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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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306 Bundesamt für Kultur<br />

Fortsetzung<br />

zur Förderung der Angebotsvielfalt in den Regionen. Finanzhilfen<br />

der selektiven Filmförderung beschränken sich auf 50 Prozent<br />

der Gesamtkosten eines Projekts.<br />

Im Voranschlag enthalten ist eine Kreditübertragung aus dem<br />

Vorjahr in der Höhe von 1,5 Millionen, welche die Abweichung<br />

zum Vorjahr grösstenteils erklärt. Für das Jahr 2011 bleibt ein<br />

Kreditrest von 0,9 Millionen. Dieser ist vor allem auf eine zeitliche<br />

Verzögerung in einem Koproduktionsprojekt zurückzuführen<br />

(-0,8 Mio.). Die nicht finanzwirksamen übrigen Beiträge an<br />

Dritte betreffen Abgrenzungen für im Rechnungsjahr realisierte,<br />

jedoch noch nicht in Rechnung gestellte Beiträge für die Umrüstung<br />

von Kinos auf die digitale Projektion.<br />

Zahlungsrahmen «Filmförderung 2008–2011» (BB vom<br />

19.12.2007), Z0004.01, siehe Band 2A, Ziffer 10.<br />

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films<br />

A2310.0316 937 109<br />

BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />

SR 443.1), Art. 3, Bst. b und Art. 5, Bst. F; Filmförderungsverordnung<br />

vom 20.12.2002 (FiFV; SR 443.113).<br />

Jährlicher Beitrag an Eurimages (Fonds des Europarats) und<br />

Beiträge an Gemeinschaftsproduktionen unter ausländischer<br />

Regie. Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und der Präsenz des<br />

Schweizer Films durch Mitwirkung in multilateralen Förderungsinstitutionen<br />

und Beteiligung an Koproduktionen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 937 109<br />

Die Produzenten erhalten aus dem europäischen Filmfonds<br />

Eurimages in der Regel einen Beitrag von maximal 750 000<br />

Euro. Dabei sind vor allem Kriterien wie künstlerische Qualität,<br />

Erfahrung von Produzent/Regie und Erfolgsaussichten in<br />

Europa massgebend. Der Bund fördert projektbezogene Vorhaben<br />

im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und des<br />

Austauschs auf dem Gebiet des Films.<br />

Aus- und Weiterbildungsförderung für Filmberufe<br />

A2310.0317 2 132 898<br />

BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />

SR 443.1), Art. 6; Filmförderungsverordnung vom 20.12.2002<br />

(FiFV; SR 443.113).<br />

Förderung der Aus- und Weiterbildung von Schweizer Filmschaffenden<br />

durch Beiträge an Fachhochschulen und andere<br />

Ausbildungsträger. Sicherung der Eigenständigkeit des schweizerischen<br />

Filmnachwuchses.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 2 132 898<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Die Finanzhilfe bemisst sich in erster Linie aufgrund der Qualität<br />

der produzierten Diplomfilme, des praxisorientierten Ausund<br />

Weiterbildungsangebots und der Berücksichtigung der<br />

Bedürfnisse der Filmbranche. Die Beiträge an die Fachhochschulen<br />

und Weiterbildungsinstitutionen werden mittels dreijähriger<br />

Leistungsvereinbarung ausgerichtet.<br />

Programme EU-Media<br />

A2310.0318 9 501 627<br />

BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG;<br />

SR 443.1), Art. 5 Bst. f.; Abkommen vom 11.10.2007 zwischen<br />

der Schweizerischen <strong>Eidg</strong>enossenschaft und der Europäischen<br />

Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen<br />

und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen<br />

<strong>Eidg</strong>enossenschaft am Gemeinschaftsprogramm<br />

MEDIA 2007 (SR 0.784.405.226.8).<br />

Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm der EU 2007–<br />

2013. Finanzierung von Aufwendungen, die in der Schweiz für<br />

die Teilnahme am MEDIA-Programm entstehen (z.B. Koordinationsstelle<br />

MEDIA-Desk, welche die Projektberatung und die<br />

Evaluation der Projekte zuhanden der EU-Kommission durchführt<br />

und von MEDIA-Projekten, deren Aufwendungen nicht zu<br />

100 Prozent von der EU gedeckt werden).<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 8 932 608<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 569 019<br />

Um die Stellung der europäischen Film- und Fernsehindustrie<br />

gegenüber der Konkurrenz aus Übersee zu stärken, hat die EU<br />

das Programm MEDIA ins Leben gerufen. Ziel ist die Förderung<br />

von Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung europäischer Filmproduktionen,<br />

die mit den strukturellen Schwierigkeiten eines<br />

aufgrund kultureller und sprachlicher Barrieren fragmentierten<br />

Marktes in Europa konfrontiert sind. MEDIA 2007, das derzeit<br />

laufende Programm, ist mit einem Gesamtbudget in der Höhe<br />

von 755 Millionen Euro über sieben Jahre (2007–2013) ausgestattet.<br />

Die Berechnung des Pflichtbeitrages, der über 80 Prozent<br />

der Subvention ausmacht, basiert auf einem Verteilschlüssel der<br />

EU, der nach dem Filmproduktionsvolumen sowie den Kinoeintrittsumsätzen<br />

aller beteiligten Länder berechnet wird. Zudem<br />

werden weitere Faktoren wie die Teuerung berücksichtigt. Der<br />

Schlüssel wurde letztmals 2007 ausgehandelt und gilt bis 2013.<br />

Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung an<br />

den tieferen Euro-Wechselkurs zurückzuführen.<br />

Verpflichtungskredit «EU-Programm MEDIA 2010–2013» (BB<br />

vom 27.5.2009), V0170.01, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

schweizerisches Filmarchiv<br />

A2310.0319 4 839 900<br />

BG vom 14.12.2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG; SR<br />

443.1), Art. 5, Bst. c, Filmförderungsverordnung vom 20.12.2002<br />

(FiFV; SR 443.113).<br />

73<br />

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