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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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13<br />

Kreditüberschreitungen<br />

CHF<br />

Total<br />

KreditÜBerschreitungen 2011<br />

Als Kreditüberschreitung wird die Beanspruchung eines Voranschlags-<br />

oder Nachtragskredits über den von der Bundesversammlung<br />

bewilligten Betrag hinaus bezeichnet. Das kreditrechtliche<br />

Instrument kommt im Rahmen des Jahresabschlusses<br />

zur Anwendung. Die fehlenden Kreditmittel werden vom<br />

Bundesrat bewilligt und der Bundesversammlung mit der<br />

<strong>Staatsrechnung</strong> zur nachträglichen Genehmigung unterbreitet<br />

(Art. 35 FHG und Art. 20 Abs. 6 FHV). Das Finanzhaushaltgesetz<br />

regelt die Fälle, in denen keine Nachtragskredite bzw. Kreditüberschreitungen<br />

erforderlich sind (Art. 33 Abs. 3 und Art. 43<br />

Abs. 2 Bst. a FHG). Im Juni 2010 wurde eine Änderung des FHG<br />

eingeführt, wonach für nicht budgetierte Abschreibungen,<br />

Wertberichtigungen und Rückstellungen kein Nachtragskredit<br />

mehr erforderlich ist (Art. 33 Abs. 3 Bst. c FHG). Zum Instrument<br />

der Kreditüberschreitung siehe auch Ziffer 11.<br />

Die finanzierungswirksamen Kreditüberschreitungen 2011<br />

betreffen lediglich drei Bereiche und belaufen sich auf rund<br />

12,2 Millionen, ein deutlicher Unterschied zum Vorjahr mit<br />

über 91,6 Millionen. Aufgrund der oben erwähnten Änderung<br />

des FHG sind in der Rechnung 2011 keine nicht-finanzierungswirksamen<br />

Kreditüberschreitungen ausgewiesen.<br />

Das am 1. Mai 2011 in Kraft getretene Bundesgesetz über die<br />

Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit<br />

in ausserordentlichen Lagen vom 17. Dezember 2010 (AS 2011<br />

1381) hat die Zuständigkeit des Bundesrates im kreditrechtlichen<br />

Dringlichkeitsverfahren (darunter die Kreditüberschreitungen<br />

im Rahmen des Rechnungsabschlusses) eingeschränkt. Der Bundesrat<br />

kann Kreditüberschreitungen über 5 Millionen nur noch<br />

mit Zustimmung der Finanzdelegation beschliessen. Im Rahmen<br />

der Rechnung 2011 benötigte eine Kreditüberschreitung die Zustimmung<br />

der Finanzdelegation. Es handelt sich um die Investitionsausgaben<br />

im Bereich Nationalstrassen in der Höhe von<br />

8,6 Millionen.<br />

Die Kreditüberschreitung im Bereich Strafverfahren des Verwaltungsgerichts<br />

ist auf nicht eingestellte Sicherheitskosten<br />

zurückzuführen, für die ein Nachtragskredit von 130 Millionen<br />

beantragt worden war. 2011 wurden davon lediglich 70 Prozent<br />

beansprucht. Im Bereich Betriebsausgaben für die Empfangszentren<br />

stieg der Bedarf wegen der Zunahme der Asylsuchenden aus<br />

Nordafrika und dem Nahen Osten infolge der politischen und<br />

wirtschaftlichen Krise in diesen Ländern an. Darauf ist die Kreditüberschreitung<br />

von 3,5 Millionen in diesem Bereich zurückzuführen.<br />

Die Kreditüberschreitung von 8,6 Millionen bei den<br />

Investitionsausgaben im Bereich Nationalstrassen beruht auf<br />

dem Mehrbedarf im Rahmen der Engpassbeseitigung zwischen<br />

Blegi und Rütihof im Kanton Zug. Für diese Aufgabe wurde zusätzlich<br />

1 Million aus den FLAG-Rück­stellungen eingesetzt. Dies<br />

erklärt, warum die Differenz zwischen dem Betrag in der Rechnung<br />

und im Voranschlag höher ist als der Nachtragskredit.<br />

Für Details zu den einzelnen Kreditüberschreitungen siehe die<br />

<strong>Begründungen</strong> der <strong>Verwaltungseinheiten</strong>.<br />

Voranschlag und<br />

Mutationen<br />

2011<br />

Rechnung<br />

2011<br />

Kreditüberschreitung<br />

12 230 000<br />

Finanzierungswirksam 12 230 000<br />

107 Bundesstrafgericht<br />

A2111.0217 Strafverfahren 700 000 789 859 130 000 11.01.2012<br />

420 Bundesamt für Migration<br />

A2111.0129 Empfangszentren: Betriebsausgaben 40 685 700 44 185 336 3 500 000 11.01.2012<br />

806 Bundesamt für Strassen<br />

A8100.0001 Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte (Globalbudget) 1 272 606 300 1 282 311 669 8 600 000 11.01.2012<br />

BRB<br />

415

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