05.01.2013 Aufrufe

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

402 Bundesamt für justiz<br />

Fortsetzung<br />

notwendige Investitionskosten. Empfänger sind Kantone oder<br />

private Institutionen. Bei Modellversuchen in bestehenden Einrichtungen<br />

werden nur die projektbedingten Mehrkosten anerkannt.<br />

Die Beiträge sind auf höchstens 80 Prozent der anerkannten<br />

Projekt- und/oder Auswertungskosten beschränkt.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 450 853<br />

In Aussicht gestellte Gesuche für neue Modellversuche wurden<br />

verspätet eingereicht. Deshalb fielen die Beiträge 2011 tiefer als<br />

budgetiert aus.<br />

Verpflichtungskredit «Modellversuche ab 2005» (BB vom<br />

2.6.2005), V0047.01, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verpflichtungskredit «Modellversuche ab 2011» (BB vom<br />

15.12.2010), V0047.02, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Beiträge an internationale organisationen<br />

A2310.0153 1 193 229<br />

Statut vom 31.10.1951 der Haager Konferenz für internationales<br />

Privatrecht (SR 0.201); Grundstatut vom 15.3.1940 des Internationalen<br />

Instituts für die Vereinheitlichung des Privatrechts (SR<br />

0.202); Protokoll vom 25.9.1950 über die Internationale Kommission<br />

für das Zivilstandswesen (CIEC, mit Zusatzprotokoll,<br />

SR 0.203); BB vom 7.10.2005 über die Genehmigung und die<br />

Umsetzung des Strafrechts-Übereinkommens und des Zusatzprotokolls<br />

des Europarates über Korruption.<br />

Die Beiträge setzen sich einerseits aus der Zahlung der Jahresbeiträge<br />

an die Haager Konferenz, die Internationale Kommission<br />

für das Zivilstandswesen (CIEC), das Internationale Institut für<br />

die Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) und andererseits<br />

aus dem Beitrag an die allgemeinen Verwaltungskosten<br />

von Schengen zusammen.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 1 193 229<br />

ausbildungsbeiträge opferhilfe<br />

A2310.0154 236 380<br />

Opferhilfegesetz vom 23.3.2007 (OHG; SR 312.5), Art. 31; Opferhilfeverordnung<br />

vom 27.2.2008 (OHV; SR 312.51), Art. 8.<br />

Die Beiträge gehen an gesamtschweizerische oder regionale Ausbildungsveranstaltungen<br />

für Personen, die in der Opferhilfe<br />

tätig sind, wie z.B. Sozialarbeitende oder Psychologinnen und<br />

Psychologen. Die Beiträge werden pauschal bemessen und betragen<br />

in der Regel 50 Prozent der anrechenbaren Aufwendungen.<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 34 620<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 201 760<br />

Die Gesamtsumme der Beiträge ist regelmässig Schwankungen<br />

unterworfen. Die Kursangebote variieren von Jahr zu Jahr; teilweise<br />

finden geplante Kurse mangels genügender Teilnehmer<br />

nicht statt.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

128<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

Fürsorgeleistungen an auslandschweizer<br />

A2310.0156 3 601 605<br />

BG vom 21.3.1973 über Sozialhilfe und Darlehen an Schweizer<br />

Staatsangehörige im Ausland (BSDA; SR 852.1).<br />

Der Bund unterstützt hilfsbedürftige Auslandschweizerinnen<br />

und -schweizer, die im Ausland leben sowie auch diejenigen, die<br />

sich temporär in der Schweiz aufhalten und sich in einer Notlage<br />

befinden. Darüber hinaus vergütet er den Kantonen die Sozialhilfekosten<br />

von zurück gewanderten Personen in den ersten drei<br />

Monaten nach deren Rückkehr in die Schweiz. Heimschaffungskosten<br />

und Starthilfen im Inland.<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 594<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 3 601 011<br />

Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2011 aufgrund<br />

tieferer Kosten der erbrachten Unterstützung. Der Finanzbedarf<br />

ist sehr schwierig zu prognostizieren, da er von der Zahl der<br />

Unterstützungsfälle und der wirtschaftlichen Situation in den<br />

Aufenthaltsländern abhängig ist.<br />

Beiträge an das schweizerische ausbildungszentrum<br />

für das strafvollzugspersonal<br />

A2310.0427 1 286 500<br />

BG vom 5.10.1984 über die Leistungen des Bundes für den Strafund<br />

Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341); V vom 21.11.2007<br />

über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug<br />

(LSMV, SR 341.1).<br />

Der Bund unterstützt ab Inkrafttreten des NFA per 1.1.2008 das<br />

Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal<br />

jährlich mit einem Beitrag an die Betriebskosten.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 286 500<br />

Die Auszahlung des Bundesbeitrages erfolgt auf der Basis der<br />

Schlussrechnung. An die Verpflegungs- und Übernachtungskosten<br />

wurden keine Beiträge geleistet. Für die übrigen Aufwendungen<br />

wurde ein Beitragssatz von 30 Prozent zugrunde gelegt.<br />

Wertberichtigungen im transferbereich<br />

A2320.0001 17 592 000<br />

Wertberichtigungen für den Kredit «A4300.0108 Baubeiträge an<br />

Strafanstalten».<br />

• Wertberichtigung Investitionsbeiträge nf 17 592 000<br />

investitionsrechnung<br />

ausgaben<br />

sach- und immaterielle anlagen, Vorräte<br />

A4100.0001 2 806 336<br />

Die Informatikprojekte betreffen hauptsächlich die Bereiche des<br />

Strafregisters, des <strong>Eidg</strong>. Grundbuches, des <strong>Eidg</strong>. Handelsregisters,<br />

des <strong>Eidg</strong>. Zivilstandswesen sowie des Schuld-, Betreibungsund<br />

Konkursrechts.<br />

• Investition Software (Eigenentwicklung) fw 2 806 336

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!