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2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...

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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />

Fortsetzung<br />

Beizug von externen Experten, Erstellung von wissenschaftlichen<br />

Grundlagen, Aufbau und Betrieb zweier Online-Portale,<br />

Kommunikationsmassnahmen, Durchführung von nationalen<br />

Konferenzen und Vernetzungsanlässen, Durchführung von<br />

Modellprojekten und Evaluationsmassnahmen, Publikationen.<br />

Für die Aufbauarbeiten im Jahr 2011 mussten verschiedene<br />

externe Fachspezialisten beigezogen werden. Die Koordination,<br />

Abstimmung und Qualitätssicherung der Aufbauarbeiten<br />

erwies sich als sehr aufwendig und zeitintensiv. Erschwerend<br />

kam hinzu, dass die zusätzlichen personellen Ressourcen effektiv<br />

erst ab März 2011 zur Verfügung standen. Der Kreditrest von<br />

372 074 Franken ist darauf zurückzuführen, dass die Aufbauarbeiten<br />

und für 2011 vorgesehene Umsetzungsmassnahmen sich<br />

deshalb verzögert haben und nicht – wie ursprünglich vorgesehen<br />

– bis Ende 2011 abgeschlossen werden konnten.<br />

Familienzulagen Landwirtschaft<br />

A2310.0332 88 376 000<br />

BG vom 20.6.1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />

(FLG; SR 836.1).<br />

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes werden Landwirten und<br />

landwirtschaftlichen Arbeitnehmern Familienzulagen ausgerichtet.<br />

Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen<br />

(FamZG) am 1.1.2009 werden auch im FLG Ausbildungszulagen<br />

ausbezahlt. Die Ansätze der Zulagen nach dem<br />

FLG entsprechen den Mindestansätzen gemäss FamZG. Demnach<br />

beträgt die Kinderzulage 200 Franken und die Ausbildungszulage<br />

250 Franken. Im Berggebiet sind diese Ansätze um<br />

20 Franken höher.<br />

• Bundesanteil Familienzulagen Landwirtschaft fw 87 076 000<br />

• Zinsertrag Familienzulagenfonds für Kantone fw 1 300 000<br />

Die Inkraftsetzung des neuen FamZG (1.1.2009) führt zu einer<br />

Verschiebung der Zulagen vom FLG ins FamZG. Diese Verschiebung<br />

ist noch stärker ausgefallen als vorhergesehen. Sie erfolgte<br />

zudem mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, die bei der<br />

Erstellung des Voranschlags 2011 noch nicht bekannt war, der<br />

Kreditrest von 5,5 Millionen ist darauf zurückzuführen.<br />

Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />

«Familienzulagen Landwirtschaft», siehe Band 3, Ziffer B41 (vgl.<br />

E1400.0102 Fonds Familienzulagen Landwirtschaft).<br />

Dachverbände der Familienorganisationen<br />

A2310.0333 1 018 058<br />

BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 116 Abs. 1.<br />

Unterstützung der Koordinations- und Informationstätigkeit<br />

von Familienverbänden.<br />

fw = finanzierungswirksam<br />

nf = nicht finanzierungswirksam<br />

LV = Leistungsverrechnung<br />

104<br />

staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />

03 Departement des Innern<br />

Mittels Leistungsverträgen werden Dachverbände der Familienorganisationen<br />

subventioniert, welche in der ganzen Schweiz<br />

auf familienpolitischem Gebiet aktiv sind. Die Bundesbehörden<br />

sind auf ihr fachspezifisches Know-how angewiesen.<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 018 058<br />

Die Anzahl der Leistungsverträge ist gemäss dem Subventionsbericht<br />

2008 zu reduzieren. Der Minderaufwand von 160 000<br />

Franken gegenüber dem Voranschlag 2011 ist eine Folge dieses<br />

Auftrags.<br />

Familienergänzende Kinderbetreuung<br />

A2310.0334 37 624 433<br />

BG vom 4.10.2002 über Finanzhilfen für familienergänzende<br />

Kinderbetreuung (SR 861), Art. 1.<br />

Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende<br />

Kinderbetreuung handelt es sich um ein befristetes Impulsprogramm.<br />

Es fördert die Schaffung zusätzlicher Plätze für<br />

die Tagesbetreuung von Kindern, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />

und Familie besser vereinbaren können. Die Finanzierung<br />

erfolgt über vierjährige Verpflichtungskredite. Der erste Kredit<br />

(200 Mio. ) ist per Ende Januar 2007, der zweite Kredit (120<br />

Mio.) per Ende Januar 2011 ausgelaufen. Das Parlament hat am<br />

1.10.2010 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre<br />

bis zum 31.1.2015 beschlossen und dazu einen dritten Verpflichtungskredit<br />

von 120 Millionen bewilligt. Seit Februar 2011 werden<br />

Verpflichtungen im Rahmen dieses dritten Kredits eingegangen.<br />

Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt auf zwei bzw.<br />

drei Jahre verteilt jeweils nach Ablauf eines Beitragsjahres auf<br />

der Basis der tatsächlichen Auslastung der Plätze. Die im Rahmen<br />

des ersten Kredits eingegangenen Verpflichtungen sind bis<br />

Mitte 2010 vollständig ausbezahlt worden. Die Verpflichtungen<br />

im Rahmen des zweiten und dritten Kredits werden bis 2014<br />

bzw. 2018 ausbezahlt.<br />

Empfänger der Finanzhilfen sind Kindertagesstätten (vor allem<br />

Krippen) und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung<br />

(Horte, Tagesschulen, Mittagstische).<br />

• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 913 227<br />

• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 10 528<br />

• Übrige Beiträge an Dritte fw 36 693 935<br />

• Informatik Betrieb/Wartung LV 6 743<br />

Das Bundesgesetz ist auf den 1.2.2003 in Kraft getreten. Bis zum<br />

31.12.2011 sind 1988 Gesuche um Finanzhilfen bewilligt worden,<br />

weitere 137 Gesuche sind noch in Bearbeitung. Damit wird insgesamt<br />

die Schaffung von 38 334 Betreuungsplätzen unterstützt.<br />

Der Kreditrest von 6,28 Millionen ist darauf zurückzuführen,<br />

dass weniger Gesuche für Projekte mit Innovationscharakter als<br />

erwartet eingereicht wurden und zudem im Vergleich zu den<br />

Vorjahren weniger Begünstigte von der Möglichkeit einer Bevorschussung<br />

der Finanzhilfen (max. 80 % eines Jahresbeitrags)<br />

Gebrauch gemacht haben.

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