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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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806 Bundesamt für Strassen<br />

Fortsetzung<br />

Der nicht-finanzierungswirksame Anteil (nf) beinhaltet nebst<br />

den vorerwähnten zeitlichen Abgrenzungen hauptsächlich die<br />

Abschreibungen für Nationalstrassenbau und projektgestützten<br />

Unterhalt (1 416 Mio.), Fahrzeuge und automatische Verkehrszähler<br />

sowie für Software (9,8 Mio.). Die Abschreibungen Nationalstrassen<br />

liegen um 7,1 Millionen unter dem Planwert, da die Inbetriebnahmen<br />

der neuen Teilstücke erst im November erfolgten.<br />

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben<br />

des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber dem<br />

Vorjahr nimmt der Rückstellungsbedarf infolge des Personalzuwachses<br />

(nf) um 427 041 Franken zu. Der durchschnittliche<br />

Rückstellungsbedarf pro Vollzeitstelle hingegen verändert sich<br />

kaum und beträgt 9 680 Franken, was einem durchschnittlichen<br />

Guthaben von 121.2 Stunden pro Vollzeitstelle entspricht. Insgesamt<br />

belaufen sich die Rückstellungen des ASTRA in diesem<br />

Bereich per 31.12.2011 auf 4 363 986 Franken.<br />

Der Anteil der bundesinternen Leistungsverrechnung (LV)<br />

am Funktionsaufwand beinhaltet im Wesentlichen Aufwände<br />

der beiden grossen Leistungserbringer BBL und BIT für Mieten<br />

(5,7 Mio.), für Betrieb und Wartung der Informatiksysteme<br />

(12,8 Mio.), für Informatikentwicklungen und -dienstleistungen<br />

bei Informatikprojekten (3,7 Mio.) sowie für Telekommunikationsleistungen<br />

(2,5 Mio.). Der Mehraufwand von 8,9 Millionen<br />

gegenüber dem Planwert steht im Zusammenhang mit<br />

der LV-Verrechnung von Leistungen des BIT für Informatik-Entwicklung,<br />

-Betrieb und -Wartung und wurde mit finanzierungswirksamen<br />

Kreditanteilen innerhalb des Funktionsaufwands<br />

kompensiert.<br />

Aufgrund von Mittelmehrbedarf im Bereich Nationalstrassen<br />

bei den Investitionsausgaben wurden gemäss Artikel 3 Absatz<br />

4 des Bundesbeschlusses zum Voranschlag 2011 5 Millionen zu<br />

Lasten des Betrieblichen Unterhalts zu Gunsten Investitionen<br />

Nationalstrassen (Kredit A8100.0001, Sach- und immaterielle<br />

Anlagen) verschoben.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr» (siehe Band 3, Ziffer B43).<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

366<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

08 Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

aufwandkredite ausserhalb des globalbudgets<br />

allgemeine Strassenbeiträge<br />

A6210.0137 369 500 284<br />

Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 34.<br />

Aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer sowie den Erträgen<br />

der Nationalstrassenabgabe leitet der Bund 10 Prozent an die<br />

Kantone weiter. Diese Beiträge sind für Strassenaufgaben zu verwenden.<br />

98 Prozent dieses Anteils werden an alle Kantone verteilt. Die<br />

restlichen 2 Prozent gehen an die Kantone ohne Nationalstrassen<br />

(vgl. nachfolgende Finanzposition A6210.0139).<br />

• Kantonsanteile fw 369 500 284<br />

Die Beiträge je Kanton bemessen sich nach der Länge der dem<br />

Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen ohne Nationalstrassen<br />

und den Strassenlasten.<br />

Bis zum Auslaufen der Verkehrstrennungsmassnahmen (vgl.<br />

Bundesamt für Verkehr, Finanzposition A4300.0119) werden die<br />

entsprechenden Belastungen des Bundes über die allgemeinen<br />

Strassenbeiträge kompensiert (Übergangsregelung NFA). 2011<br />

betragen diese Ausgaben 3,9 Millionen.<br />

Aufgrund der definitiven Erträge der <strong>Eidg</strong>. Zollverwaltung<br />

wurde der Voranschlagswert um 3 713 516 Franken unterschritten.<br />

Gegenüber dem Vorjahr gingen die Beiträge um 5,5 Millionen<br />

zurück. Diese Entwicklung dürfte hauptsächlich auf den<br />

rückläufigen Benzintourismus in Folge des starken Schweizerfrankens<br />

zurückzuführen sein.<br />

Ausgaben finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Spezialfinanzierung<br />

Strassenverkehr», siehe Band 3, Ziffer B43.<br />

kantone ohne nationalstrassen<br />

A6210.0139 7 540 822<br />

Bundesgesetz vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen<br />

Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 35.<br />

Die Kantone, durch deren Gebiet keine Nationalstrassen führen,<br />

erhalten jährlich Ausgleichsbeiträge in der Höhe von 2 Prozent<br />

des Kantonsanteils an den zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen<br />

des Bundes. Diese Beiträge sind für Strassenaufgaben<br />

zu verwenden.<br />

Endempfänger sind Kantone ohne Nationalstrassen (AI, AR).<br />

• Kantonsanteile fw 7 540 822<br />

Die Beiträge je Kanton bemessen sich nach der Länge der dem<br />

Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen und den Strassenlasten<br />

dieser Kantone.

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