2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />
Fortsetzung<br />
• Transporte und Betriebsstoffe LV 837<br />
• Bürobedarf, Druckerzeugnisse, Bücher, Zeitschriften LV 205 089<br />
• Dienstleistungen LV 88 088<br />
Der Kreditrest von 46 852 Franken ist hauptsächlich darauf<br />
zurückzuführen, dass die Post- und Versandspesen sowie Ausgaben<br />
bei den Spesen tiefer lagen als geplant. Zudem wurden auch<br />
beim BBL weniger Leistungen als budgetiert bezogen.<br />
Einlage Rückstellungen aufgelaufene Zeitguthaben<br />
A2190.0010 357 351<br />
Für nicht bezogene Ferien, Überzeit- und andere Zeitguthaben<br />
des Personals sind Rückstellungen zu bilden.<br />
• Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- und Gleitzeitguthaben<br />
nf 357 351<br />
Der Aufbau an Zeitguthaben betrug rund 1,4 Tage pro Vollzeitstelle.<br />
Die restlichen Rückstellungen für noch nicht bezogene<br />
Zeitguthaben beliefen sich per 31.12.2011 auf rund 2,2 Millionen<br />
oder rund 11,9 Tage pro Vollzeitstelle.<br />
Bundeseigene sozialversicherungen<br />
Leistungen des Bundes an die AHV<br />
A2310.0327 7 437 000 000<br />
BG vom 20.12.1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung<br />
(AHVG; SR 831.10), Art. 103 Abs. 1.<br />
Der Bund trägt 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben der Versicherung.<br />
Von den gesamten AHV-Ausgaben entfallen rund<br />
99 Prozent auf Renten und Hilflosenentschädigungen. Die Entwicklung<br />
dieser Ausgaben wird bestimmt durch die Demografie,<br />
durch die Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung<br />
sowie durch allfällige Systemänderungen aufgrund gesetzgeberischer<br />
Entscheide.<br />
• Beiträge an die AHV fw 7 437 000 000<br />
Die AHV-Ausgaben sind insgesamt um 3,9 Prozent auf rund 38<br />
Milliarden gestiegen, da im Jahr 2011 zum einen die Renten um<br />
1,75 Prozent erhöht wurden und zum anderen der Rentenbestand<br />
um 2,1 Prozent stieg. Gegenüber dem Voranschlag entsteht<br />
ein Kreditrest von 23 Millionen oder 0,3 Prozent.<br />
Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />
«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />
Band 3, Ziffer B41.<br />
Leistungen des Bundes an die iV<br />
A2310.0328 3 586 000 000<br />
BG vom 19.6.1959 über die Invalidenversicherung (IVG;<br />
SR 831.20), Art. 78.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
102<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
Der Bund finanziert 37,7 Prozent der jährlichen Ausgaben der<br />
Versicherung. Die Ausgaben der IV werden bestimmt durch die<br />
Renten und Hilflosenentschädigungen (rund 67 % der Ausgaben),<br />
die Kosten für individuelle Massnahmen, die Beiträge an<br />
Organisationen, die Durchführungs- und Verwaltungskosten<br />
sowie durch die Zinsbelastung gegenüber dem AHV-Ausgleichsfonds.<br />
• Beiträge an die IV fw 3 584 000 000<br />
• Beiträge an die IV nf 2 000 000<br />
Die Budgetunterschreitung im Ausmass von 107 Millionen<br />
(2,9 %) hat ihre Gründe vor allem in den weiterhin abnehmenden<br />
Rentenausgaben in Folge der 4. und 5. IV-Revision: Trotz<br />
einer Rentenanpassung um 1,75 Prozent haben die Rentenzahlungen<br />
um 0,4 Prozent abgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr<br />
ist der Bundesbeitrag gleichwohl um 3,1 Prozent gewachsen.<br />
Dies liegt unter anderem an den höheren Ausgaben der<br />
IV für die Schuldzinsen (die Verzinsung beträgt während der<br />
Zusatzfinanzierung fix 2 Prozent, während sie davor dem 4-jährigen<br />
Swapsatz entsprach und monatlich angepasst wurde).<br />
Zudem fielen bei der IV Nachzahlungen an kantonale Institutionen<br />
für Verpflichtungen aus der Zeit vor dem Neuen Finanzausgleich<br />
an, die nicht mehr durch die damals vorgenommenen<br />
Rückstellungen abgedeckt werden konnten.<br />
Die Rechnungsstellung für die individuellen Massnahmen in<br />
der IV erfolgt in der Regel mit einer Verzögerung von rund 3<br />
Monaten, weshalb für die periodengerechte Verbuchung eine<br />
entsprechende Abgrenzung erforderlich ist. Im Subventionsbereich<br />
wird jeweils nur die Veränderung der bilanzierten passiven<br />
Rechnungsabgrenzung erfasst. Gemäss Hochrechnung der Ausgaben<br />
für die individuellen Massnahmen aufgrund des Standes<br />
der Oktoberabrechnung nehmen die vom Bund nachschüssig<br />
bezahlten Kosten um 2 Millionen zu (budgetiert war ein Anstieg<br />
der Kosten um Fr. 3 Mio.).<br />
Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />
«Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe<br />
Band 3, Ziffer B41.<br />
Ergänzungsleistungen zur AHV<br />
A2310.0329 633 295 719<br />
BG vom 6.10.2006 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen-<br />
und Invalidenversicherung (ELG; SR 831.30), Art. 13<br />
und 24.<br />
Der Bund leistet Beiträge an die Kantone für deren Aufwendungen<br />
an die Ergänzungsleistungen zur AHV. Dabei beteiligt er sich<br />
an den jährlichen Ergänzungsleistungen zur Existenzsicherung,<br />
nicht aber an der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.<br />
Der Bundesanteil an der Existenzsicherung beträgt 5/8<br />
der Ausgaben. Bei den Personen zu Hause entspricht die ganze<br />
jährliche Ergänzungsleistung der Existenzsicherung. Bei den<br />
Personen im Heim macht die Existenzsicherung nur einen Teil<br />
der jährlichen Ergänzungsleistung aus.