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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

Fortsetzung<br />

Der Nachtragskredit wurde bei weitem nicht ausgeschöpft. Nur<br />

die Erneuerung der Migrationspartnerschaft mit der Demokratischen<br />

Republik Kongo vom 24.2.2011 hatte die Finanzierung<br />

von zwei Projekten zur Folge. Die Vorhaben mit Nigeria und Sri<br />

Lanka konnten nicht umgesetzt werden.<br />

Verpflichtungskredit «Länderspezifische Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme»<br />

(BB vom 20.12.1999), V0049.00,<br />

siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

integrationsmassnahmen ausländer<br />

A2310.0172 15 707 894<br />

BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

(AuG; SR 142.20), Art. 55; V vom 24.10.2007 über die Integration<br />

von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205).<br />

Ausrichtung von finanziellen Beiträgen für die Integration von<br />

Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Die Beiträge<br />

gehen an Kantone, Städte, Gemeinden sowie Dritte (Private,<br />

Ausländerorganisationen usw.).<br />

• Kantone fw<br />

(Integrationsmassnahmen Ausländer Kantone) 11 068 087<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw<br />

(Integrationsmassnahmen Ausländer) 4 639 807<br />

Die Integrationsförderung des Bundes soll die chancengleiche<br />

Teilhabe der Ausländerinnen und Ausländer am wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen Leben sicherstellen. Zudem soll<br />

sie Anreize zum koordinierten Vorgehen auf Stufe Bund und<br />

Kantone schaffen und die Innovation fördern. Ausländerinnen<br />

und Ausländer sind im Vergleich zu Schweizern und Schweizerinnen<br />

in einer analogen Situation in weiterführenden Schulen,<br />

in der Berufsbildung und im Arbeitsmarkt unterproportional<br />

vertreten. Prioritäre Zielgruppen der Integrationsförderung sind<br />

daher Jugendliche sowie Frauen und Kinder, die im Rahmen des<br />

Familiennachzugs in die Schweiz gekommen sind. Aufgrund<br />

veränderter gesetzlicher Bestimmungen können seit 2006 auch<br />

vorläufig aufgenommene Personen von den Integrationsförderungsmassnahmen<br />

profitieren.<br />

Die Vergabe der Finanzierungsbeiträge des Bundes richtet sich<br />

nach einem durch das Departement erlassenen Schwerpunkteprogramm.<br />

Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden für die Jahre<br />

2008–2011 bei der Förderung der Sprache und Bildung sowie<br />

den Fachstellen Integration (Ausländerdienste) gelegt. Zusätzlich<br />

wurden Pilotprojekte von nationaler Bedeutung finanziert.<br />

Diese sollen insbesondere den Erkenntnisgewinn und die Innovation<br />

im Integrationsbereich fördern.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

156<br />

investitionsrechnung<br />

einnahmen<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

rückerstattung Finanzierung<br />

unterkünfte für asylsuchende<br />

E3200.0116 3 574 536<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />

(AsylV 2; SR 142.312) Art. 40.<br />

• Rückzahlung Darlehen fw 3 574 536<br />

Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />

für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />

zurückzuerstatten. Die Rückzahlungen erfolgen in Raten, basierend<br />

auf der vereinbarten Nutzungsdauer, wobei die Kantone<br />

auch grössere als vereinbarte Rückzahlungen tätigen können.<br />

Bis zum 30.9.1999 gewährte Finanzierungen sind nicht zu verzinsen,<br />

später gewährte Finanzierungen werden von den Kantonen<br />

zum Renditesatz des Swiss-Bond-Indexes für Bundesanleihen<br />

verzinst.<br />

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag 2011 stehen<br />

im Zusammenhang mit einer vollständigen Rückzahlung für<br />

2 Objekte vor Ablauf des vereinbarten Rückzahlungsplans (einzige<br />

Liegenschaft des Kantons Zug und letzte Liegenschaft des<br />

Kantons Basellandschaft).<br />

ausgaben<br />

sach- und immaterielle anlagen, Vorräte<br />

A4100.0001 15 378 175<br />

Bundesinformatikverordnung vom 26.9.2003 (BinfV; SR<br />

172.010.58); V vom 23.2.2005 über die Fahrzeuge des Bundes<br />

und ihre Führer und Führerinnen (VFBF; SR 514.31), Art. 23 und<br />

Art. 25 Abs. 1.<br />

Investitionsbedarf des Amtes für Anpassungen der Fachanwendungen<br />

bedingt durch Gesetzesrevisionen, Anpassung der<br />

Geschäftsprozesse (z.B. wegen Reorganisationen) und Technologiewechsel.<br />

• Informatikentwicklung, -beratung,<br />

-dienstleistungen fw (nicht aktivierungsfähig) 6 241 759<br />

• Investition Personenwagen fw 47 558<br />

• Investition Informatiksysteme fw 214 516<br />

• Investition Software Eigenentwicklung fw<br />

(aktivierungsfähig) 2 908 719<br />

• Informatikentwicklung, -beratung,<br />

-dienstleistungen LV 5 965 623

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