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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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601 eidgenössische finanzverwaltung<br />

Fortsetzung<br />

Gemäss BB über die Festlegung des Härteausgleichs vom<br />

22.6.2007 beträgt der gesamte Härteausgleich 430 454 000 Franken.<br />

Dieser Maximalbetrag reduzierte sich jedoch bereits im Jahr<br />

2008, weil das Ressourcenpotenzial des Kantons Waadt im Jahr<br />

2008 über dem Schweizer Durchschnitt lag und somit der Kanton<br />

Waadt seinen Anspruch auf Härteausgleich verlor. Der Härteausgleich<br />

betrug im abgelaufenen Jahr 365 577 642 Franken.<br />

Der Bund leistete einen Beitrag von 243 718 424 Franken, die<br />

Kantone einen Beitrag von 121 859 214 Franken. Der im BB vom<br />

22.6.2007 festgelegte Anfangsbetrag des Härteausgleichs bleibt<br />

gemäss Finanzausgleichsgesetz während acht Jahren fix, solange<br />

kein ressourcenschwacher Kanton mit Anspruch auf Härteausgleich<br />

ressourcenstark wird und dadurch den Anspruch auf die<br />

Ausgleichszahlung verliert. Ab dem neunten Jahr, d.h. ab 2016,<br />

reduziert er sich jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags.<br />

ressourcenausgleich<br />

A2310.0424 2 100 592 081<br />

BG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG;<br />

SR 613.2), Art. 4 und 5; BB über die Festlegung der Grundbeiträge<br />

des Ressourcen- und Lastenausgleichs vom 22.6.2007, Art. 2.<br />

• Finanzausgleich fw 2 100 592 081<br />

Der Ressourcenausgleich besteht aus einem horizontalen (Beitrag<br />

der ressourcenstarken Kantone) und einem vertikalen Ressourcenausgleich<br />

(Beitrag des Bundes). Wie beim Härteausgleich<br />

(A2310.0405) wird im Voranschlag, im Finanzplan und<br />

in der Rechnung des Bundes nur der Beitrag des Bundes ausgewiesen.<br />

Der gesamte Ressourcenausgleich beträgt 3 633 235 256<br />

Franken. Davon trägt der Bund 2 100 592 081 Franken, die ressourcenstarken<br />

Kantone 1 532 643 174 Franken.<br />

Der Grundbeitrag für den vertikalen Ressourcenausgleich wurde<br />

im BB vom 22.3.2007 für die Jahre 2008–2011 festgelegt und für<br />

das Jahr 2011 gemäss FiLaG mit dem Wachstum des gesamten<br />

Ressourcenpotenzials fortgeschrieben.<br />

Geografisch-topografischer Lastenausgleich<br />

A2310.0425 352 354 807<br />

BG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG;<br />

SR 613.2), Art. 9; BB über die Festlegung der Grundbeiträge des<br />

Ressourcen- und Lastenausgleichs vom 22.6.2007, Art. 3.<br />

• Finanzausgleich fw 352 354 807<br />

Mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich werden<br />

Beiträge an Kantone geleistet, die aufgrund einer dünnen Besiedelung<br />

und/oder der topografischen Verhältnisse überdurchschnittlich<br />

hohe Kosten bei der Bereitstellung des staatlichen<br />

Angebots aufweisen. Im Jahr 2011 erhielten 17 Kantone Leistungen<br />

aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich. Dieser<br />

Ausgleich wird ausschliesslich vom Bund finanziert.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

06 Finanzdepartement<br />

Der Grundbeitrag für den geografisch-topografischen und soziodemografischen<br />

(vgl. A2310.0426) Lastenausgleich wurde im<br />

BB vom 22.6.2007 festgelegt und für das Jahr 2011 gemäss FiLaG<br />

mit der Jahreswachstumsrate des Landesindex der Konsumentenpreise<br />

im April 2010 fortgeschrieben.<br />

Soziodemografischer Lastenausgleich<br />

A2310.0426 352 354 807<br />

BG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG;<br />

SR 613.2), Art. 9; BB über die Festlegung der Grundbeiträge des<br />

Ressourcen- und Lastenausgleichs vom 22.6.2007, Art. 4.<br />

• Finanzausgleich fw 352 354 807<br />

Mit dem soziodemografischen Lastenausgleich werden Beiträge<br />

an Kantone geleistet, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur<br />

und/oder der Zentrumsfunktion der grossen Kernstädte überdurchschnittlich<br />

hohe Kosten bei der Bereitstellung des staatlichen<br />

Angebots aufweisen. Im Jahr 2011 erhielten 9 Kantone<br />

Leistungen aus dem soziodemografischen Lastenausgleich. Dieser<br />

Ausgleich wird wie der geografisch-topografische Lastenausgleich<br />

(vgl. A2310.0425) ausschliesslich vom Bund finanziert.<br />

Berechnung der Höhe des Kredits: vgl. A2310.0425 Geografischtopografischer<br />

Lastenausgleich.<br />

Kommissionen, abgaben und Spesen<br />

A2400.0101 115 760 666<br />

Kommissionen an die Banken, Steuern, Gebühren und Spesen<br />

sowie Insertions- und Werbekosten in Zusammenhang mit den<br />

Finanzierungsinstrumenten der Bundestresorerie.<br />

• Kapitalbeschaffungsaufwand fw 137 391 611<br />

• Anderer verschiedener Finanzaufwand fw 37 809<br />

• Kapitalbeschaffungsaufwand nf -21 668 754<br />

Statt der budgetierten langfristigen Mittelaufnahmen von 9,0<br />

Milliarden mit einer durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren<br />

wurden 6,1 Milliarden mittels Anleihensemissionen mit einer<br />

durchschnittlichen Laufzeit von 16 Jahren aufgenommen. Bei<br />

den Geldmarktbuchforderungen richten sich die aufgenommenen<br />

Beträge nach den saisonalen Bedürfnissen. Auf Ende 2011<br />

wurde (im Voranschlag) mit einem Bestand von 14,65 Milliarden<br />

gerechnet. Der effektive Stand per Ende 2011 belief sich auf<br />

10,6 Milliarden. Die Kommissionen sind im Zeitpunkt der Ausgabe<br />

für die ganze Laufzeit der Mittelbeschaffung geschuldet.<br />

Im nicht finanzierungswirksamen Aufwand sind 2011 sämtliche<br />

periodengerechten Abgrenzungen des Geld- und Kapitalmarktschuldenportefeuilles<br />

berücksichtigt. Weiter hat die <strong>Eidg</strong>enossenschaft<br />

der Schweizerischen Nationalbank Gebühren für ihre<br />

Dienstleistungen in der Höhe von 1,3 Millionen bezahlt.<br />

219<br />

06

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