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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

Fortsetzung<br />

technischen Hilfe in Herkunftsstaaten, mit dem Rückgang von<br />

Empfängen von ausländischen Delegationen und mit einem<br />

Rückgang an beschafften Reisepapieren. Auch der Rückgang bei<br />

der Papierbeschaffung geht mit der Zunahme der Dublin-Rückführungen<br />

einher. Dem Minderaufwand steht ein Mehraufwand<br />

im Bereich der Einreisekosten gegenüber, dies aufgrund eines<br />

Anstiegs der Asylgesuche aus Eritrea, hauptsächlich im Rahmen<br />

von Familienzusammenführungen.<br />

rückkehrhilfe allgemein<br />

A2310.0170 7 139 672<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 93; BG über die Ausländerinnen und<br />

Ausländer vom 16.12.2005 (AuG; SR 142.20) Art. 60, Abkommen<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention)<br />

vom 28.7.1951, Art. 35 Abs. 1; AsylV2 über Finanzierungsfragen<br />

vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), 6. Kapitel.<br />

Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Ausreise von<br />

Personen aus dem Asylbereich. Empfänger sind ausreisepflichtige<br />

Personen sowie Kantone.<br />

• Kantone fw (Rückkehrberatung) 3 132 401<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw (IHI, IOM, REZ) 4 007 271<br />

Der Betrag «Übrige Beiträge an Dritte fw» setzt sich aus folgenden<br />

Hauptkomponenten zusammen:<br />

• Individuelle Rückkehrhilfe (IHI) 2 678 171<br />

• Sonstige Rückkehrhilfekosten (IOM) 834 312<br />

• Rückkehrhilfe ab Empfangs- und Verfahrenszentren (REZ) 494 788<br />

Rückkehrberatung: Die Beratungsstellen informieren interessierte<br />

Personen in den Kantonen und erarbeiten individuelle Rückkehrprojekte<br />

mit den Betroffenen. Die Subventionierung der Kantone<br />

erfolgt in Form einer Basis- und einer Leistungspauschale.<br />

Individuelle Rückkehrhilfe: Ausrichtung von finanzieller Rückkehr-<br />

und Wiedereingliederungshilfe an Rückkehrer/-innen.<br />

Diese kann durch Sachleistungen ergänzt werden. Sachleistungen<br />

sind individuelle Projekte namentlich in den Bereichen<br />

Beruf, Ausbildung und Wohnraum.<br />

Sonstige Rückkehrhilfekosten: Erledigung von operationellen<br />

Aufgaben im Rückkehrbereich durch die Internationale Organisation<br />

für Migration (IOM). Beschaffung von Information zur<br />

Vorbereitung der Rückkehr im Auftrag des BFM oder der Rückkehrberatungsstellen.<br />

Rückkehrhilfe ab Empfangszentren: Förderung der kontrollierten<br />

und geordneten Ausreise von asylsuchenden Personen ab<br />

den Empfangs- und Verfahrenszentren des BFM in Form von<br />

Beratung, Ausreiseorganisation und finanzieller Unterstützung.<br />

Diese Personen werden nicht auf die Kantone verteilt und verlassen<br />

die Schweiz direkt ab den Strukturen des Bundes.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

Dieser Kredit wurde gegenüber dem Voranschlag 2011 mittels<br />

Nachtragskreditbegehren I um 1,82 Millionen Franken erhöht.<br />

Dieser Mehrbedarf basiert insbesondere auf einer Zunahme<br />

der Ausreisen von Personen mit individueller Rückkehrhilfe<br />

um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr sowie einer Verdoppelung<br />

der Ausreisen ab den Empfangs- und Verfahrenszentren<br />

mit Rückkehrhilfe gegenüber dem Vorjahr. Der Nachtragskredit<br />

wurde nicht vollständig ausgeschöpft. Obschon effektiv<br />

50 Prozent mehr Personen ausreisten als im Vorjahr, hat die<br />

Hälfte aller ausgereisten Personen nur eine minimale Rückkehrhilfe<br />

erhalten, da sie aus einem visumsbefreiten Land stammen<br />

(Fr. 100 anstelle bis zu Fr. 4000). Weitere Personen, welche aufgrund<br />

der Nordafrikakrise in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt<br />

haben, sind grösstenteils mit Rückkehrhilfe ab Empfangs- und<br />

Verfahrenszentren ausgereist (Fr. 500 anstelle bis zu Fr. 4000<br />

individueller Rückkehrhilfe).<br />

rückkehrhilfe länderspezifische programme<br />

A2310.0171 5 360 828<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 93; BG über die Ausländerinnen und<br />

Ausländer vom 16.12.2005 (AuG; SR 142.20) Art. 60, Abkommen<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention)<br />

vom 28.7.1951, Art. 35 Abs. 1; AsylV2 über Finanzierungsfragen<br />

vom 11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), 6. Kapitel.<br />

Gezielte Förderung der Rückkehr und Wiedereingliederung von<br />

bestimmten Personengruppen aus dem Asylbereich. Ergänzung<br />

der allgemeinen Massnahmen im Rahmen der allgemeinen<br />

Rückkehrhilfe (A2310.0170). Die Programme umfassen Massnahmen<br />

in der Schweiz und in den Herkunftsländern im Rahmen<br />

von Strukturhilfe. Strukturhilfeprojekte in Zusammenarbeit<br />

mit der DEZA werden verstärkt in den Migrationsdialog mit<br />

Herkunftstaaten einbezogen, um Rückübernahme zu ermöglichen.<br />

Die länderspezifische Rückkehrhilfe richtet sich vorwiegend<br />

an ausreisepflichtige Personen aus dem Asylbereich.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 5 360 828<br />

Im 2011 konnten verschiedene Migrationspartnerschaften und<br />

spezifische Länderprogramme für die Rückkehr von Asylsuchenden<br />

umgesetzt werden.<br />

Der Kredit wurde gegenüber dem Voranschlag 2011 mittels<br />

Nachtragskreditbegehren I aus folgenden Gründen um 3,0 Millionen<br />

Franken erhöht: In den Jahren 2009 und 2010 hat die<br />

Teilnehmerzahl an Länderprogrammen massiv zugenommen.<br />

Für 2011 wurde mit einer unverändert hohen Teilnehmerzahl<br />

gerechnet. Weiter wurde angenommen, dass der im 2011<br />

erfolgte Abschluss einer Migrationspartnerschaft mit Nigeria<br />

dazu führt, dass bestimmte Projekte und Programme bereits im<br />

2011 zur Umsetzung und zu entsprechenden Beitragszahlungen<br />

kommen. Mit der Änderung der Wegweisungspraxis für srilankische<br />

Asylsuchende vom 26.1.2011 erhöhe sich schliesslich die<br />

Anzahl der Personen mit einer Ausreiseverpflichtung. Mittels<br />

Migrationsdialog mit Sri Lanka wurde hier eine Unterstützung<br />

durch Rückkehrhilfeprogramme angestrebt.<br />

155<br />

04

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