Innovationsarbeit» eingestellt.<br />
Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten<br />
(FuE), die Unternehmen zusammen mit Hochschulen durchführen.<br />
Die Kommission für Technologie und Innovation KTI<br />
finanziert bis zu 50 Prozent der Kosten eines FuE-Projekts und<br />
finanziert insbesondere die Salärkosten der beteiligten Forschenden<br />
an den Hochschulen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen).<br />
Die Wirtschaftspartner bezahlen ihre Aufwendungen<br />
selbst. Unternehmen und Start-up-Förderung: Die KTI<br />
fördert durch Coaching- und Weiterbildungsangebote Unternehmen<br />
und Unternehmensgründungen. Förderung des Wissens-<br />
und Technologietransfers: Die KTI bietet Schweizer Unternehmen<br />
über Netzwerke einen schnellen und einfachen Zugang<br />
zum Wissen der Hochschulen.<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 277 087<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 2 720 028<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbständige fw 2 537 349<br />
• Kommissionen fw 53 702<br />
• Effektive Spesen fw 776<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 155 917 735<br />
Der ordentliche Voranschlagskredit von 116,9 Millionen wurde<br />
mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2011 um 10 Millionen für<br />
Sondermassnahmen im Zusammenhang mit der anhaltenden<br />
Frankenstärke aufgestockt. Im Rahmen des Nachtrags IIa hat<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
332<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
07 Volkswirtschaftsdepartement<br />
das Parlament am 21. September 2011 dann eine weitere, einmalige<br />
Erhöhung der Bundesmittel von 100 Millionen für die KTI<br />
bewilligt (Frankenstärkepaket). Diese zusätzlichen 100 Millionen<br />
für die FuE-Förderung konnten vollständig verpflichtet und<br />
gut 80 Millionen bereits 2011 ausbezahlt werden.<br />
In der Rechnung resultiert ein Kreditrest von 65,5 Millionen, der<br />
sich wie folgt begründet:<br />
• Die Umstellung auf eine phasengerechte Auszahlung nach<br />
Projektfortschritt führt bei den mehrjährigen FuE-Projekten<br />
zu einer zeitlichen Verschiebung eines Teils der Zahlungen in<br />
die Folgejahre. Vor Abschluss des Projektes werden höchstens<br />
80 Prozent der Finanzhilfen ausbezahlt.<br />
• Seit der Inkraftsetzung der teilrevidierten Forschungsverordnung<br />
(V-FIFG; SR 420.11) per 1.1.2011 werden die Bundesbeiträge<br />
bei den bewilligten FuE-Projekten erst nach einer von<br />
den Forschungs- und Wirtschaftspartnern unterzeichneten<br />
Regelung der Eigentumsrechte ausbezahlt (Frist von 6 Monaten).<br />
Bei den im 2. Halbjahr 2011 bewilligten FuE-Projekten<br />
verschiebt sich die Erstzahlung daher in der Regel in das Jahr<br />
2012.<br />
• Die zeitintensiven Arbeiten bei der Durchführung der Sondermassnahmen<br />
Frankenstärke beanspruchten in der zweiten<br />
Jahreshälfte 2011 die personellen Ressourcen der Fachexperten<br />
der Kommission, der Geschäftsstelle sowie der beteiligten<br />
Forschungspartner stark. Die Reviews der Fachexperten<br />
zu den eingereichten regulären FuE-Gesuchen konnten nicht<br />
wie vorgesehen durchgeführt werden, was zu Verzögerungen<br />
sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den geplanten<br />
Zahlungen bereits bewilligter und laufender Projekte führte.<br />
Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit<br />
«Finanzierung der Tätigkeit der KTI 2008–2011» (BB vom<br />
20.9.2007/ 11.3.2009/ 15.12.2010/ 21.9.2011,) V0084.02, siehe<br />
Band 2A, Ziffer 9.