2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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420 Bundesamt für migration<br />
Fortsetzung<br />
Der Nachtragskredit wurde bei weitem nicht ausgeschöpft. Nur<br />
die Erneuerung der Migrationspartnerschaft mit der Demokratischen<br />
Republik Kongo vom 24.2.2011 hatte die Finanzierung<br />
von zwei Projekten zur Folge. Die Vorhaben mit Nigeria und Sri<br />
Lanka konnten nicht umgesetzt werden.<br />
Verpflichtungskredit «Länderspezifische Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme»<br />
(BB vom 20.12.1999), V0049.00,<br />
siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />
integrationsmassnahmen ausländer<br />
A2310.0172 15 707 894<br />
BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
(AuG; SR 142.20), Art. 55; V vom 24.10.2007 über die Integration<br />
von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205).<br />
Ausrichtung von finanziellen Beiträgen für die Integration von<br />
Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Die Beiträge<br />
gehen an Kantone, Städte, Gemeinden sowie Dritte (Private,<br />
Ausländerorganisationen usw.).<br />
• Kantone fw<br />
(Integrationsmassnahmen Ausländer Kantone) 11 068 087<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw<br />
(Integrationsmassnahmen Ausländer) 4 639 807<br />
Die Integrationsförderung des Bundes soll die chancengleiche<br />
Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer am wirtschaftlichen,<br />
sozialen und kulturellen Leben sicherstellen. Zudem soll<br />
sie Anreize zum koordinierten Vorgehen auf Stufe Bund und<br />
Kantone schaffen und die Innovation fördern. Ausländerinnen<br />
und Ausländer sind im Vergleich zu Schweizern und Schweizerinnen<br />
in einer analogen Situation in weiterführenden Schulen,<br />
in der Berufsbildung und im Arbeitsmarkt unterproportional<br />
vertreten. Prioritäre Zielgruppen der Integrationsförderung sind<br />
daher Jugendliche sowie Frauen und Kinder, die im Rahmen des<br />
Familiennachzugs in die Schweiz gekommen sind. Aufgrund<br />
veränderter gesetzlicher Bestimmungen können seit 2006 auch<br />
vorläufig aufgenommene Personen von den Integrationsförderungsmassnahmen<br />
profitieren.<br />
Die Vergabe der Finanzierungsbeiträge des Bundes richtet sich<br />
nach einem durch das Departement erlassenen Schwerpunkteprogramm.<br />
Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden für die Jahre<br />
2008–2011 bei der Förderung der Sprache und Bildung sowie<br />
den Fachstellen Integration (Ausländerdienste) gelegt. Zusätzlich<br />
wurden Pilotprojekte von nationaler Bedeutung finanziert.<br />
Diese sollen insbesondere den Erkenntnisgewinn und die Innovation<br />
im Integrationsbereich fördern.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
156<br />
investitionsrechnung<br />
einnahmen<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
04 Justiz- und Polizeidepartement<br />
rückerstattung Finanzierung<br />
unterkünfte für asylsuchende<br />
E3200.0116 3 574 536<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />
(AsylV 2; SR 142.312) Art. 40.<br />
• Rückzahlung Darlehen fw 3 574 536<br />
Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />
für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />
zurückzuerstatten. Die Rückzahlungen erfolgen in Raten, basierend<br />
auf der vereinbarten Nutzungsdauer, wobei die Kantone<br />
auch grössere als vereinbarte Rückzahlungen tätigen können.<br />
Bis zum 30.9.1999 gewährte Finanzierungen sind nicht zu verzinsen,<br />
später gewährte Finanzierungen werden von den Kantonen<br />
zum Renditesatz des Swiss-Bond-Indexes für Bundesanleihen<br />
verzinst.<br />
Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag 2011 stehen<br />
im Zusammenhang mit einer vollständigen Rückzahlung für<br />
2 Objekte vor Ablauf des vereinbarten Rückzahlungsplans (einzige<br />
Liegenschaft des Kantons Zug und letzte Liegenschaft des<br />
Kantons Basellandschaft).<br />
ausgaben<br />
sach- und immaterielle anlagen, Vorräte<br />
A4100.0001 15 378 175<br />
Bundesinformatikverordnung vom 26.9.2003 (BinfV; SR<br />
172.010.58); V vom 23.2.2005 über die Fahrzeuge des Bundes<br />
und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR 514.31), Art. 23 und<br />
Art. 25 Abs. 1.<br />
Investitionsbedarf des Amtes für Anpassungen der Fachanwendungen<br />
bedingt durch Gesetzesrevisionen, Anpassung der<br />
Geschäftsprozesse (z.B. wegen Reorganisationen) und Technologiewechsel.<br />
• Informatikentwicklung, -beratung,<br />
-dienstleistungen fw (nicht aktivierungsfähig) 6 241 759<br />
• Investition Personenwagen fw 47 558<br />
• Investition Informatiksysteme fw 214 516<br />
• Investition Software Eigenentwicklung fw<br />
(aktivierungsfähig) 2 908 719<br />
• Informatikentwicklung, -beratung,<br />
-dienstleistungen LV 5 965 623