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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />

Fortsetzung<br />

• Transporte und Betriebsstoffe LV 837<br />

• Bürobedarf, Druckerzeugnisse, Bücher, Zeitschriften LV 205 089<br />

• Dienstleistungen LV 88 088<br />

Der Kreditrest von 46 852 Franken ist hauptsächlich darauf<br />

zurückzuführen, dass die Post- und Versandspesen sowie Ausgaben<br />

bei den Spesen tiefer lagen als geplant. Zudem wurden auch<br />

beim BBL weniger Leistungen als budgetiert bezogen.<br />

Einlage Rückstellungen aufgelaufene Zeitguthaben<br />

A2190.0010 357 351<br />

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit- und andere Zeitguthaben<br />

des Personals sind Rückstellungen zu bilden.<br />

• Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- und Gleitzeitguthaben<br />

nf 357 351<br />

Der Aufbau an Zeitguthaben betrug rund 1,4 Tage pro Vollzeitstelle.<br />

Die restlichen Rückstellungen für noch nicht bezogene<br />

Zeitguthaben beliefen sich per 31.12.2011 auf rund 2,2 Millionen<br />

oder rund 11,9 Tage pro Vollzeitstelle.<br />

Bundeseigene sozialversicherungen<br />

Leistungen des Bundes an die AHV<br />

A2310.0327 7 437 000 000<br />

BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />

(AHVG; SR 831.10), Art. 103 Abs. 1.<br />

Der Bund trägt 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben der Versicherung.<br />

Von den gesamten AHV-Ausgaben entfallen rund<br />

99 Prozent auf Renten und Hilflosenentschädigungen. Die Entwicklung<br />

dieser Ausgaben wird bestimmt durch die Demografie,<br />

durch die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung<br />

sowie durch allfällige Systemänderungen aufgrund gesetzgeberischer<br />

Entscheide.<br />

• Beiträge an die AHV fw 7 437 000 000<br />

Die AHV-Ausgaben sind insgesamt um 3,9 Prozent auf rund 38<br />

Milliarden gestiegen, da im Jahr 2011 zum einen die Renten um<br />

1,75 Prozent erhöht wurden und zum anderen der Rentenbestand<br />

um 2,1 Prozent stieg. Gegenüber dem Voranschlag entsteht<br />

ein Kreditrest von 23 Millionen oder 0,3 Prozent.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />

Band 3, Ziffer B41.<br />

Leistungen des Bundes an die iV<br />

A2310.0328 3 586 000 000<br />

BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversicherung (IVG;<br />

SR 831.20), Art. 78.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

102<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Der Bund finanziert 37,7 Prozent der jährlichen Ausgaben der<br />

Versicherung. Die Ausgaben der IV werden bestimmt durch die<br />

Renten und Hilflosenentschädigungen (rund 67 % der Ausgaben),<br />

die Kosten für individuelle Massnahmen, die Beiträge an<br />

Organisationen, die Durchführungs- und Verwaltungskosten<br />

sowie durch die Zinsbelastung gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds.<br />

• Beiträge an die IV fw 3 584 000 000<br />

• Beiträge an die IV nf 2 000 000<br />

Die Budgetunterschreitung im Ausmass von 107 Millionen<br />

(2,9 %) hat ihre Gründe vor allem in den weiterhin abnehmenden<br />

Rentenausgaben in Folge der 4. und 5. IV-Revision: Trotz<br />

einer Rentenanpassung um 1,75 Prozent haben die Rentenzahlungen<br />

um 0,4 Prozent abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr<br />

ist der Bundesbeitrag gleichwohl um 3,1 Prozent gewachsen.<br />

Dies liegt unter anderem an den höheren Ausgaben der<br />

IV für die Schuldzinsen (die Verzinsung beträgt während der<br />

Zusatzfinanzierung fix 2 Prozent, während sie davor dem 4-jährigen<br />

Swapsatz entsprach und monatlich angepasst wurde).<br />

Zudem fielen bei der IV Nachzahlungen an kantonale Institutionen<br />

für Verpflichtungen aus der Zeit vor dem Neuen Finanzausgleich<br />

an, die nicht mehr durch die damals vorgenommenen<br />

Rückstellungen abgedeckt werden konnten.<br />

Die Rechnungsstellung für die individuellen Massnahmen in<br />

der IV erfolgt in der Regel mit einer Verzögerung von rund 3<br />

Monaten, weshalb für die periodengerechte Verbuchung eine<br />

entsprechende Abgrenzung erforderlich ist. Im Subventionsbereich<br />

wird jeweils nur die Veränderung der bilanzierten passiven<br />

Rechnungsabgrenzung erfasst. Gemäss Hochrechnung der Ausgaben<br />

für die individuellen Massnahmen aufgrund des Standes<br />

der Oktoberabrechnung nehmen die vom Bund nachschüssig<br />

bezahlten Kosten um 2 Millionen zu (budgetiert war ein Anstieg<br />

der Kosten um Fr. 3 Mio.).<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />

Band 3, Ziffer B41.<br />

Ergänzungsleistungen zur AHV<br />

A2310.0329 633 295 719<br />

BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />

und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />

und 24.<br />

Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen<br />

an die Ergänzungsleistungen zur AHV. Dabei beteiligt er sich<br />

an den jährlichen Ergänzungsleistungen zur Existenzsicherung,<br />

nicht aber an der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.<br />

Der Bundesanteil an der Existenzsicherung beträgt 5/8<br />

der Ausgaben. Bei den Personen zu Hause entspricht die ganze<br />

jährliche Ergänzungsleistung der Existenzsicherung. Bei den<br />

Personen im Heim macht die Existenzsicherung nur einen Teil<br />

der jährlichen Ergänzungsleistung aus.

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