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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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201 <strong>Eidg</strong>enössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

Fortsetzung<br />

Abschreibungen Verwaltungsvermögen<br />

A2180.0001 4 567 142<br />

• Abschreibungen Mobilien nf 4 520 407<br />

• Abschreibungen Software nf 46 735<br />

Die Abschreibungen betreffen das System TC-007 für die Übermittlung<br />

von klassifizierten Informationen zwischen der<br />

Schweiz und den Schweizer Auslandsvertretungen sowie Software.<br />

Einlage Rückstellungen aufgelaufene Zeitguthaben<br />

A2190.0010 5 306 061<br />

• Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- und Gleitzeitguthaben<br />

nf 5 306 061<br />

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben<br />

des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Die Erhöhung 2011<br />

(+5,3 Mio.) ist in erster Linie auf den höheren Saldo der Ferienguthaben<br />

zurückzuführen. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen<br />

des EDA in diesem Bereich auf 32,7 Millionen.<br />

wertberichtigungen im Transferbereich<br />

A2320.0001 1 328 200<br />

Finanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 51.<br />

Wertberichtigungen auf Darlehen, die der Immobilienstiftung<br />

für die internationalen Organisationen (FIPOI) zugunsten der<br />

internationalen Organisationen gewährt wurden.<br />

• Dauernde Wertminderungen nf 1 328 200<br />

Gemäss der aktualisierten Planung der Bauvorhaben und des<br />

budgetierten Bedarfs wurde auch der Betrag der Wertberichtigung<br />

angepasst. Die Abweichung gegenüber dem Voranschlag<br />

(-7,7 Mio.) ist hauptsächlich auf die Reduktion des Diskontierungssatzes<br />

von 3,25 Prozent auf 3 Prozent zurückzuführen.<br />

Siehe auch Kredit A4200.0117 «Darlehen Immobilienstiftung<br />

FIPOI».<br />

internationale Organisationen<br />

Beiträge an institutionen des internationalen Rechts<br />

A2310.0246 2 456 111<br />

BB vom 22.6.2001 betreffend die Genehmigung des Römer Statuts<br />

des Internationalen Strafgerichtshofs (BBl 2001 2939). BB<br />

vom 4.4.1910 betreffend die Ratifizierung der Haager-Vereinbarung<br />

vom 18.10.1907 (SR 0.193.212). BRB vom 22.6.1994 betreffend<br />

die internationale humanitäre Ermittlungskommission.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 2 456 111<br />

Diese Position setzt sich zusammen aus:<br />

• Internationaler Strafgerichtshof (ICC), Den Haag 2 449 137<br />

• Internationale humanitäre Ermittlungskommission<br />

(IHEK) 6 974<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

34<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

02 Departement für auswärtige Angelegenheiten<br />

Die im Vergleich zum Voranschlag 2011 deutlich geringer ausgefallenen<br />

Gesamtausgaben (-0,5 Mio.) erklären sich im Wesentlichen<br />

wie folgt: Im Gegensatz zu den Voraussagen stagnierte das<br />

Budget des ICC zwischen 2010 und 2011 fast vollständig. Gleichzeitig<br />

wuchs die Anzahl der Vertragsstaaten, so dass sich der prozentuale<br />

Anteil der Schweiz an den Pflichtbeiträgen von 1,8 Prozent<br />

im Jahr 2010 auf 1,7 Prozent verringerte.<br />

interessenwahrung der schweiz in<br />

internationalen gremien<br />

A2310.0252 1 012 792<br />

BRB vom 3.9.2003 betreffend der Förderung der Präsenz und der<br />

Interessenwahrung der Schweiz in den internationalen Organisationen<br />

und Konferenzen und der Finanzierung des Projekts<br />

«Junior Professional Program» zur Vorbereitung qualifizierter<br />

junger Schweizerinnen und Schweizer in den Nachwuchsprogrammen<br />

der Internationalen Organisationen.<br />

Nutzniesser sind internationale Organisationen und Sekretariate<br />

von Konferenzen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 012 792<br />

Im Kredit enthalten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit<br />

der Wahl von Altbundesrat Joseph Deiss zum Präsidenten der<br />

65. UNO-Generalversammlung während der Präsidentschaft für<br />

Unterkunft und Reisespesen angefallen sind.<br />

Europarat, strassburg<br />

A2310.0253 8 073 200<br />

BB vom 19.3.1963 betreffend den Beitritt der Schweiz zur Satzung<br />

des Europarates (SR 0.192.030), Art. 39.<br />

Der Beitrag der Schweiz wird auf mehrere Budgets des Europarates<br />

aufgeteilt; die wichtigsten sind das ordentliche Budget,<br />

das Rentenbudget, das Europäische Jugendwerk und der ausserordentliche<br />

Fonds zur Finanzierung der Erstellung eines Menschenrechtsgebäudes.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 8 073 200<br />

Der Anteil der Schweiz am ordentlichen Budget des Europarates<br />

betrug im Rechnungsjahr 1,98 Prozent des Budgets der Organisation.<br />

Die Anteilsberechnung erfolgt aufgrund wirtschaftlicher<br />

und demografischer Gewichtung, d.h. aus einer Mischung zwischen<br />

Pro-Kopf-Einkommen und Bevölkerungszahl. Der Anteil<br />

der Schweiz ändert jährlich. Der Anteil an den übrigen Budgets<br />

(Teilabkommen) betrug zwischen 2,0 und 3,1 Prozent.<br />

Beiträge der schweiz an die uNO<br />

A2310.0255 130 410 400<br />

BV (SR 101), Art. 197, Ziff. 1<br />

Die obligatorischen Beiträge sind bestimmt für das ordentliche<br />

UNO-Budget, dasjenige der internationalen Strafgerichtshöfe,<br />

die friedenserhaltenden Operationen sowie den Capital<br />

Master Plan. Die freiwilligen Beiträge kommen verschiedenen

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