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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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108 Bundesverwaltungsgericht<br />

Vorbemerkung<br />

Gestützt auf den gesetzlichen Auftrag zur Bereitstellung von<br />

administrativem Personal und Infrastruktur für das Bundespatentgericht<br />

war das Bundesverwaltungsgericht zusammen mit<br />

den hauptamtlichen Richtern des neuen Gerichts mit dem Aufbau<br />

befasst, um den Start der Geschäftstätigkeit per 1.1.2012 zu<br />

gewährleisten. Zur Finanzierung dieses Projekts wurde ein Nachtragskredit<br />

in der Höhe von 2 144 100 Franken bewilligt (Details<br />

siehe Finanzposition A2111.0272 Bundespatentgericht).<br />

Zur Durchführung der Amtshilfeverfahren USA/UBS standen für<br />

das Jahr 2011 Mittel in Höhe von 3 632 400 Franken zur Verfügung.<br />

Wie bereits im Vorjahr konnte der Aufwand mit insgesamt<br />

1,358 Millionen deutlich unter dem bewilligten Betrag gehalten<br />

werden. Die Verfahren wurden im Oktober 2011 abgeschlossen.<br />

Von den für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 insgesamt bewilligten<br />

Mitteln in der Höhe von 8,582 Millionen wurden 2,652 Millionen<br />

oder 31 Prozent beansprucht, während die Gebühren mit<br />

2,043 Millionen Franken (total 2010 und 2011) den ursprünglichen<br />

Schätzungen (2 Mio.) entsprechen. Der Ertrag und die einzelnen<br />

Aufwandposten werden in den nachfolgenden <strong>Begründungen</strong><br />

ausgewiesen und kommentiert.<br />

Nach Verabschiedung des Voranschlags wurde auf Veranlassung<br />

der EFV die Gliederung der Ertragspositionen überprüft und an<br />

die Vorgaben der Haushalts- und Rechnungsführung angepasst.<br />

Es wurde eine neue Ertragsposition Übriger Ertrag eröffnet, auf<br />

der die Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende<br />

verbucht werden. Dadurch ist die Rechnung 2011 bei<br />

den Ertragspositionen E1300.0010 Entgelte und E1500.0001<br />

Übriger Ertrag nicht direkt mit dem Voranschlag vergleichbar.<br />

In der neuen Finanzposition E1500.0001 Übriger Ertrag verbucht<br />

wurden auch die Entgelte für Leistungen für das Bundespatentgericht<br />

durch das Institut für geistiges Eigentum (IGE),<br />

die zum Zeitpunkt der Budgetierung noch nicht bekannt waren<br />

(vgl. nachfolgende <strong>Begründungen</strong>).<br />

Erfolgsrechnung<br />

Ertrag<br />

Gebühren<br />

E1300.0001 5 357 161<br />

Reglement vom 21.2.2008 über die Kosten und Entschädigungen<br />

vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE, SR 173.320.2);<br />

Reglement vom 21.2.2008 über die Verwaltungsgebühren des<br />

Bundesverwaltungsgerichts (GebR-BVGer, SR 173.320.3).<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

01 Behörden und Gerichte<br />

Gebühren aus dem Beschwerdeverfahren am Gericht, allgemeine<br />

Verwaltungsgebühren, Staatsgebühren aus Enteignungsverfahren,<br />

Gebühren für amtliche Sammlungen sowie allgemeine<br />

Rückerstattungen.<br />

• Gebühren für Amtshandlungen fw 5 357 161<br />

Mehrertrag von 1 712 161 Franken vor allem aufgrund der Gebühreneinnahmen<br />

aus den Amtshilfeverfahren USA/UBS. Diese<br />

haben im Jahr 2011 1 932 002 Franken betragen. Ein bedeutender<br />

Anteil betrifft Fälle aus dem Jahr 2010, welche erst 2011 fakturiert<br />

werden konnten. Ebenso betreffen die Staatsgebühren<br />

aus Enteignungsverfahren der <strong>Eidg</strong>. Schätzungskommissionen<br />

Abrechnungen aus dem Vorjahr.<br />

Entgelte<br />

E1300.0010 198 991<br />

BG vom 20.3.2009 über das Bundespatentgericht (Patentgerichtsgesetz,<br />

PatGG, SR 173.41).<br />

Entgelte des IGE. Diverse, nicht verfahrensspezifische Rückerstattungen,<br />

darunter NBU-Vergütungen der SUVA oder Rückerstattung<br />

von Kursgebühren.<br />

• Entgelte für Benützungen und Dienstleistungen fw 156 391<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 42 600<br />

Die aufgeführten Erträge wurden nicht budgetiert. Die Entgelte<br />

für Benützungen und Dienstleistungen betreffen die erst nach<br />

der Genehmigung des Voranschlags 2011 geplante Vergütung<br />

von Leistungen für das Bundespatentgericht durch das Institut<br />

für geistiges Eigentum (IGE).<br />

Übriger Ertrag<br />

E1500.0001 172 035<br />

Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende,<br />

Rückvergütung aus CO2-Abgaben, ausserordentlicher<br />

Ertrag.<br />

• Liegenschaftenertrag fw 140 022<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw 32 013<br />

Der Liegenschaftsertrag betrifft die Vermietung von Parkplätzen.<br />

Unter der Position «Anderer verschiedener Ertrag» ist die<br />

Rückvergütung aus CO2-Abgaben in Höhe von 30 075 Franken<br />

ausgewiesen.<br />

Aufwand<br />

Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge<br />

A2100.0001 60 514 479<br />

BG vom 17.6.2005 über das Bundesverwaltungsgericht (VGG,<br />

SR 173.32); Bundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (BPG)<br />

(SR 172.220.1). Verordnung der Bundesversammlung vom<br />

13.12.2002 über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der<br />

Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts<br />

sowie der hauptamtlichen Richter und<br />

Richterinnen des Bundespatentgerichts (SR 173.711.2, Richterverordnung).<br />

21<br />

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