2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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306 Bundesamt für Kultur<br />
Fortsetzung<br />
zur Förderung der Angebotsvielfalt in den Regionen. Finanzhilfen<br />
der selektiven Filmförderung beschränken sich auf 50 Prozent<br />
der Gesamtkosten eines Projekts.<br />
Im Voranschlag enthalten ist eine Kreditübertragung aus dem<br />
Vorjahr in der Höhe von 1,5 Millionen, welche die Abweichung<br />
zum Vorjahr grösstenteils erklärt. Für das Jahr 2011 bleibt ein<br />
Kreditrest von 0,9 Millionen. Dieser ist vor allem auf eine zeitliche<br />
Verzögerung in einem Koproduktionsprojekt zurückzuführen<br />
(-0,8 Mio.). Die nicht finanzwirksamen übrigen Beiträge an<br />
Dritte betreffen Abgrenzungen für im Rechnungsjahr realisierte,<br />
jedoch noch nicht in Rechnung gestellte Beiträge für die Umrüstung<br />
von Kinos auf die digitale Projektion.<br />
Zahlungsrahmen «Filmförderung 2008–2011» (BB vom<br />
19.12.2007), Z0004.01, siehe Band 2A, Ziffer 10.<br />
Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films<br />
A2310.0316 937 109<br />
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />
SR 443.1), Art. 3, Bst. b und Art. 5, Bst. F; Filmförderungsverordnung<br />
vom 20.12.2002 (FiFV; SR 443.113).<br />
Jährlicher Beitrag an Eurimages (Fonds des Europarats) und<br />
Beiträge an Gemeinschaftsproduktionen unter ausländischer<br />
Regie. Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und der Präsenz des<br />
Schweizer Films durch Mitwirkung in multilateralen Förderungsinstitutionen<br />
und Beteiligung an Koproduktionen.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 937 109<br />
Die Produzenten erhalten aus dem europäischen Filmfonds<br />
Eurimages in der Regel einen Beitrag von maximal 750 000<br />
Euro. Dabei sind vor allem Kriterien wie künstlerische Qualität,<br />
Erfahrung von Produzent/Regie und Erfolgsaussichten in<br />
Europa massgebend. Der Bund fördert projektbezogene Vorhaben<br />
im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und des<br />
Austauschs auf dem Gebiet des Films.<br />
Aus- und Weiterbildungsförderung für Filmberufe<br />
A2310.0317 2 132 898<br />
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />
SR 443.1), Art. 6; Filmförderungsverordnung vom 20.12.2002<br />
(FiFV; SR 443.113).<br />
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Schweizer Filmschaffenden<br />
durch Beiträge an Fachhochschulen und andere<br />
Ausbildungsträger. Sicherung der Eigenständigkeit des schweizerischen<br />
Filmnachwuchses.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 132 898<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
Die Finanzhilfe bemisst sich in erster Linie aufgrund der Qualität<br />
der produzierten Diplomfilme, des praxisorientierten Ausund<br />
Weiterbildungsangebots und der Berücksichtigung der<br />
Bedürfnisse der Filmbranche. Die Beiträge an die Fachhochschulen<br />
und Weiterbildungsinstitutionen werden mittels dreijähriger<br />
Leistungsvereinbarung ausgerichtet.<br />
Programme EU-Media<br />
A2310.0318 9 501 627<br />
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />
SR 443.1), Art. 5 Bst. f.; Abkommen vom 11.10.2007 zwischen<br />
der Schweizerischen <strong>Eidg</strong>enossenschaft und der Europäischen<br />
Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen<br />
und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen<br />
<strong>Eidg</strong>enossenschaft am Gemeinschaftsprogramm<br />
MEDIA 2007 (SR 0.784.405.226.8).<br />
Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm der EU 2007–<br />
2013. Finanzierung von Aufwendungen, die in der Schweiz für<br />
die Teilnahme am MEDIA-Programm entstehen (z.B. Koordinationsstelle<br />
MEDIA-Desk, welche die Projektberatung und die<br />
Evaluation der Projekte zuhanden der EU-Kommission durchführt<br />
und von MEDIA-Projekten, deren Aufwendungen nicht zu<br />
100 Prozent von der EU gedeckt werden).<br />
• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 8 932 608<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 569 019<br />
Um die Stellung der europäischen Film- und Fernsehindustrie<br />
gegenüber der Konkurrenz aus Übersee zu stärken, hat die EU<br />
das Programm MEDIA ins Leben gerufen. Ziel ist die Förderung<br />
von Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung europäischer Filmproduktionen,<br />
die mit den strukturellen Schwierigkeiten eines<br />
aufgrund kultureller und sprachlicher Barrieren fragmentierten<br />
Marktes in Europa konfrontiert sind. MEDIA 2007, das derzeit<br />
laufende Programm, ist mit einem Gesamtbudget in der Höhe<br />
von 755 Millionen Euro über sieben Jahre (2007–2013) ausgestattet.<br />
Die Berechnung des Pflichtbeitrages, der über 80 Prozent<br />
der Subvention ausmacht, basiert auf einem Verteilschlüssel der<br />
EU, der nach dem Filmproduktionsvolumen sowie den Kinoeintrittsumsätzen<br />
aller beteiligten Länder berechnet wird. Zudem<br />
werden weitere Faktoren wie die Teuerung berücksichtigt. Der<br />
Schlüssel wurde letztmals 2007 ausgehandelt und gilt bis 2013.<br />
Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung an<br />
den tieferen Euro-Wechselkurs zurückzuführen.<br />
Verpflichtungskredit «EU-Programm MEDIA 2010–2013» (BB<br />
vom 27.5.2009), V0170.01, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />
schweizerisches Filmarchiv<br />
A2310.0319 4 839 900<br />
BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG; SR<br />
443.1), Art. 5, Bst. c, Filmförderungsverordnung vom 20.12.2002<br />
(FiFV; SR 443.113).<br />
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