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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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760 kommission für technologie und innovation<br />

Fortsetzung<br />

technologie- und innovationsförderung kti<br />

A2310.0477 161 506 677<br />

BG über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG;<br />

SR 420.1); befristete Änderungen der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung<br />

(V-FIFG; SR 420.11) vom 22.6.2011<br />

respektive vom 12.102011.<br />

Dieser Kredit wurde im BBT (Verwaltungsnummer 706) als Voranschlagskredit<br />

A2310.0107 «Technologie und Innovationsförderung<br />

KTI» geführt. Für die im BBT verbleibenden Aufgaben<br />

sind die Mittel unter A2310.0107 «Internationale Forschungsund<br />

Innovationsarbeit» eingestellt.<br />

Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten<br />

(FuE), die Unternehmen zusammen mit Hochschulen durchführen.<br />

Die Kommission für Technologie und Innovation KTI<br />

finanziert bis zu 50 Prozent der Kosten eines FuE-Projekts und<br />

finanziert insbesondere die Salärkosten der beteiligten Forschenden<br />

an den Hochschulen (ETH, Universitäten und Fachhochschulen).<br />

Die Wirtschaftspartner bezahlen ihre Aufwendungen<br />

selbst. Unternehmen und Start-up-Förderung: Die KTI<br />

fördert durch Coaching- und Weiterbildungsangebote Unternehmen<br />

und Unternehmensgründungen. Förderung des Wissens-<br />

und Technologietransfers: Die KTI bietet Schweizer Unternehmen<br />

über Netzwerke einen schnellen und einfachen Zugang<br />

zum Wissen der Hochschulen.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 277 087<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 2 720 028<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbständige fw 2 537 349<br />

• Kommissionen fw 53 702<br />

• Effektive Spesen fw 776<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 155 917 735<br />

Der ordentliche Voranschlagskredit von 116,9 Millionen wurde<br />

mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2011 um 10 Millionen für<br />

Sondermassnahmen im Zusammenhang mit der anhaltenden<br />

Frankenstärke aufgestockt. Im Rahmen des Nachtrags IIa hat<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

332<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

das Parlament am 21. September 2011 dann eine weitere, einmalige<br />

Erhöhung der Bundesmittel von 100 Millionen für die KTI<br />

bewilligt (Frankenstärkepaket). Diese zusätzlichen 100 Millionen<br />

für die FuE-Förderung konnten vollständig verpflichtet und<br />

gut 80 Millionen bereits 2011 ausbezahlt werden.<br />

In der Rechnung resultiert ein Kreditrest von 65,5 Millionen, der<br />

sich wie folgt begründet:<br />

• Die Umstellung auf eine phasengerechte Auszahlung nach<br />

Projektfortschritt führt bei den mehrjährigen FuE-Projekten<br />

zu einer zeitlichen Verschiebung eines Teils der Zahlungen in<br />

die Folgejahre. Vor Abschluss des Projektes werden höchstens<br />

80 Prozent der Finanzhilfen ausbezahlt.<br />

• Seit der Inkraftsetzung der teilrevidierten Forschungsverordnung<br />

(V-FIFG; SR 420.11) per 1.1.2011 werden die Bundesbeiträge<br />

bei den bewilligten FuE-Projekten erst nach einer von<br />

den Forschungs- und Wirtschaftspartnern unterzeichneten<br />

Regelung der Eigentumsrechte ausbezahlt (Frist von 6 Monaten).<br />

Bei den im 2. Halbjahr 2011 bewilligten FuE-Projekten<br />

verschiebt sich die Erstzahlung daher in der Regel in das Jahr<br />

2012.<br />

• Die zeitintensiven Arbeiten bei der Durchführung der Sondermassnahmen<br />

Frankenstärke beanspruchten in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2011 die personellen Ressourcen der Fachexperten<br />

der Kommission, der Geschäftsstelle sowie der beteiligten<br />

Forschungspartner stark. Die Reviews der Fachexperten<br />

zu den eingereichten regulären FuE-Gesuchen konnten nicht<br />

wie vorgesehen durchgeführt werden, was zu Verzögerungen<br />

sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den geplanten<br />

Zahlungen bereits bewilligter und laufender Projekte führte.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit<br />

«Finanzierung der Tätigkeit der KTI 2008–2011» (BB vom<br />

20.9.2007/ 11.3.2009/ 15.12.2010/ 21.9.2011,) V0084.02, siehe<br />

Band 2A, Ziffer 9.

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