2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />
Fortsetzung<br />
Der Bund beteiligt sich gemäss AVIG Art. 90 Bst. b an den Kosten<br />
für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen.<br />
Die Leistungen des Bundes an die ALV belaufen sich auf<br />
0,159 Prozent (ab AVIG-Revision 1.4.2011), bzw. 0,15 Prozent<br />
(bis 31.3.2011) der beitragspflichtigen Lohnsumme.<br />
• Beiträge an die ALV fw 917 229 000<br />
Die Abnahme der Bundesbeteiligung um 6,8 Millionen gegenüber<br />
dem Voranschlag 2011 resultiert aus der Schlussabrechnung<br />
2010.<br />
Die Zunahme der Bundesbeteiligung um 504,1 Millionen gegenüber<br />
der Rechnung 2010 resultiert einerseits aus dem Nachtrag<br />
IIa aufgrund des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Abfederung<br />
der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
(500 Mio.), andererseits aus dem Wachstum der<br />
Lohnsumme und aus der Erhöhung des Prozentsatzes (4,1 Mio.).<br />
Da die definitive Berechnung des jährlichen Beitrages jeweils<br />
nach Abschluss der Rechnung des ALV-Fonds erfolgt, kann eine<br />
allfällige Abweichung zu den bereits geleisteten Quartalszahlungen<br />
erst im Folgejahr verrechnet werden. Die Leistungen des<br />
Bundes an die ALV gründen auf dem AVIG und sind durch den<br />
Bund nicht steuerbar.<br />
sicherheit von technischen einrichtungen<br />
und Geräten (steG)<br />
A2310.0352 4 291 436<br />
BG vom 12.6.2009 über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11).<br />
V des EVD über den Vollzug der Marktüberwachung nach dem<br />
5. Abschnitt der Verordnung über die Produktesicherheit (SR<br />
930.111.5).<br />
Gewährleistung der Produktesicherheit in der Schweiz und des<br />
freien Warenverkehrs mit der EU/EWR. Mit den Beiträgen werden<br />
die Kosten der mit dem Vollzug des PrSG und deren Verordnungen<br />
beauftragten Organisationen (vgl. Anhang der V SR<br />
930.111.5) abgegolten.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 4 291 436<br />
Der Bundesrat beschloss mit BRB vom 16.6.2006 eine sukzessive<br />
Erhöhung des STEG/PrSG-Kredites. Der Aufbau des Vollzugs<br />
durch die Kontrollorgane wurde 2011 abgeschlossen. Da<br />
die Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Meldungen über nicht<br />
konforme Produkte und der damit verbundene Aufwand nur<br />
ungefähr geschätzt werden (je nach Verlauf des Verfahrens bis<br />
zum Bundesgericht), sind die Kontrollorgane beim Einsatz der<br />
Mittel für die Durchführung von Stichprobenprogrammen<br />
zurückhaltend. Daraus erklärt sich die Budgetunterschreitung<br />
von rund 291 000 Franken für das Jahr 2011.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
280<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
07 Volkswirtschaftsdepartement<br />
Bekämpfung der schwarzarbeit<br />
A2310.0353 3 557 841<br />
BG vom 17.6.2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41),<br />
Art. 16.<br />
Die im Rahmen des BGSA-Vollzugs entschädigten Kosten decken<br />
für 2011 in erster Linie die von den kantonalen Organen durchgeführten<br />
Inspektionen ab. Gemäss Artikel 16 Absätze 1 und 2 BGSA<br />
gehen die Kontrollkosten, die durch Gebühren und Bussen nicht<br />
gedeckt sind, je zur Hälfte zu Lasten des Bundes und der Kantone.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 557 841<br />
Seit 2010 müssen die Kantone die tatsächliche Höhe dieser<br />
Abzüge (Gebühren und Bussen) mitteilen. Sie dürfen diese<br />
nicht mehr als Pauschale kommunizieren. Diese Abzüge lassen<br />
sich jedoch schwer vorauskalkulieren, was Ende Jahr zu erheblichen<br />
Abweichungen führen kann. Gegenüber dem Voranschlag<br />
ist ein Minderaufwand von 0,6 Millionen zu verzeichnen; hingegen<br />
sind die Aufwände gegenüber der Rechnung 2010 um<br />
0,3 Millionen gestiegen. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen,<br />
dass die Kantone seit der Pilotphase von 2009 das<br />
Verfahren zur Erhebung der Gebühren und Bussen optimiert<br />
haben. Die bei der Akontozahlung geschätzten Abzüge für 2011<br />
beliefen sich auf 850 760 Franken gegenüber 617 475 Franken für<br />
2010 im gleichen Zeitraum. Die Entschädigung der kantonalen<br />
Behörden im Rahmen des BGSA-Vollzugs basiert unter anderem<br />
auf den Lohnkosten der Inspektoren, was die gleichen Planungsschwierigkeiten<br />
mit sich bringt wie für die FlaM.<br />
Bundesgesetz über die in die schweiz<br />
entsandten arbeitnehmer<br />
A2310.0354 10 980 959<br />
BG über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer vom 8.10.1999 (SR 823.20), Art. 7a. V vom<br />
21.5.2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201).<br />
Der Bund übernimmt 50 Prozent der Lohnkosten der Inspektoren.<br />
Hinzu kommt der Finanzbedarf für den Aufbau einer Internetplattform.<br />
Die Entschädigung an die Kantone erfolgt auf der<br />
Basis von Leistungsvereinbarungen, auch die Entschädigung an<br />
die Sozialpartner (Pensionskassen) wird mit Leistungsvereinbarungen<br />
geregelt.<br />
• Informatikentwicklung, -beratung,<br />
-dienstleistungen fw 194 798<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 110 821<br />
• Sonstiger Betriebsaufwand fw 13<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 10 675 327<br />
Der Minderaufwand von 0,8 Millionen gegenüber dem Voranschlag<br />
ist hauptsächlich auf Abweichungen bei der Entschädigung<br />
der paritätischen Kommissionen und der Kantone zurückzuführen.<br />
Für den paritätischen Bereich wurden Höchstbeträge<br />
für die Entschädigung festgelegt. Einige Kommissionen haben<br />
diese Höchstbeträge wie im Vorjahr jedoch nicht ausgeschöpft.<br />
Zudem wird das Budget für die Entschädigung an die Kantone<br />
anhand der Lohnkosten der Inspektoren berechnet.