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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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614 eidgenössisches personalamt<br />

erfolgsrechnung<br />

ertrag<br />

entgelte<br />

E1300.0010 9 686 203<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 275 728<br />

• Dienstleistung LV 9 410 475<br />

Erträge aus der Leistungsverrechnung der Dienstleistungen des<br />

Ausbildungszentrums der Bundesverwaltung AZB (5,3 Mio.)<br />

und des Dienstleistungszentrums Personal EFD (4,1 Mio.).<br />

Die finanzierungswirksamen Rückerstattungen resultieren aus<br />

Einnahmen für Dienstleistungen des AZB zu Gunsten der dezentralen<br />

<strong>Verwaltungseinheiten</strong>, welche 2011 erstmals das Ausbildungsangebot<br />

des AZB nutzen konnten, sowie diversen Rückvergütungen.<br />

Übriger ertrag<br />

E1500.0001 793 758<br />

• Liegenschaftenertrag fw 22 282<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 771 476<br />

Erträge aus Parkplatzvermietung an Mitarbeitende, Zinserträge<br />

aus den Postkonti des EPA, Zinsvergütungen der SUVA auf Taggeldabrechnungen<br />

und Rückvergütungen aus der CO2-Abgabe<br />

aus dem Jahr 2009. Aus der einmaligen Teilrückerstattung von<br />

Verwaltungskosten der EAK resultierte ein Ertrag von 0,7 Millionen.<br />

entnahme rückstellungen aufgelaufene zeitguthaben<br />

E1700.0010 39 325<br />

• Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- und Gleitzeitguthaben<br />

nf 39 325<br />

Werden die in früheren Jahren aufgelaufenen Ferien-, Überzeitund<br />

anderen Zeitguthaben bezogen, sind die dafür gebildeten<br />

Rückstellungen aufzulösen. Der Abbau an Zeitguthaben betrug<br />

2 Stunden pro Vollzeitstelle. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen<br />

für Ferien-, Überzeit und Gleitzeitguthaben auf rund<br />

0,6 Millionen (11,2 Tage/FTE).<br />

aufwand<br />

personalbezüge und arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 18 193 890<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 18 193 890<br />

Die Mehrausgaben von 1 Million gegenüber dem Vorjahr sind<br />

auf die Besetzung von Vakanzen sowie auf die Lohnmassnahmen<br />

2011 zurückzuführen.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

06 Finanzdepartement<br />

arbeitgeberleistungen zentral<br />

A2101.0146 24 315 295<br />

Bundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (BPV; SR<br />

172.222.111.3).<br />

• Arbeitgeberleistungen zentral EPA, Überbrückungsrenten<br />

fw (Art. 88f BPV inkl. Anhang 1) 15 918 526<br />

• Arbeitgeberleistungen zentral EPA, Überbrückungsrenten<br />

nf (Art. 88f BPV inkl. Anhang 1) -447 348<br />

• Arbeitgeberleistungen zentral EPA fw 8 630 046<br />

• Arbeitgeberleistungen zentral EPA nf 214 071<br />

Überbrückungsrenten fw:<br />

Bei einer vorzeitigen Pensionierung nach Art. 88f BPV muss der<br />

Arbeitgeber einem Mitarbeitenden die Überbrückungsrente zu<br />

mindestens 50 Prozent finanzieren (vgl. Anhang 1 BPV). Der<br />

Kreditbedarf ist kaum steuerbar und nur beschränkt planbar. Die<br />

Aufwendungen für die Überbrückungsrenten fielen um 6,9 Millionen<br />

höher aus als budgetiert. Der Mehraufwand konnte<br />

innerhalb des Kredites ausgeglichen werden.<br />

Arbeitgeberbeiträge zentral EPA fw:<br />

Für Beiträge an die 1. und 2. Säule sowie an die SUVA wurden<br />

Mittel im Umfang von rund 43 Millionen an die Dienststellen<br />

abgetreten. Die Mittel fallen als Aufwand bei den jeweiligen <strong>Verwaltungseinheiten</strong><br />

an.<br />

Arbeitgeberleistungen zentral EPA fw:<br />

Als Arbeitgeberleistungen werden vorab Aufwendungen<br />

bezeichnet, die im Zusammenhang mit vorzeitigen Pensionierungen<br />

anfallen. Sie stehen im Gegensatz zu den Arbeitgeberbeiträgen<br />

in keinem direkten Zusammenhang mit den Löhnen,<br />

stützen sich auf Sonderregelungen, sind kaum steuerbar und<br />

nur in beschränktem Masse planbar. Sie setzten sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

• Leistungen bei Berufsunfällen (Art. 63 BPV / SR<br />

172.220.111.3) 1 338 305<br />

• Leistungen bei Berufsinvalidität (Art. 63 BPV / SR<br />

172.220.111.3) 416 312<br />

• Pendente Prozesse PKB (EVK) 1 207 833<br />

• Familienergänzende Kinderbetreuung 80 000<br />

• Arbeitgeberzusatzleistungen VLVA (AS 2000 2429) 5 587 597<br />

Leistungen für Berufsunfälle und -invalidität:<br />

Für Berufsunfälle und für Berufsinvalidität wurden 2,9 Millionen<br />

weniger aufgewendet als geplant.<br />

Pendente Prozesse PKB (EVK):<br />

Die Aufwendungen für pendente Prozesse sind höher ausgefallen<br />

als budgetiert. Der Mehraufwand konnte innerhalb des Kredits<br />

ausgeglichen werden.<br />

261<br />

06

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