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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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704 staatssekretariat für wirtschaft<br />

Fortsetzung<br />

Beitrag an die erweiterung der eU<br />

A2310.0429 13 806 391<br />

BG vom 24.3.2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten<br />

Osteuropas (SR 974.1), Art. 1 und 10.<br />

Beitrag der Schweiz an die Verringerung der wirtschaftlichen<br />

und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen<br />

Union. Die Beiträge sind für die Finanzierung von Projekten und<br />

Programmen u.a. in den Bereichen Infrastruktur und Umwelt,<br />

Privatsektorförderung, Sicherheit und gute Regierungsführung<br />

sowie menschliche und soziale Entwicklung bestimmt. Die<br />

Umsetzung erfolgt autonom durch die Schweiz in Zusammenarbeit<br />

mit den Partnerstaaten. Nutzniesser sind Estland, Lettland,<br />

Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und<br />

Ungarn sowie Bulgarien und Rumänien. Grundlage für die bilaterale<br />

Zusammenarbeit sind die entsprechenden Rahmenabkommen,<br />

welche am 20.12.2007 respektive am 7.9.2010 (Bulgarien,<br />

Rumänien) unterzeichnet worden sind.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 1 628 622<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand Unselbständige fw 11 177<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 12 166 592<br />

Der Kreditrest von 51,2 Millionen ist darauf zurückzuführen,<br />

dass sich die Genehmigung und die Umsetzung einer grösseren<br />

Anzahl geplanter Projekte aufgrund von verspäteten Projekteingaben<br />

in den Partnerländern verzögert hat. Im Falle von Bulgarien<br />

und Rumänien hat die Zusammenarbeit im Rahmen des<br />

Erweiterungsbeitrags erst 2010 begonnen, weshalb es noch zu<br />

keinen Auszahlungen für Projekte gekommen ist.<br />

Siehe dazu auch die Aktionen der DEZA (202) im Kredit<br />

A2310.0428.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit<br />

«Beteiligung der Schweiz an der Erweiterung der EU 2007–2011»<br />

(BB vom 14.6.2007), V0154.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit<br />

«Beteiligung der Schweiz an der Erweiterung der EU, Bulgarien<br />

und Rumänien 2010–2014» (BB vom 7.12.2009), V0154.01, siehe<br />

Band 2A, Ziffer 9.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

286<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

07 Volkswirtschaftsdepartement<br />

wirtschaftliche Zusammenarbeit mit<br />

osteuropäischen staaten<br />

A2310.0446 55 077 356<br />

BG vom 24.3.2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten<br />

Osteuropas (SR 974.1), Art. 1 und 10.<br />

Beiträge an die Finanzierung von Massnahmen der wirtschaftlichen<br />

und finanziellen Zusammenarbeit, insbesondere von Infrastrukturprojekten,<br />

Massnahmen zur Förderung des Privatsektors<br />

und Massnahmen zur Handelsförderung in den Staaten<br />

Südosteuropas und der GUS.<br />

Begünstigte sind Regierungsstellen, Zivilgesellschaft, Privatunternehmen<br />

und andere Partner in den Partnerländern Osteuropas<br />

und der GUS-Staaten, wenn möglich in Zusammenarbeit<br />

mit Schweizer Unternehmen und Dienstleistern.<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 3 739 883<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand<br />

Unselbstständige fw 28 570<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 51 308 903<br />

Mittelverteilung:<br />

• Finanzzuschüsse/Infrastruktur 25 767 062<br />

• Investitionsförderung 11 361 918<br />

• Makroökonomische Unterstützung 7 124 300<br />

• Handelsförderung/Rohstoffe 6 051 039<br />

• Durchführungs- und Verwaltungskosten 4 773 037<br />

Im Vordergrund der Massnahmen des SECO zugunsten der Transitionsländer<br />

Osteuropas und der GUS stehen die Verbesserung<br />

der Basis-Infrastruktur, die Beschleunigung struktureller Reformen,<br />

die Förderung des Privatsektors und des Handels sowie<br />

generell die Integration in das internationale Handelssystem.<br />

Die geografischen Schwerpunkte liegen in Südosteuropa und in<br />

Zentralasien, wo die Schweiz als Leiterin der Stimmrechtsgruppen<br />

bei den Bretton-Woods-Institutionen und bei der European<br />

Bank for Reconstruction and Development EBRD eine besondere<br />

Verantwortung trägt. Die Beiträge aus diesem Kredit werden<br />

vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD an die öffentliche<br />

Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz angerechnet.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit «Weiterführung<br />

der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen<br />

Staaten 1992–1999» (BB vom 28.1.1992/9.3.1993),<br />

V0021.00, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit «Weiterführung<br />

der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen<br />

Staaten 1999–2004» (BB vom 8.3.1999/13.6.2002/<br />

4.10.2004), V0021.01, siehe Band 2A, Ziffer 9.<br />

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit «Weiterführung<br />

der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen<br />

Staaten 2007–2012» (BB vom 18.6.2007/28.2.2011),<br />

V0021.02, siehe Band 2A, Ziffer 9.

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