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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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325 staatssekretariat für Bildung und Forschung<br />

Fortsetzung<br />

Weltweite bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />

A2310.0439 15 086 731<br />

Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 7.10.1983<br />

(FIFG; SR 420.1), Art. 16 Abs. 3 Bst. d; Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung<br />

vom 10.6.1985 (SR 420.11).<br />

Der Kredit dient der Finanzierung der bilateralen Forschungsprojekte<br />

mit den prioritären Ländern gemäss BFI-Botschaft<br />

2008–2011. Mit dem Kredit werden die Forschungsaktivitäten<br />

der Schweizer Forschenden sowie ein Stelle beim SBF finanziert.<br />

Für die Forschungsaktivitäten werden die Hochschulen direkt<br />

bezahlt.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 144 731<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 14 942 000<br />

Verpflichtungskredit «Weltweite bilaterale wissenschaftliche<br />

Zusammenarbeit 2008–2011» (BB vom 20.9.2007/14.6.2011),<br />

V0161.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt<br />

A2310.0441 14 865 887<br />

Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 7.10.1983<br />

(FIFG; SR 420.1), Art. 16 Abs. 3 Bst. c.<br />

Begleitmassnahmen zur Unterstützung von in der Schweiz<br />

ansässigen internationalen Forschungsinfrastrukturen in der<br />

Raumfahrt. Massnahmen zur technologischen Positionierung<br />

im Rahmen von Studien in Partnerschaft zwischen Forschung<br />

und Industrie. Massnahmen zur Stärkung der technischen Kompetenzen<br />

von öffentlichen Forschungsstätten in denjenigen<br />

Wissenschafts- und Technologiebereichen, die den Zielsetzungen<br />

der revidierten schweizerischen Weltraumpolitik entsprechen.<br />

Die Beiträge an Dritte beinhalten das Massnahmenpaket gegen<br />

die Frankenstärke (Schweizer Forschenden, Institutionen und<br />

Unternehmen, die sich an Forschungsprojekten der ESA beteiligen,<br />

wurde eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung<br />

eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus<br />

Forschungsförderungsverträgen entrichtet) in der Höhe von 10<br />

Millionen.<br />

Empfänger sind Schweizer Wissenschaftsinstitute und in der<br />

Raumfahrt aktive Firmen mit technologischen Kompetenzen.<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 2 535<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbständige fw 69 452<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 14 793 900<br />

Verpflichtungskredit «Begleitmassnahmen Zusammenarbeit<br />

Raumfahrt 2008–2011» (BB vom 20.9.2007/14.6.2011/<br />

21.9.2011), V0165.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit in Europa<br />

A2310.0443 3 424 000<br />

Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 7.10.1983<br />

(FIFG; SR 420.1), Art. 16 Abs. 3, Bst. c; BG vom 8.10.1999<br />

(SR 414.51) über die internationale Zusammenarbeit im Bereich<br />

der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung.<br />

Es werden Beiträge an öffentliche Institutionen und Vorhaben<br />

ausgerichtet, welche die grenzüberschreitende wissenschaftliche<br />

Zusammenarbeit ermöglichen.<br />

Empfänger sind Institutionen mit Schweizer Beteiligung, so die<br />

Institutes of Advanced Studies (in Berlin, Bukarest, Sofia), das<br />

Schweizer Institut in Rom, die Stiftung Schweizerische Archäologische<br />

Schule in Griechenland, das Institut Universitaire Européen,<br />

und grenzüberschreitende Dissertationen.<br />

• Freiwillige Beiträge internationale Organisationen fw 3 424 000<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag 2011 (0,5 Mio.)<br />

ist namentlich auf die Reduktion der geförderten Institutionen<br />

und die Nicht-Ausschöpfung der Mittel für Kooperationsprojekte<br />

zurückzuführen.<br />

Verpflichtungskredit «Bilaterale wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />

in Europa 2008–2011» (BB vom 20.9.2007/14.6.2011),<br />

V0160.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

schweizer Wissenschafts- und Technologierat (sWTR)<br />

Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0003 1 242 249<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 1 242 249<br />

Gegenüber dem Voranschlag sind Minderaufwendungen zu<br />

verzeichnen (0,2 Mio.), die im Wesentlichen auf den Umstand<br />

zurückzuführen sind, dass im Jahr 2011 junge Mitarbeitende<br />

rekrutiert worden sind, die am Anfang ihrer Lohnentwicklung<br />

stehen.<br />

Beratungsaufwand<br />

A2115.0003 477 132<br />

Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 7.10.1983<br />

(FIFG; SR 420.1), Art. 5a.<br />

Beratungsaufwand des Schweizerischen Wissenschafts- und<br />

Technologierates (SWTR). Der SWTR ist das beratende Organ des<br />

Bundesrates für alle Fragen der Wissenschafts-, Forschungs- und<br />

Technologiepolitik. Zu seinen Aufgaben gehört die Erarbeitung<br />

von forschungspolitischen Zielvorstellungen. Früherkennung<br />

von neuen Entwicklungen, Problemen und Möglichkeiten der<br />

Forschung und deren Anwendungsbereiche.<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 167 328<br />

• Kommissionen fw 309 804<br />

117<br />

03

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