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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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802 Bundesamt für verkehr<br />

Fortsetzung<br />

Der Kreditrest von 5,8 Millionen ist wie folgt begründet: Zwei<br />

grosse «Post-Projekte» konnten deutlich kostengünstiger abgerechnet<br />

werden als ursprünglich vorgesehen (u.a. wurden<br />

gewisse projektierte Anlageteile nicht realisiert). Im Weiteren<br />

wurde bei einem Teil der verfügten Projekte günstiger gebaut.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

terminalanlagen<br />

A4300.0141 7 049 687<br />

BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 21; V vom 4.11.2009<br />

über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV; SR 740.12).<br />

• Darlehen fw 4 395 051<br />

• Investitionsbeiträge fw 2 654 636<br />

Darlehen und Investitionsbeiträge für den Bau von Anlagen<br />

und Einrichtungen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern.<br />

Die Beiträge dienen der Umsetzung der flankierenden<br />

Massnahmen der Verlagerungspolitik und insbesondere dem<br />

Bau von Terminals in der Schweiz und im angrenzenden Ausland.<br />

Prioritär werden Projekte gefördert, die der Verlagerung<br />

des alpenquerenden Strassenschwerverkehrs dienen. Der Bund<br />

übernimmt maximal 80 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten.<br />

Empfänger sind private Terminalbetreiber oder<br />

-eigentümer, Verlader oder Spediteure.<br />

Infolge von Projektänderungen und -verzögerungen bei der<br />

Ausführung bereits verfügter Terminalanlagen und Verzögerungen<br />

bei angekündigten Projekten wurde der Voranschlagskredit<br />

nicht ausgeschöpft. Der Kreditrest beträgt rund 23,1 Millionen.<br />

Die im Nachtrag IIb/2011 beschlossene Aufstockung des Kredites<br />

A2310.0214 Abgeltung alpenquerender kombinierter Verkehr<br />

um 3,2 Millionen wurde über den Kredit Terminalanlagen<br />

kompensiert.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

fonds für eisenbahngrossprojekte<br />

fonds für eisenbahngrossprojekte<br />

A4300.0129 1 401 229 557<br />

Bundesverfassung der Schweizerischen <strong>Eidg</strong>enossenschaft vom<br />

18.4.1999 (BV; SR 101), Art. 196 Ziffer 3 (Übergangsbestimmung<br />

zu Art. 87), Absatz 3; V der Bundesversammlung vom 9.10.1998<br />

über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte<br />

(SR 742.140).<br />

• Anteil an LSVA fw 804 901 703<br />

• Anteil an MWST fw 317 018 411<br />

• Anteil NEAT an Mineralölsteuer fw 279 309 443<br />

Die Speisung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte erfolgt<br />

über die zweckgebundenen Einnahmen MWST-Promille, leistungsabhängige<br />

Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und Mineralölsteuer-Anteil<br />

für die NEAT-Basislinien. Die Fondseinlagen<br />

(Ertrag) dienen der Deckung der laufenden Fondsentnahmen<br />

(Aufwand).<br />

Die zweckgebundenen Einnahmen sind gegenüber dem Voranschlag<br />

2011 um 39,3 Millionen höher ausgefallen. Die Mehreinnahmen<br />

aus der LSVA (+73,9 Mio.) sind darauf zurückzuführen,<br />

dass sich die Wirtschaft im 2011 weniger abgekühlt hat<br />

als erwartet. Die Einnahmen aus den Mineralölsteuereinlagen<br />

für 25 Prozent der Bauaufwendungen für die NEAT-Basislinien<br />

unterschreiten den Voranschlagswert um 34,7 Millionen, da die<br />

Ausgaben vor allem für die Gotthard-Achse nicht im erwarteten<br />

Umfang getätigt werden konnten.<br />

Der Bundesanteil am Reinertrag der LSVA, der in der Regel zu 100<br />

Prozent in den FinöV-Fonds fliesst, wird nicht vollumfänglich<br />

in den FinöV-Fonds eingelegt: Die im ordentlichen Bundeshaushalt<br />

zurückbehaltenen Mittel werden – wie es die Verfassung<br />

vorsieht (Art. 85 Abs. 2 BV) – zur Deckung der vom Strassenverkehr<br />

verursachten (externen) Kosten und insbesondere zur Prämienverbilligung<br />

der Krankenkassen verwendet (vgl. Band 3,<br />

Ziff. 21, Krankenversicherung). Dies schafft Spielraum, um im<br />

ordentlichen Bundesbudget die finanziellen Mittel für Unterhalt<br />

und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur haushaltsneutral<br />

zu erhöhen (LV SBB: 163 Mio., LV Privatbahnen: 43 Mio.).<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus zweckgebundenem Fonds<br />

«Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

351<br />

08

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