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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />

Fortsetzung<br />

Mitgliedstaaten an das jährliche Budget jeder Organisation wird<br />

nach einem Verteilschlüssel ermittelt, welcher im Abkommen<br />

definiert ist.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 189 040<br />

Mittelaufteilung unter den verschiedenen Übereinkommen:<br />

• Kaffee-Übereinkommen 57 221<br />

• Kakao-Übereinkommen 42 896<br />

• Zucker-Übereinkommen 20 568<br />

• Tropenhölzer-Übereinkommen 41 838<br />

• Studiengruppe Jute 5 837<br />

• Baumwollkomitee 20 680<br />

Der Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag (-0,1 Mio.)<br />

erklärt sich dadurch, dass die Steigerung der Ausgaben infolge<br />

höherer Beitragssätze der Schweiz sowie des Inkrafttretens des<br />

neuen Abkommens der internationalen Tropenholzorganisation<br />

(BB vom 12.2.2007, BBl 2007 897) weniger stark ausfiel als<br />

budgetiert.<br />

organisation der vereinten nationen für<br />

industrielle entwicklung (Unido)<br />

A2310.0369 1 894 977<br />

BB vom 20.6.1980 über den Beitritt der Schweiz zur Organisation<br />

der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung<br />

(UNIDO) nach ihrer Umwandlung in eine Spezialorganisation<br />

(AS 1985 1286).<br />

Die UNIDO ist eine Entwicklungsagentur der UNO, die Entwicklungs-<br />

und Transitionsländer in deren Bestreben nach einer<br />

nachhaltigen industriellen Entwicklung unterstützt.<br />

• Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fw 1 894 977<br />

Der Anteil der Schweiz beläuft sich auf 1,7 Prozent des ordentlichen<br />

Haushalts der UNIDO. Der ordentliche Haushalt wird<br />

durch die Generalkonferenz aller Mitgliedsländer festgelegt. Der<br />

Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag von 0,2 Millionen<br />

erfolgte aus der Kürzung des ordentlichen Haushalts der Organisation.<br />

wirtschaftliche entwicklungszusammenarbeit<br />

A2310.0370 169 738 330<br />

BG vom 19.3.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit<br />

und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9 Abs. 1.<br />

Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen<br />

der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere<br />

zur Stärkung von makro- und finanzökonomischen<br />

Rahmenbedingungen, Infrastrukturfinanzierungen, Fördermassnahmen<br />

für den Privatsektor sowie Massnahmen zur Stimulierung<br />

des Handels. Sie sollen zu einem dauerhaften und<br />

nachhaltigen Wachstum in den Entwicklungsländern beitragen<br />

und deren Integration in die Weltwirtschaft unterstützen.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

Begünstigte sind Regierungsstellen, Zivilgesellschaft, Privatunternehmen<br />

und andere Partner in den Empfängerländern, wenn<br />

möglich in Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen und<br />

Dienstleistern. Gezielte Projekte werden auch in Zusammenarbeit<br />

mit multilateralen Finanzierungsinstitutionen (z.B. Weltbank,<br />

EBRD) durchgeführt.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 3 222 206<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbstständige fw 50 880<br />

• Nicht aktivierbare Sachgüter (o. HW) fw 3 083<br />

• Externe Dienstleistungen fw 25 547<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 166 406 014<br />

• Informatik Betrieb/Wartung LV 30 600<br />

Mittelaufteilung:<br />

• Handelsförderung/Rohstoffe 53 438 331<br />

• Makroökonomische Unterstützung 48 767 887<br />

• Investitionsförderung 28 598 501<br />

• Finanzzuschüsse/Infrastruktur 26 164 808<br />

• Mischkredite 2 687 428<br />

• Entschuldungsmassnahmen 662 196<br />

• Durchführungs- und Verwaltungskosten 9 419 179<br />

Die Prioritäten des SECO zugunsten der Entwicklungsländer<br />

liegen bei der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,<br />

der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der<br />

Diversifizierung des Handels sowie der Mobilisierung von inund<br />

ausländischen Investitionen. Die Beiträge aus diesem Kredit<br />

werden vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD an die<br />

öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz angerechnet.<br />

Gegenüber dem Voranschlag 2011 entstand ein Minderaufwand<br />

von 0,3 Millionen, da bei einigen Projekten die Auszahlungen<br />

aufgrund von Verzögerungen bei der Erfüllung der vereinbarten<br />

Vertragskonditionen durch die Leistungserbringer auf 2012 verschoben<br />

werden mussten.<br />

Die Erhöhung der Mittel gegenüber der Rechnung 2010 um<br />

34 Millionen ergibt sich insbesondere aus der vom Parlament<br />

beschlossenen Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe<br />

auf 0,5 Prozent am BNE (BB vom 28.2.2011).<br />

Verpflichtungskredit «Wirtschafts- und handelspolitische internationale<br />

Entwicklungszusammenarbeit» (BB vom 10.12.1996),<br />

V0076.03, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verpflichtungskredit «Wirtschafts- und handelspolitische internationale<br />

Entwicklungszusammenarbeit» (BB vom 4.6.2003),<br />

V0076.04, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verpflichtungskredit «Wirtschafts- und handelspolitische<br />

internationale Entwicklungszusammenarbeit» (BB vom<br />

8.12.2008/28.2.2011), V0076.05, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

285<br />

07

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