2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />
Fortsetzung<br />
Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr wegen im normalen<br />
Rahmen ausgefallener Bürgschaftsverluste, verglichen mit den<br />
deutlich unterdurchschnittlichen Bürgschaftsverlusten im Jahr<br />
2010. Anzahl und Ausmass der Bürgschaftsverluste lassen sich<br />
nur schwer prognostizieren und weisen beachtliche Schwankungen<br />
auf. Weiterhin gering ist die Nachfrage nach neuen<br />
Bürgschaften gemäss BGB und der damit verbundene Verwaltungsaufwand.<br />
Die Zinskostenbeiträge sind im erwarteten Rahmen<br />
ausgefallen.<br />
exportförderung<br />
A2310.0365 17 447 100<br />
BG vom 6.10.2000 über die Förderung des Exports (SR 946.14),<br />
Art. 4. BB über die Finanzierung der Exportförderung für die<br />
Jahre 2008–2011 (BB vom 17.9.2007).<br />
Das zuständige EVD/SECO beauftragt den Verein Osec über Leistungsvereinbarungen<br />
mit der Exportförderung. Dieser ist deshalb<br />
auch Empfänger des Exportförderungskredits. Die Osec<br />
informiert in der Schweiz ansässige Unternehmen über Auslandmärkte,<br />
erbringt Beratungsdienstleitungen und vermittelt<br />
Kontakte sowie Geschäftsmöglichkeiten im Ausland.<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 2 139 600<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 15 307 500<br />
Im Rahmen der wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen<br />
der 3. Stufe war der Osec zusätzlich ein Mandat zum Aufbau<br />
von Exportplattformen (exportorientierte Industrienetzwerke)<br />
erteilt worden. 2010 waren 10 Prozent der Mittel für dieses Projekt<br />
(2,5 Mio.) noch nicht beansprucht und auf 2011 übertragen<br />
worden. Dieser Betrag wurde im Berichtsjahr schliesslich bis auf<br />
einen Kreditrest von 360 400 Franken eingesetzt. Bei den rund<br />
15 Millionen handelt es sich um die für die ordentlichen Exportförderleistungen<br />
der Osec eingesetzten Mittel. Die Differenz der<br />
Rechnung 2011 zur Rechnung 2010 ergibt sich daraus, dass 2010<br />
zusätzliche Mittel für die temporären Massnahmen im Rahmen<br />
der Konjunkturstabilisierung zur Verfügung gestanden hatten.<br />
Zahlungsrahmen «Exportförderung 2008–2011» (BB vom 18.9.2<br />
007/16.12.2008/9.12.2009), Z0017.02, siehe Band 2A, Ziffer 10.<br />
schweizerische normen-vereinigung (snv)<br />
A2310.0367 1 850 000<br />
V vom 17.6.1996 über die Notifikation technischer Vorschriften<br />
und Normen sowie die Aufgaben der Schweizerischen Normen-<br />
Vereinigung (SR 946.511), Art. 4.<br />
Der Beitrag an die SNV ist eine Abgeltung für die mit der Verordnung<br />
an die SNV übertragenen Arbeiten (Sicherstellen einer zentralen<br />
Auskunftsstelle für Fragen betreffend technische Vorschriften<br />
und Normen, Aufbereiten der staatlichen Notifikationen über<br />
neue technische Vorschriften zuhanden schweizerischer Unter-<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
07 Volkswirtschaftsdepartement<br />
nehmen und Behörden, Vertretung der Schweizer Interessen bei<br />
der Erarbeitung von internationalen Normen, auf die in schweizerischen<br />
Vorschriften verwiesen werden soll). Empfänger sind<br />
die SNV und ihre normenschaffenden Mitgliederverbände SIA<br />
(Bauwesen), SEV (Elektrotechnik) und asut (Telekommunikation).<br />
Die SNV muss jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der<br />
ihr übertragenen Arbeiten ablegen. Dies deckt auch die von den<br />
Mitgliederverbänden wahrgenommenen Aufgaben ab.<br />
Die Abgeltung deckt den grössten Teil der Kosten für die vom<br />
Bund an die SNV übertragenen Arbeiten.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 850 000<br />
neue regionalpolitik<br />
A2310.0421 12 966 800<br />
BG vom 6.10.2006 über Regionalpolitik (SR 901.0). V vom<br />
28.11.2007 über Regionalpolitik (SR 901.021).<br />
Über diese Finanzposition leistet der Bund eine jährliche Einlage<br />
in den Fonds für Regionalentwicklung, aus welchem die Neue<br />
Regionalpolitik finanziert wird (inkl. Begleichung altrechtlicher<br />
Verpflichtungen vor 2008). Mit Bundesbeschluss vom 26.9.2007<br />
wurde ein Zahlungsrahmen betreffend Neueinlage in den Fonds<br />
für Regionalentwicklung beschlossen, welcher maximale Einlagen<br />
des Bundes von insgesamt 230 Millionen für die Jahre 2008–<br />
2015 vorsieht.<br />
Die Neue Regionalpolitik zielt auf die Stärkung der regionalen<br />
Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ab. Der Bund unterstützt<br />
Initiativen, Programme und Projekte, die diesen Zielen<br />
gerecht werden, mit Mitteln aus dem Fonds für Regionalentwicklung.<br />
Die entsprechenden Globalbeiträge werden den Kantonen<br />
basierend auf Programmvereinbarungen ausgerichtet.<br />
Die Höhe der Bundesbeiträge richtet sich dabei grundsätzlich<br />
nach der Wirksamkeit der Massnahmen.<br />
Empfänger sind die Kantone sowie private Körperschaften oder<br />
Verbände.<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 278 314<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 12 728 486<br />
Im Jahr 2009 war im Zusammenhang mit der zweiten Stufe des<br />
Stabilisierungsprogramms (Nachtrag I/2009) beschlossen worden,<br />
Neueinlagen des Bundes in den Fonds für Regionalentwicklung<br />
im Umfange von 100 Millionen vorzuziehen, um vorübergehend<br />
das Volumen für zinsgünstige und zinslose Darlehen<br />
im Rahmen der Regionalpolitik zu erhöhen. Dieser Betrag wird<br />
nun in den Jahren 2010 bis 2015 vollständig kompensiert. Somit<br />
verbleiben 2010 bis 2015 aus dem geltenden Zahlungsrahmen<br />
2008–2015 noch durchschnittlich 13 Millionen pro Jahr (mit<br />
steigender Tendenz im Zeitverlauf) für weitere Neueinlagen in<br />
den Fonds für Regionalentwicklung.<br />
Zahlungsrahmen «Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung<br />
2008–2015» (BB vom 26.9.2007), Z0037.00, siehe Band 2A,<br />
Ziffer 10.<br />
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07