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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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420 Bundesamt für migration<br />

Fortsetzung<br />

entgelte<br />

E1300.0010 16 905 434<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 86 und 87; Asylverordnung 2 vom<br />

11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 14 bis 17; BG vom 16.12.2005<br />

über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20).<br />

• Übrige Rückerstattungen fw 30 805 227<br />

• Zinsertrag Banken fw 207<br />

• Übrige Rückerstattungen nf<br />

(Auflösung aktive Rechnungsabgrenzung) -13 900 000<br />

Die übrigen Rückerstattungen fw setzen sich wie folgt zusammen:<br />

• Rückerstattungen aus SonderA 22 895 694<br />

• Rückerstattungen von Sozialhilfekosten durch<br />

die Kantone 7 502 437<br />

• Übrige Rückerstattungen<br />

(u.a. aus Sozialversicherungen) 407 096<br />

Rückerstattungen aus Sonderabgabe (SonderA): Asylsuchende<br />

und vorläufig aufgenommene Personen sind verpflichtet, dem<br />

Bund die verursachten Kosten (z.B. Sozialhilfekosten) zurückzuerstatten.<br />

Hierzu sind die Arbeitgeber verpflichtet, 10 Prozent<br />

des gemäss AHV relevanten Einkommens dem BFM zu überweisen.<br />

Per Anfang 2008 wurde die bisherige Abgabe, d.h. die<br />

so genannte Sicherheits- und Rückerstattungspflicht (SiRück)<br />

durch die Sonderabgabe abgelöst. Dabei ist die Beitragspflicht<br />

sowohl betraglich (Fr. 15 000) wie auch zeitlich (maximal 10<br />

Jahre) limitiert.<br />

Rückerstattung von Sozialhilfekosten durch die Kantone:<br />

• Asylsuchende 5 818 168<br />

• Flüchtlinge 1 684 269<br />

Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überprüft das BFM die im<br />

Rahmen des Finanzierungssystems an die Kantone ausbezahlten<br />

Pauschalen. Die aufgrund der Rückforderungen des BFM<br />

von den Kantonen zurückerstatteten Beträge, welche nicht die<br />

Rechnungsperiode betreffen, werden vereinnahmt.<br />

Übrige Rückerstattungen fw: Verwaltungskostenanteil SUVA<br />

und Quellensteuerprovisionen sowie allfällige Rückvergütungen<br />

von Ausgaben früherer Jahre.<br />

Übrige Rückerstattungen nf: Die Reduktion der aktiven Rechnungsabgrenzung<br />

für Guthaben aus Sonderabgabeist auf den<br />

technischen Systemwechsel zurückzuführen.<br />

Der Mehrertrag fw gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert<br />

insbesondere auf dem technischen Systemwechsel im Bereich<br />

SonderA anfangs Dezember 2011. Seit der Umsetzung des Systems<br />

Sonderabgabe durch eine neue Informatikanwendung<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

146<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

04 Justiz- und Polizeidepartement<br />

(Ablösung individuelle Konti bei PostFinance durch Kontoführung<br />

mittels EDV-Applikation, welche beim BIT betrieben wird)<br />

erfolgt die Vereinnahmung im Zeitpunkt der Einzahlung durch<br />

die Arbeitgeber anstelle einer Vereinnahmung zum Zeitpunkt<br />

der Saldierung der aktiven Konti. Die bis dahin noch nicht saldierten<br />

aktiven Konti wurden mit der im Dezember 2011 erfolgten<br />

Datenmigration auf die neue EDV-Applikation vereinnahmt.<br />

Entsprechend wurde die aktive Rechnungsabgrenzung<br />

im Bereich SonderA (um Fr. 13,9 Mio.) reduziert. Zudem ergab<br />

sich ein Mehrertrag fw bei den Rückerstattungen von Sozialhilfekosten<br />

durch die Kantone.<br />

Finanzertrag<br />

E1400.0001 40 450<br />

Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />

(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />

(AsylV 2; SR 142.312), Art. 40.<br />

Rückerstattung der Vorfinanzierung von Asylunterkünften.<br />

• Zinsertrag Darlehen aus Verwaltungsvermögen fw 40 450<br />

Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />

für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />

zurückzuerstatten. Seit dem 30.9.1999 gewährte Finanzierungen<br />

werden von den Kantonen zum Renditesatz des Swiss-Bond-<br />

Indexes für Bundesanleihen verzinst. Mit der laufenden Rückzahlung<br />

der bestehenden Liegenschaften verringern sich die zu<br />

verzinsenden Ausstände jährlich, sofern keine neuen Vorfinanzierungen<br />

zustande kommen. Da eine Vorfinanzierung für 2011<br />

nicht wie geplant umgesetzt werden konnte ( Projektabbruch),<br />

sind die Einnahmen geringer ausgefallen als erwartet.<br />

Übriger ertrag<br />

E1500.0001 9 475 913<br />

BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />

(AuG, SR 142.20), Art. 120a und 120b.<br />

Liegenschaftsertrag aus Parkplatzmieten der Mitarbeitenden,<br />

Bussen Carrier Sanctions, Ertrag aus CO-Lenkungsabgabe sowie<br />

aus Telefongebühren. Ertrag aus aktivierbaren Eigenleistungen<br />

bei der Entwicklung von Fachanwendungen (LV-Dienstleistungen<br />

des ISC-EJPD).<br />

• Liegenschaftenertrag fw 103 720<br />

• Erträge aus Drittmitteln und Kofinanzierungen fw 310 415<br />

• Anderer verschiedener Ertrag fw (Bussen Carrier<br />

Sanctions, CO2-Lenkungsabgabe/Telefongebühren) 67 416<br />

• Aktivierung Eigenleistungen allg. LV/ILV nf<br />

(Softwareeigenentwicklung Anlagen im Bau) 8 994 362<br />

Liegenschaftsertrag: Seit Einführung des neuen Rechnungsmodells<br />

werden die Gebühren der Mitarbeitenden für die Benutzung<br />

von amtseigenen Parkplätzen im jeweiligen Budget vereinnahmt.<br />

Erträge aus Drittmitteln: Im Jahre 2011 fallen erstmals Zuweisungen<br />

an die Schweiz aus dem EU-Aussengrenzenfonds an.<br />

Dabei werden einerseits Zuweisungen für die technische Hilfe

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