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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />

Fortsetzung<br />

Der Bund beteiligt sich gemäss AVIG Art. 90 Bst. b an den Kosten<br />

für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen.<br />

Die Leistungen des Bundes an die ALV belaufen sich auf<br />

0,159 Prozent (ab AVIG-Revision 1.4.2011), bzw. 0,15 Prozent<br />

(bis 31.3.2011) der beitragspflichtigen Lohnsumme.<br />

• Beiträge an die ALV fw 917 229 000<br />

Die Abnahme der Bundesbeteiligung um 6,8 Millionen gegenüber<br />

dem Voranschlag 2011 resultiert aus der Schlussabrechnung<br />

2010.<br />

Die Zunahme der Bundesbeteiligung um 504,1 Millionen gegenüber<br />

der Rechnung 2010 resultiert einerseits aus dem Nachtrag<br />

IIa aufgrund des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Abfederung<br />

der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

(500 Mio.), andererseits aus dem Wachstum der<br />

Lohnsumme und aus der Erhöhung des Prozentsatzes (4,1 Mio.).<br />

Da die definitive Berechnung des jährlichen Beitrages jeweils<br />

nach Abschluss der Rechnung des ALV-Fonds erfolgt, kann eine<br />

allfällige Abweichung zu den bereits geleisteten Quartalszahlungen<br />

erst im Folgejahr verrechnet werden. Die Leistungen des<br />

Bundes an die ALV gründen auf dem AVIG und sind durch den<br />

Bund nicht steuerbar.<br />

sicherheit von technischen einrichtungen<br />

und Geräten (steG)<br />

A2310.0352 4 291 436<br />

BG vom 12.6.2009 über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11).<br />

V des EVD über den Vollzug der Marktüberwachung nach dem<br />

5. Abschnitt der Verordnung über die Produktesicherheit (SR<br />

930.111.5).<br />

Gewährleistung der Produktesicherheit in der Schweiz und des<br />

freien Warenverkehrs mit der EU/EWR. Mit den Beiträgen werden<br />

die Kosten der mit dem Vollzug des PrSG und deren Verordnungen<br />

beauftragten Organisationen (vgl. Anhang der V SR<br />

930.111.5) abgegolten.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 4 291 436<br />

Der Bundesrat beschloss mit BRB vom 16.6.2006 eine sukzessive<br />

Erhöhung des STEG/PrSG-Kredites. Der Aufbau des Vollzugs<br />

durch die Kontrollorgane wurde 2011 abgeschlossen. Da<br />

die Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Meldungen über nicht<br />

konforme Produkte und der damit verbundene Aufwand nur<br />

ungefähr geschätzt werden (je nach Verlauf des Verfahrens bis<br />

zum Bundesgericht), sind die Kontrollorgane beim Einsatz der<br />

Mittel für die Durchführung von Stichprobenprogrammen<br />

zurückhaltend. Daraus erklärt sich die Budgetunterschreitung<br />

von rund 291 000 Franken für das Jahr 2011.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

280<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

Bekämpfung der schwarzarbeit<br />

A2310.0353 3 557 841<br />

BG vom 17.6.2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41),<br />

Art. 16.<br />

Die im Rahmen des BGSA-Vollzugs entschädigten Kosten decken<br />

für 2011 in erster Linie die von den kantonalen Organen durchgeführten<br />

Inspektionen ab. Gemäss Artikel 16 Absätze 1 und 2 BGSA<br />

gehen die Kontrollkosten, die durch Gebühren und Bussen nicht<br />

gedeckt sind, je zur Hälfte zu Lasten des Bundes und der Kantone.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 557 841<br />

Seit 2010 müssen die Kantone die tatsächliche Höhe dieser<br />

Abzüge (Gebühren und Bussen) mitteilen. Sie dürfen diese<br />

nicht mehr als Pauschale kommunizieren. Diese Abzüge lassen<br />

sich jedoch schwer vorauskalkulieren, was Ende Jahr zu erheblichen<br />

Abweichungen führen kann. Gegenüber dem Voranschlag<br />

ist ein Minderaufwand von 0,6 Millionen zu verzeichnen; hingegen<br />

sind die Aufwände gegenüber der Rechnung 2010 um<br />

0,3 Millionen gestiegen. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen,<br />

dass die Kantone seit der Pilotphase von 2009 das<br />

Verfahren zur Erhebung der Gebühren und Bussen optimiert<br />

haben. Die bei der Akontozahlung geschätzten Abzüge für 2011<br />

beliefen sich auf 850 760 Franken gegenüber 617 475 Franken für<br />

2010 im gleichen Zeitraum. Die Entschädigung der kantonalen<br />

Behörden im Rahmen des BGSA-Vollzugs basiert unter anderem<br />

auf den Lohnkosten der Inspektoren, was die gleichen Planungsschwierigkeiten<br />

mit sich bringt wie für die FlaM.<br />

Bundesgesetz über die in die schweiz<br />

entsandten arbeitnehmer<br />

A2310.0354 10 980 959<br />

BG über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer vom 8.10.1999 (SR 823.20), Art. 7a. V vom<br />

21.5.2003 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201).<br />

Der Bund übernimmt 50 Prozent der Lohnkosten der Inspektoren.<br />

Hinzu kommt der Finanzbedarf für den Aufbau einer Internetplattform.<br />

Die Entschädigung an die Kantone erfolgt auf der<br />

Basis von Leistungsvereinbarungen, auch die Entschädigung an<br />

die Sozialpartner (Pensionskassen) wird mit Leistungsvereinbarungen<br />

geregelt.<br />

• Informatikentwicklung, -beratung,<br />

-dienstleistungen fw 194 798<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 110 821<br />

• Sonstiger Betriebsaufwand fw 13<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 10 675 327<br />

Der Minderaufwand von 0,8 Millionen gegenüber dem Voranschlag<br />

ist hauptsächlich auf Abweichungen bei der Entschädigung<br />

der paritätischen Kommissionen und der Kantone zurückzuführen.<br />

Für den paritätischen Bereich wurden Höchstbeträge<br />

für die Entschädigung festgelegt. Einige Kommissionen haben<br />

diese Höchstbeträge wie im Vorjahr jedoch nicht ausgeschöpft.<br />

Zudem wird das Budget für die Entschädigung an die Kantone<br />

anhand der Lohnkosten der Inspektoren berechnet.

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