2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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420 Bundesamt für migration<br />
Fortsetzung<br />
entgelte<br />
E1300.0010 16 905 434<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 86 und 87; Asylverordnung 2 vom<br />
11.8.1999 (AsylV 2; SR 142.312), Art. 14 bis 17; BG vom 16.12.2005<br />
über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20).<br />
• Übrige Rückerstattungen fw 30 805 227<br />
• Zinsertrag Banken fw 207<br />
• Übrige Rückerstattungen nf<br />
(Auflösung aktive Rechnungsabgrenzung) -13 900 000<br />
Die übrigen Rückerstattungen fw setzen sich wie folgt zusammen:<br />
• Rückerstattungen aus SonderA 22 895 694<br />
• Rückerstattungen von Sozialhilfekosten durch<br />
die Kantone 7 502 437<br />
• Übrige Rückerstattungen<br />
(u.a. aus Sozialversicherungen) 407 096<br />
Rückerstattungen aus Sonderabgabe (SonderA): Asylsuchende<br />
und vorläufig aufgenommene Personen sind verpflichtet, dem<br />
Bund die verursachten Kosten (z.B. Sozialhilfekosten) zurückzuerstatten.<br />
Hierzu sind die Arbeitgeber verpflichtet, 10 Prozent<br />
des gemäss AHV relevanten Einkommens dem BFM zu überweisen.<br />
Per Anfang 2008 wurde die bisherige Abgabe, d.h. die<br />
so genannte Sicherheits- und Rückerstattungspflicht (SiRück)<br />
durch die Sonderabgabe abgelöst. Dabei ist die Beitragspflicht<br />
sowohl betraglich (Fr. 15 000) wie auch zeitlich (maximal 10<br />
Jahre) limitiert.<br />
Rückerstattung von Sozialhilfekosten durch die Kantone:<br />
• Asylsuchende 5 818 168<br />
• Flüchtlinge 1 684 269<br />
Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überprüft das BFM die im<br />
Rahmen des Finanzierungssystems an die Kantone ausbezahlten<br />
Pauschalen. Die aufgrund der Rückforderungen des BFM<br />
von den Kantonen zurückerstatteten Beträge, welche nicht die<br />
Rechnungsperiode betreffen, werden vereinnahmt.<br />
Übrige Rückerstattungen fw: Verwaltungskostenanteil SUVA<br />
und Quellensteuerprovisionen sowie allfällige Rückvergütungen<br />
von Ausgaben früherer Jahre.<br />
Übrige Rückerstattungen nf: Die Reduktion der aktiven Rechnungsabgrenzung<br />
für Guthaben aus Sonderabgabeist auf den<br />
technischen Systemwechsel zurückzuführen.<br />
Der Mehrertrag fw gegenüber dem Voranschlag 2011 basiert<br />
insbesondere auf dem technischen Systemwechsel im Bereich<br />
SonderA anfangs Dezember 2011. Seit der Umsetzung des Systems<br />
Sonderabgabe durch eine neue Informatikanwendung<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
146<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
04 Justiz- und Polizeidepartement<br />
(Ablösung individuelle Konti bei PostFinance durch Kontoführung<br />
mittels EDV-Applikation, welche beim BIT betrieben wird)<br />
erfolgt die Vereinnahmung im Zeitpunkt der Einzahlung durch<br />
die Arbeitgeber anstelle einer Vereinnahmung zum Zeitpunkt<br />
der Saldierung der aktiven Konti. Die bis dahin noch nicht saldierten<br />
aktiven Konti wurden mit der im Dezember 2011 erfolgten<br />
Datenmigration auf die neue EDV-Applikation vereinnahmt.<br />
Entsprechend wurde die aktive Rechnungsabgrenzung<br />
im Bereich SonderA (um Fr. 13,9 Mio.) reduziert. Zudem ergab<br />
sich ein Mehrertrag fw bei den Rückerstattungen von Sozialhilfekosten<br />
durch die Kantone.<br />
Finanzertrag<br />
E1400.0001 40 450<br />
Asylgesetz vom 26.6.1998 inkl. Teilrevision vom 16.12.2005,<br />
(AsylG; SR 142.31), Art. 90 und Asylverordnung 2 vom 11.8.1999<br />
(AsylV 2; SR 142.312), Art. 40.<br />
Rückerstattung der Vorfinanzierung von Asylunterkünften.<br />
• Zinsertrag Darlehen aus Verwaltungsvermögen fw 40 450<br />
Die Kantone sind verpflichtet, die gewährten Vorfinanzierungen<br />
für Asylunterkünfte entsprechend den Vereinbarungen<br />
zurückzuerstatten. Seit dem 30.9.1999 gewährte Finanzierungen<br />
werden von den Kantonen zum Renditesatz des Swiss-Bond-<br />
Indexes für Bundesanleihen verzinst. Mit der laufenden Rückzahlung<br />
der bestehenden Liegenschaften verringern sich die zu<br />
verzinsenden Ausstände jährlich, sofern keine neuen Vorfinanzierungen<br />
zustande kommen. Da eine Vorfinanzierung für 2011<br />
nicht wie geplant umgesetzt werden konnte ( Projektabbruch),<br />
sind die Einnahmen geringer ausgefallen als erwartet.<br />
Übriger ertrag<br />
E1500.0001 9 475 913<br />
BG vom 16.12.2005 über die Ausländerinnen und Ausländer<br />
(AuG, SR 142.20), Art. 120a und 120b.<br />
Liegenschaftsertrag aus Parkplatzmieten der Mitarbeitenden,<br />
Bussen Carrier Sanctions, Ertrag aus CO-Lenkungsabgabe sowie<br />
aus Telefongebühren. Ertrag aus aktivierbaren Eigenleistungen<br />
bei der Entwicklung von Fachanwendungen (LV-Dienstleistungen<br />
des ISC-EJPD).<br />
• Liegenschaftenertrag fw 103 720<br />
• Erträge aus Drittmitteln und Kofinanzierungen fw 310 415<br />
• Anderer verschiedener Ertrag fw (Bussen Carrier<br />
Sanctions, CO2-Lenkungsabgabe/Telefongebühren) 67 416<br />
• Aktivierung Eigenleistungen allg. LV/ILV nf<br />
(Softwareeigenentwicklung Anlagen im Bau) 8 994 362<br />
Liegenschaftsertrag: Seit Einführung des neuen Rechnungsmodells<br />
werden die Gebühren der Mitarbeitenden für die Benutzung<br />
von amtseigenen Parkplätzen im jeweiligen Budget vereinnahmt.<br />
Erträge aus Drittmitteln: Im Jahre 2011 fallen erstmals Zuweisungen<br />
an die Schweiz aus dem EU-Aussengrenzenfonds an.<br />
Dabei werden einerseits Zuweisungen für die technische Hilfe