2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />
erfolgsrechnung<br />
ertrag<br />
Gebühren<br />
E1300.0001 2 079 397<br />
BG vom 13.3.1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und<br />
Handel (Arbeitsgesetz, ArG; SR 822.11). Kriegsmaterialverordnung<br />
vom 25.2.1998 (KMV; SR 514.511).<br />
Verschiedene Gebühren für Bewilligungen Kriegsmaterial,<br />
Arbeitszeitbewilligungen, Personalverleih und Zertifikate.<br />
• Gebühren für Amtshandlungen fw 2 079 397<br />
Die Mehreinnahmen von rund 0,35 Millionen gegenüber dem<br />
Budget sind einerseits auf höhere Gebühreneinnahmen bei den<br />
Kriegsmaterial-Bewilligungen (rund Fr. 450 000) und beim Personalverleih<br />
(Fr. 160 000) zurückzuführen, andererseits nahmen<br />
die Einkünfte bei den Arbeitszeitbewilligungen um 70 000<br />
Franken ab. Zudem entfielen die budgetierten Investitionsrisikogarantie-Einnahmen<br />
von rund 0,2 Millionen aufgrund gekündigter<br />
oder abgelaufener Verfügungen.<br />
Gegenüber der Rechnung 2010 ist eine generelle Zunahme der<br />
Gebühren zu verzeichnen, namentlich im Bereich der Kriegsmaterial-Bewilligungen<br />
von rund 130 000 Franken und beim Personalverleih<br />
von 70 000 Franken, sowie bei den Arbeitszeitbewilligungen<br />
und den Zertifikaten.<br />
entgelte<br />
E1300.0010 9 209 245<br />
BG vom 20.3.1981 über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20),<br />
Art. 87.<br />
Kostenrückerstattung für die Aufwendungen des SECO aus der<br />
Tätigkeit seiner Arbeitsinspektoren zur Verhütung von Berufsunfällen.<br />
Ausgabenrückerstattungen aus den Vorjahren im<br />
Zusammenhang mit Projekten der Entwicklungszusammenarbeit<br />
und Wiedereingängen im Rahmen der Bürgschaften.<br />
• Übrige Rückerstattungen fw 9 184 300<br />
• Übrige Entgelte fw 24 945<br />
Die Höhe der Rückerstattungen im Zusammenhang mit Projekten<br />
der Entwicklungszusammenarbeit ist nur schwer abschätzbar.<br />
Dasselbe gilt für die Rückerstattungen bei Bürgschaften.<br />
Hinzu kommen verschiedene von den Kantonen im Rahmen<br />
der Anwendung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit erhobene Gebühren. Gegenüber dem Voranschlag<br />
resultierten in den genannten Bereichen Mehreinnahmen<br />
in der Höhe von 6,2 Millionen, davon allein 5,8 Millionen<br />
aus Projekten der Entwicklungszusammenarbeit.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
276<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
07 Volkswirtschaftsdepartement<br />
erträge shaB-meldungen<br />
E1300.0132 2 659 649<br />
V vom 15.2.2006 über das Schweizerische Handelsamtsblatt (V<br />
SHAB, SR 221.415).<br />
Einnahmen resultierend aus Publikationen des Schweizerischen<br />
Handelsamtsblattes (SHAB).<br />
• Übrige Entgelte fw 2 659 649<br />
Mindereinahmen gegenüber dem Voranschlag 2011 in der Höhe<br />
von 240 328 Franken. Dies ergibt sich aus der Teilrevision der<br />
Verordnung SHAB vom 1.3.2011, bei welcher die Gebühren für<br />
die Veröffentlichungen gesenkt wurden.<br />
finanzertrag<br />
E1400.0001 415 676 041<br />
• Zinsertrag Banken fw 547<br />
• Zinsertrag Darlehen aus Verwaltungsvermögen fw 94 709<br />
• Anderer verschiedener Finanzertrag fw 224 738 800<br />
• Wertaufholungen nf 190 841 985<br />
Der Zinsertrag aus den Darlehen aus Verwaltungsvermögen setzt<br />
sich wie folgt zusammen:<br />
• Darlehen Pakistan 90 987<br />
• Darlehen Bangladesch 3 722<br />
Der verschiedene Finanzertrag entstand bei der Auflösung<br />
und Vereinnahmung der Depot- und UBS-Konti im Zuge der<br />
Gründung der bundeseigenen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft<br />
SIFEM AG im Jahr 2011 (vgl. Ausführungen zu<br />
A4200.0109). Die nichtfinanzierungswirksamen Wertaufholungen<br />
entsprechen der effektiven Wertanpassung des SIFEM-<br />
Portfolios per 31.12.2010. Für die Begründung des Minderertrags<br />
von 64,7 Millionen gegenüber dem Voranschlag vgl. Kredit<br />
A4200.0109. Für weitere Informationen im Zusammenhang mit<br />
der SIFEM AG vgl. <strong>Begründungen</strong> zu den Krediten E3200.0103<br />
sowie A2320.0001.<br />
Übriger ertrag<br />
E1500.0001 70 690<br />
Diverse Erträge und Erträge aus Vermietungen Parkplätze,<br />
Dienstwohnungen.<br />
• Liegenschaftenertrag fw 30 526<br />
• Anderer verschiedener Ertrag fw 40 164<br />
Die Mehreinnahmen bei den diversen Erträgen von rund 30 000<br />
Franken gegenüber dem Budget resultieren aus der noch nicht<br />
budgetierten jährlichen Rückverteilung der CO2-Lenkungsabgabe<br />
an die Wirtschaft. Die Mindereinnahmen von rund<br />
180 000 Franken gegenüber der Rechnung 2010 sind begründet<br />
mit den einmaligen Einkünften eines Strafbescheids von<br />
150 000 Franken und den um 30 000 Franken tieferen Einnahmen<br />
aus der jährlichen Rückverteilung der CO2-Lenkungsabgabe<br />
an die Wirtschaft.