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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />

Fortsetzung<br />

Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr wegen im normalen<br />

Rahmen ausgefallener Bürgschaftsverluste, verglichen mit den<br />

deutlich unterdurchschnittlichen Bürgschaftsverlusten im Jahr<br />

2010. Anzahl und Ausmass der Bürgschaftsverluste lassen sich<br />

nur schwer prognostizieren und weisen beachtliche Schwankungen<br />

auf. Weiterhin gering ist die Nachfrage nach neuen<br />

Bürgschaften gemäss BGB und der damit verbundene Verwaltungsaufwand.<br />

Die Zinskostenbeiträge sind im erwarteten Rahmen<br />

ausgefallen.<br />

exportförderung<br />

A2310.0365 17 447 100<br />

BG vom 6.10.2000 über die Förderung des Exports (SR 946.14),<br />

Art. 4. BB über die Finanzierung der Exportförderung für die<br />

Jahre 2008–2011 (BB vom 17.9.2007).<br />

Das zuständige EVD/SECO beauftragt den Verein Osec über Leistungsvereinbarungen<br />

mit der Exportförderung. Dieser ist deshalb<br />

auch Empfänger des Exportförderungskredits. Die Osec<br />

informiert in der Schweiz ansässige Unternehmen über Auslandmärkte,<br />

erbringt Beratungsdienstleitungen und vermittelt<br />

Kontakte sowie Geschäftsmöglichkeiten im Ausland.<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 2 139 600<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 15 307 500<br />

Im Rahmen der wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen<br />

der 3. Stufe war der Osec zusätzlich ein Mandat zum Aufbau<br />

von Exportplattformen (exportorientierte Industrienetzwerke)<br />

erteilt worden. 2010 waren 10 Prozent der Mittel für dieses Projekt<br />

(2,5 Mio.) noch nicht beansprucht und auf 2011 übertragen<br />

worden. Dieser Betrag wurde im Berichtsjahr schliesslich bis auf<br />

einen Kreditrest von 360 400 Franken eingesetzt. Bei den rund<br />

15 Millionen handelt es sich um die für die ordentlichen Exportförderleistungen<br />

der Osec eingesetzten Mittel. Die Differenz der<br />

Rechnung 2011 zur Rechnung 2010 ergibt sich daraus, dass 2010<br />

zusätzliche Mittel für die temporären Massnahmen im Rahmen<br />

der Konjunkturstabilisierung zur Verfügung gestanden hatten.<br />

Zahlungsrahmen «Exportförderung 2008–2011» (BB vom 18.9.2<br />

007/16.12.2008/9.12.2009), Z0017.02, siehe Band 2A, Ziffer 10.<br />

schweizerische normen-vereinigung (snv)<br />

A2310.0367 1 850 000<br />

V vom 17.6.1996 über die Notifikation technischer Vorschriften<br />

und Normen sowie die Aufgaben der Schweizerischen Normen-<br />

Vereinigung (SR 946.511), Art. 4.<br />

Der Beitrag an die SNV ist eine Abgeltung für die mit der Verordnung<br />

an die SNV übertragenen Arbeiten (Sicherstellen einer zentralen<br />

Auskunftsstelle für Fragen betreffend technische Vorschriften<br />

und Normen, Aufbereiten der staatlichen Notifikationen über<br />

neue technische Vorschriften zuhanden schweizerischer Unter-<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

nehmen und Behörden, Vertretung der Schweizer Interessen bei<br />

der Erarbeitung von internationalen Normen, auf die in schweizerischen<br />

Vorschriften verwiesen werden soll). Empfänger sind<br />

die SNV und ihre normenschaffenden Mitgliederverbände SIA<br />

(Bauwesen), SEV (Elektrotechnik) und asut (Telekommunikation).<br />

Die SNV muss jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der<br />

ihr übertragenen Arbeiten ablegen. Dies deckt auch die von den<br />

Mitgliederverbänden wahrgenommenen Aufgaben ab.<br />

Die Abgeltung deckt den grössten Teil der Kosten für die vom<br />

Bund an die SNV übertragenen Arbeiten.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 850 000<br />

neue regionalpolitik<br />

A2310.0421 12 966 800<br />

BG vom 6.10.2006 über Regionalpolitik (SR 901.0). V vom<br />

28.11.2007 über Regionalpolitik (SR 901.021).<br />

Über diese Finanzposition leistet der Bund eine jährliche Einlage<br />

in den Fonds für Regionalentwicklung, aus welchem die Neue<br />

Regionalpolitik finanziert wird (inkl. Begleichung altrechtlicher<br />

Verpflichtungen vor 2008). Mit Bundesbeschluss vom 26.9.2007<br />

wurde ein Zahlungsrahmen betreffend Neueinlage in den Fonds<br />

für Regionalentwicklung beschlossen, welcher maximale Einlagen<br />

des Bundes von insgesamt 230 Millionen für die Jahre 2008–<br />

2015 vorsieht.<br />

Die Neue Regionalpolitik zielt auf die Stärkung der regionalen<br />

Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ab. Der Bund unterstützt<br />

Initiativen, Programme und Projekte, die diesen Zielen<br />

gerecht werden, mit Mitteln aus dem Fonds für Regionalentwicklung.<br />

Die entsprechenden Globalbeiträge werden den Kantonen<br />

basierend auf Programmvereinbarungen ausgerichtet.<br />

Die Höhe der Bundesbeiträge richtet sich dabei grundsätzlich<br />

nach der Wirksamkeit der Massnahmen.<br />

Empfänger sind die Kantone sowie private Körperschaften oder<br />

Verbände.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 278 314<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 12 728 486<br />

Im Jahr 2009 war im Zusammenhang mit der zweiten Stufe des<br />

Stabilisierungsprogramms (Nachtrag I/2009) beschlossen worden,<br />

Neueinlagen des Bundes in den Fonds für Regionalentwicklung<br />

im Umfange von 100 Millionen vorzuziehen, um vorübergehend<br />

das Volumen für zinsgünstige und zinslose Darlehen<br />

im Rahmen der Regionalpolitik zu erhöhen. Dieser Betrag wird<br />

nun in den Jahren 2010 bis 2015 vollständig kompensiert. Somit<br />

verbleiben 2010 bis 2015 aus dem geltenden Zahlungsrahmen<br />

2008–2015 noch durchschnittlich 13 Millionen pro Jahr (mit<br />

steigender Tendenz im Zeitverlauf) für weitere Neueinlagen in<br />

den Fonds für Regionalentwicklung.<br />

Zahlungsrahmen «Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung<br />

2008–2015» (BB vom 26.9.2007), Z0037.00, siehe Band 2A,<br />

Ziffer 10.<br />

283<br />

07

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