2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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108 Bundesverwaltungsgericht<br />
Vorbemerkung<br />
Gestützt auf den gesetzlichen Auftrag zur Bereitstellung von<br />
administrativem Personal und Infrastruktur für das Bundespatentgericht<br />
war das Bundesverwaltungsgericht zusammen mit<br />
den hauptamtlichen Richtern des neuen Gerichts mit dem Aufbau<br />
befasst, um den Start der Geschäftstätigkeit per 1.1.2012 zu<br />
gewährleisten. Zur Finanzierung dieses Projekts wurde ein Nachtragskredit<br />
in der Höhe von 2 144 100 Franken bewilligt (Details<br />
siehe Finanzposition A2111.0272 Bundespatentgericht).<br />
Zur Durchführung der Amtshilfeverfahren USA/UBS standen für<br />
das Jahr 2011 Mittel in Höhe von 3 632 400 Franken zur Verfügung.<br />
Wie bereits im Vorjahr konnte der Aufwand mit insgesamt<br />
1,358 Millionen deutlich unter dem bewilligten Betrag gehalten<br />
werden. Die Verfahren wurden im Oktober 2011 abgeschlossen.<br />
Von den für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 insgesamt bewilligten<br />
Mitteln in der Höhe von 8,582 Millionen wurden 2,652 Millionen<br />
oder 31 Prozent beansprucht, während die Gebühren mit<br />
2,043 Millionen Franken (total 2010 und 2011) den ursprünglichen<br />
Schätzungen (2 Mio.) entsprechen. Der Ertrag und die einzelnen<br />
Aufwandposten werden in den nachfolgenden <strong>Begründungen</strong><br />
ausgewiesen und kommentiert.<br />
Nach Verabschiedung des Voranschlags wurde auf Veranlassung<br />
der EFV die Gliederung der Ertragspositionen überprüft und an<br />
die Vorgaben der Haushalts- und Rechnungsführung angepasst.<br />
Es wurde eine neue Ertragsposition Übriger Ertrag eröffnet, auf<br />
der die Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende<br />
verbucht werden. Dadurch ist die Rechnung 2011 bei<br />
den Ertragspositionen E1300.0010 Entgelte und E1500.0001<br />
Übriger Ertrag nicht direkt mit dem Voranschlag vergleichbar.<br />
In der neuen Finanzposition E1500.0001 Übriger Ertrag verbucht<br />
wurden auch die Entgelte für Leistungen für das Bundespatentgericht<br />
durch das Institut für geistiges Eigentum (IGE),<br />
die zum Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht bekannt waren<br />
(vgl. nachfolgende <strong>Begründungen</strong>).<br />
Erfolgsrechnung<br />
Ertrag<br />
Gebühren<br />
E1300.0001 5 357 161<br />
Reglement vom 21.2.2008 über die Kosten und Entschädigungen<br />
vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE, SR 173.320.2);<br />
Reglement vom 21.2.2008 über die Verwaltungsgebühren des<br />
Bundesverwaltungsgerichts (GebR-BVGer, SR 173.320.3).<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
01 Behörden und Gerichte<br />
Gebühren aus dem Beschwerdeverfahren am Gericht, allgemeine<br />
Verwaltungsgebühren, Staatsgebühren aus Enteignungsverfahren,<br />
Gebühren für amtliche Sammlungen sowie allgemeine<br />
Rückerstattungen.<br />
• Gebühren für Amtshandlungen fw 5 357 161<br />
Mehrertrag von 1 712 161 Franken vor allem aufgrund der Gebühreneinnahmen<br />
aus den Amtshilfeverfahren USA/UBS. Diese<br />
haben im Jahr 2011 1 932 002 Franken betragen. Ein bedeutender<br />
Anteil betrifft Fälle aus dem Jahr 2010, welche erst 2011 fakturiert<br />
werden konnten. Ebenso betreffen die Staatsgebühren<br />
aus Enteignungsverfahren der <strong>Eidg</strong>. Schätzungskommissionen<br />
Abrechnungen aus dem Vorjahr.<br />
Entgelte<br />
E1300.0010 198 991<br />
BG vom 20.3.2009 über das Bundespatentgericht (Patentgerichtsgesetz,<br />
PatGG, SR 173.41).<br />
Entgelte des IGE. Diverse, nicht verfahrensspezifische Rückerstattungen,<br />
darunter NBU-Vergütungen der SUVA oder Rückerstattung<br />
von Kursgebühren.<br />
• Entgelte für Benützungen und Dienstleistungen fw 156 391<br />
• Übrige Rückerstattungen fw 42 600<br />
Die aufgeführten Erträge wurden nicht budgetiert. Die Entgelte<br />
für Benützungen und Dienstleistungen betreffen die erst nach<br />
der Genehmigung des Voranschlags 2011 geplante Vergütung<br />
von Leistungen für das Bundespatentgericht durch das Institut<br />
für geistiges Eigentum (IGE).<br />
Übriger Ertrag<br />
E1500.0001 172 035<br />
Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende,<br />
Rückvergütung aus CO2-Abgaben, ausserordentlicher<br />
Ertrag.<br />
• Liegenschaftenertrag fw 140 022<br />
• Anderer verschiedener Ertrag fw 32 013<br />
Der Liegenschaftsertrag betrifft die Vermietung von Parkplätzen.<br />
Unter der Position «Anderer verschiedener Ertrag» ist die<br />
Rückvergütung aus CO2-Abgaben in Höhe von 30 075 Franken<br />
ausgewiesen.<br />
Aufwand<br />
Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />
A2100.0001 60 514 479<br />
BG vom 17.6.2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG,<br />
SR 173.32); Bundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (BPG)<br />
(SR 172.220.1). Verordnung der Bundesversammlung vom<br />
13.12.2002 über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der<br />
Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts<br />
sowie der hauptamtlichen Richter und<br />
Richterinnen des Bundespatentgerichts (SR 173.711.2, Richterverordnung).<br />
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