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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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805 Bundesamt für energie<br />

Fortsetzung<br />

Globalbeiträge erhalten die Kantone mit eigenen Programmen<br />

zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen<br />

Energienutzung sowie zur Nutzung von Erneuerbaren Energien<br />

und Abwärme. Die Höhe der Globalbeiträge an die Kantone mit<br />

eigenen Programmen richtet sich nach dem Umfang des kantonalen<br />

Kredits und der Wirksamkeit des kantonalen Förderprogramms.<br />

Der Wirkungsfaktor entspricht den durch die direkte<br />

Förderung erzielten energetischen Wirkungen (über die Lebensdauer<br />

der Massnahmen) im Verhältnis zu den ausbezahlten Beiträgen<br />

des Berichtsjahres.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «CO2-Abgabe<br />

auf Brennstoffen, Gebäudeprogramm», siehe Band 3, Ziffer B41.<br />

technologietransfer<br />

A4300.0127 4 062 034<br />

Energiegesetz vom 26.6.1998 (EnG; SR 730.0), Art. 13 und 15.<br />

• Investitionsbeiträge fw 4 062 034<br />

Der Investitionskredit dient der Mitfinanzierung von besonders<br />

Erfolg versprechenden, jedoch risikobehafteten Pilot- und<br />

Demonstrationsanlagen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie<br />

(Aktionspläne Energieeffizienz und Erneuerbare<br />

Energien) sowie zur Umsetzung von Forschungsergebnissen.<br />

Zudem sind im Kredit Mittel von rund 2 Millionen eingestellt,<br />

welche nicht über Fördermassnahmen nach Art. 10 Abs. 1 bis<br />

Bst. b CO2-Gesetz abgedeckt sind. Empfänger sind private und<br />

öffentliche Unternehmen.<br />

Der Kreditrest von rund 0,7 Millionen ist zum grössten Teil darin<br />

begründet, dass vier Pilot- und Demonstrationsprojekte (u.a.<br />

swisswoodhouse, Tiefengeothermieprojekt Lavey-les-Bains) im<br />

2011 nicht wie geplant vorangetrieben werden konnten.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

364<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

fernwärme<br />

A4300.0144 3 189 536<br />

Energiegesetz vom 26.6.1998 (EnG; SR 730.0), Art. 13 Bst. c.<br />

• Investitionsbeiträge fw 3 189 536<br />

Im Rahmen der 2. Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen<br />

konnten mit den beantragten Investitionshilfen<br />

einerseits bestehende Abwärme aus der Industrie oder aus Kehrrichtverbrennungsanlagen<br />

neu durch Fernwärme energetisch<br />

genutzt werden (Energieeffizienz) und andererseits bei bestehenden,<br />

auf fossilen Energieträgern beruhenden, Fernwärmenetzen<br />

ein Brennstoffwechsel hin zu Erneuerbaren Energien hin<br />

bewirkt werden. Empfänger sind im Wesentlichen Organisationen<br />

der öffentlichen Hand.<br />

Mit BB vom 9.12.2009 zum Voranschlag 2010 haben die <strong>Eidg</strong>.<br />

Räte die Investitionshilfen auf das Jahr 2010 erstreckt und einen<br />

zusätzlichen Kredit von 25 Millionen gesprochen. Damit konnte<br />

ein Teil der 2009 nicht berücksichtigten Projekte im 2010 gefördert<br />

werden. Da ein Teil der Auszahlungen erst bei Inbetriebnahme<br />

der berechtigten Anlagen geleistet wird, wurden mit BB<br />

vom 15.6.2011 7,0 Millionen ins Jahr 2011 übertragen. Verschiedene<br />

Projekte wurden schliesslich eingestellt bzw. abgebrochen.<br />

Daraus entstand im 2011 ein Kreditrest von 3,8 Millionen.

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