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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />

Fortsetzung<br />

Verpflichtungskredit Familienergänzende Kinderbetreuung<br />

2007–2011 (BB 2.10.2006) V0034.01, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verpflichtungskredit Familienergänzende Kinderbetreuung<br />

2011–2015 (BB 22.9.2010) V0034.02, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit<br />

A2310.0385 6 728 462<br />

BG vom 6.10.1989 über die Förderung der ausserschulischen<br />

Jugendarbeit (JFG; SR 446.1).<br />

Mittels des Jugendförderungskredites wurden Trägerschaften<br />

und Projekte von gesamtschweizerischem Interesse unterstützt.<br />

Die ausserschulische Jugendarbeit vermittelt Kindern und<br />

Jugendlichen Gelegenheit zur Persönlichkeitsentfaltung sowie<br />

zur Wahrnehmung staatspolitischer und sozialer Verantwortung.<br />

So wird ein hohes Mass an freiwilligem Engagement von<br />

Jugendlichen ermöglicht. Ausserdem ist auf die Innovation und<br />

Präventionswirkung der geförderten Jugendarbeit hinzuweisen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 6 728 462<br />

<strong>Eidg</strong>. Jugendsession<br />

A2310.0386 148 500<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 41 Abs. 1 Bst. g.<br />

Die seit 1993 regelmässig durchgeführte <strong>Eidg</strong>. Jugendsession<br />

stellt ein wesentliches Element der politischen Partizipation<br />

der Jugend in der Schweiz dar. Mit der Durchführung der <strong>Eidg</strong>.<br />

Jugendsession ist die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der<br />

Jugendverbände (SAJV) betraut, das Patronat übernimmt die<br />

<strong>Eidg</strong>. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), die<br />

fachliche Begleitung und die Budgetkontrolle erfolgt über das<br />

BSV.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Übrige Beiträge an Dritte fw<br />

148 500 Kinderschutz/Kinderrechte<br />

A2310.0411 973 496<br />

Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes<br />

(SR 0.107). Bericht Kindesmisshandlung in der Schweiz, Stellungnahme<br />

des Bundesrates vom 27.6.1995.<br />

Seit 1996 und zurückgehend auf die Stellungnahme des Bundesrates<br />

vom 27.6.1995 zum Bericht «Kindesmisshandlung in<br />

der Schweiz» verfügt das BSV über einen Kredit zur Prävention<br />

von Kindesmisshandlung. Mit dem Kredit werden Präventionsprojekte<br />

und Leistungsverträge finanziert in den Bereichen<br />

Aus- und Weiterbildung, Präventionskampagnen, Information<br />

und Sensibilisierung verschiedener Zielgruppen, Elternbildung,<br />

Hilfe und Beratung, Public Private Partnership usw.<br />

Das EDI hat seit 1998 die Aufgabe, die Umsetzung der von der<br />

Schweiz 1997 ratifizierten UNO-Kinderrechtskonvention voranzutreiben.<br />

Die dafür eingesetzten Mittel dienen der Finanzierung<br />

von Projekten und Leistungsverträgen zur Förderung und<br />

Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 973 496<br />

Der Kreditrest von 0,1 Millionen ist hauptsächlich darauf<br />

zurückzuführen, dass das Nationale Kinderschutzprogramm des<br />

Vereins PPP_Programme national protection de l’enfance nicht<br />

wie vorgesehen per 1.7.2010 umgesetzt werden konnte.<br />

investitionsrechnung<br />

Ausgaben<br />

sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte<br />

A4100.0001 281 262<br />

Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen für Umsetzung<br />

und Projekte sowie den Wechsel des Leistungserbringers für<br />

die Fachanwendung Fabasoft, die Datenbankmigration von<br />

Fabasoft und den Wechsel auf den Fabasoft Release 8.0. Weiter<br />

werden über diesen Kredit die Lizenzen für die Statistiksoftware<br />

SAS und die Übersetzungssoftware Trados finanziert.<br />

• Informatikentwicklung, -beratung, -dienstleistung fw 281 262<br />

105<br />

03

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