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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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201 <strong>Eidg</strong>enössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

Allgemeine Bemerkung zu den Aufwänden in Fremdwährung:<br />

Der grösste Teil der Hauptsachgruppen Personalaufwand, Sachund<br />

übriger Betriebsaufwand und der Beiträge an internationale<br />

Organisationen wird in Fremdwährungen abgewickelt. Der<br />

Fremdwährungsbedarf für Beiträge an internationale Organisationen<br />

sowie einen Teil des Sach- und übrigen Betriebsaufwands<br />

wird bei der Bundestresorerie zu einem fixen Wechselkurs bei<br />

der Erstellung des Voranschlages abgesichert. Dieser belief sich<br />

im Jahr 2011 beim US-Dollar auf 1,10 Franken und beim Euro auf<br />

1,45 Franken. Bei den im Ausland getätigten Ausgaben, die nicht<br />

abgesichert wurden, waren die durchschnittlichen Wechselkurse<br />

tiefer als die budgetierten Kurse. Sie lagen beim US-Dollar<br />

bei 0,89 und beim Euro bei 1,23. Die Kursdifferenz wirkt sich auf<br />

die in Franken berechneten Aufwände in Form von Einsparungen<br />

oder nichtausgeschöpften Krediten, gemäss den Erklärungen<br />

bei den betroffenen Voranschlagskrediten, aus.<br />

Erfolgsrechnung<br />

Ertrag<br />

gebühren<br />

E1300.0001 7 081 520<br />

V vom 29.11.2006 über die Gebühren der diplomatischen und<br />

konsularischen Vertretungen (SR 191.11), Art. 1. V vom 20.9.2002<br />

über die Ausweisverordnung (VaWG; SR 143.11). V vom<br />

14.12.2007 über die Seeschifffahrtsgebühren (SR 747.312.4).<br />

Passgebühren, Entgelte für besondere Dienstleistungen der<br />

schweizerischen Botschaften und Konsulate sowie Gebühren<br />

des schweizerischen Seeschifffahrtsamtes.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 7 081 520<br />

Die Gebührenerträge fielen höher aus als veranschlagt (+2,1<br />

Mio.). Die Budgetierungspraxis wurde bei der Erarbeitung des<br />

Voranschlags 2012 angepasst.<br />

Entgelte<br />

E1300.0010 5 072 600<br />

• Verkäufe fw 107 201<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 3 737 009<br />

• Übrige Entgelte fw 1 228 390<br />

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag (+3 Mio.)<br />

wurden hauptsächlich durch zusätzliche Sponsorenbeiträge<br />

für die Finanzierung der Weltausstellung in Shanghai (+0,9<br />

Mio.) und der olympischen Spiele in London (+0,3 Mio.) sowie<br />

durch die Rückerstattung der Kompensationszahlung an Libyen<br />

(+1,6 Mio.) erzielt.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

02 Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

Visagebühren<br />

E1300.0121 26 356 926<br />

Gebührenverordnung AuG vom 24.10.2007 (GebV-AuG; SR<br />

142.209).<br />

Erträge aus Gebühren für Visaausstellung.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 26 859 452<br />

• Gebühren für Amtshandlungen nf -502 526<br />

Die Mindereinnahmen von 6,8 Millionen im Vergleich zum<br />

Voranschlag ergaben sich aufgrund der Frankenstärke (Visagebühren<br />

auf Euro-Basis festgelegt) sowie der Aufhebung der<br />

Visumpflicht oder Gebührenreduktion für einzelne Staaten. Die<br />

Ertragsminderung (nf) ist darauf zurückzuführen, dass für den<br />

Anteil des Bundesamts für Migration an den Visagebühren im<br />

letzten Quartal 2011 eine Rechnungsabgrenzung vorgenommen<br />

wurde.<br />

gebühren für Aktivitäten zugunsten<br />

der Exportförderung<br />

E1300.0127 1 227 207<br />

BG vom 6.10.2000 über die Förderung des Exports (SR 946.14),<br />

Art. 3. V vom 29.11.2006 über die Gebühren der diplomatischen<br />

und konsularischen Vertretungen der Schweiz (SR 191.11).<br />

Entgelte für Dienstleistungen der schweizerischen Exportstützpunkte<br />

im Ausland.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 1 227 207<br />

Mehrertrag von 0,2 Millionen gegenüber dem Voranschlag.<br />

Siehe auch A2111.0181 «Aktionen für die Exportförderung».<br />

finanzertrag<br />

E1400.0001 23 190<br />

V des EDA vom 20.9.2002 zur Bundespersonalverordnung<br />

(VBPV-EDA; SR 172.220.111.343.3).<br />

• Zinsertrag Banken fw 81<br />

• Zinsertrag Darlehen aus Verwaltungsvermögen fw 22 812<br />

• Währungsgewinne fw 297<br />

Verschiedene Zinseinnahmen auf Bankguthaben und auf Darlehen,<br />

namentlich auf Darlehen für Ausrüstung. Siehe auch Kredit<br />

A4200.0116 «Darlehen für Ausrüstung».<br />

übriger Ertrag<br />

E1500.0001 2 211 040<br />

Übrige Rückerstattungen früherer Jahre, die sich keiner anderen<br />

Gruppe zuordnen lassen (z.B. Rückerstattungen aus Ausbildungsvereinbarungen,<br />

Doppelzahlungen, etc.).<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 245 690<br />

• Nachträgliche Aktivierungen nf 1 965 350<br />

Erträge aus der CO2-Abgabe 2011 (0,2 Mio.), welche über die<br />

Pensionskassen an die Wirtschaft zurückverteilt werden. Weiter<br />

sind nachträgliche Aktivierungen (nf) auf Sachanlagen (internes<br />

Kommunikationssystem) infolge Inventarisierung vorgenommen<br />

worden (2,0 Mio.).<br />

31<br />

02

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