2B Staatsrechnung Verwaltungseinheiten Begründungen - Eidg ...
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318 Bundesamt für sozialversicherungen<br />
Fortsetzung<br />
Beizug von externen Experten, Erstellung von wissenschaftlichen<br />
Grundlagen, Aufbau und Betrieb zweier Online-Portale,<br />
Kommunikationsmassnahmen, Durchführung von nationalen<br />
Konferenzen und Vernetzungsanlässen, Durchführung von<br />
Modellprojekten und Evaluationsmassnahmen, Publikationen.<br />
Für die Aufbauarbeiten im Jahr 2011 mussten verschiedene<br />
externe Fachspezialisten beigezogen werden. Die Koordination,<br />
Abstimmung und Qualitätssicherung der Aufbauarbeiten<br />
erwies sich als sehr aufwendig und zeitintensiv. Erschwerend<br />
kam hinzu, dass die zusätzlichen personellen Ressourcen effektiv<br />
erst ab März 2011 zur Verfügung standen. Der Kreditrest von<br />
372 074 Franken ist darauf zurückzuführen, dass die Aufbauarbeiten<br />
und für 2011 vorgesehene Umsetzungsmassnahmen sich<br />
deshalb verzögert haben und nicht – wie ursprünglich vorgesehen<br />
– bis Ende 2011 abgeschlossen werden konnten.<br />
Familienzulagen Landwirtschaft<br />
A2310.0332 88 376 000<br />
BG vom 20.6.1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft<br />
(FLG; SR 836.1).<br />
Auf der Grundlage des Bundesgesetzes werden Landwirten und<br />
landwirtschaftlichen Arbeitnehmern Familienzulagen ausgerichtet.<br />
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen<br />
(FamZG) am 1.1.2009 werden auch im FLG Ausbildungszulagen<br />
ausbezahlt. Die Ansätze der Zulagen nach dem<br />
FLG entsprechen den Mindestansätzen gemäss FamZG. Demnach<br />
beträgt die Kinderzulage 200 Franken und die Ausbildungszulage<br />
250 Franken. Im Berggebiet sind diese Ansätze um<br />
20 Franken höher.<br />
• Bundesanteil Familienzulagen Landwirtschaft fw 87 076 000<br />
• Zinsertrag Familienzulagenfonds für Kantone fw 1 300 000<br />
Die Inkraftsetzung des neuen FamZG (1.1.2009) führt zu einer<br />
Verschiebung der Zulagen vom FLG ins FamZG. Diese Verschiebung<br />
ist noch stärker ausgefallen als vorhergesehen. Sie erfolgte<br />
zudem mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung, die bei der<br />
Erstellung des Voranschlags 2011 noch nicht bekannt war, der<br />
Kreditrest von 5,5 Millionen ist darauf zurückzuführen.<br />
Ausgaben teilweise finanziert aus dem zweckgebundenen Fonds<br />
«Familienzulagen Landwirtschaft», siehe Band 3, Ziffer B41 (vgl.<br />
E1400.0102 Fonds Familienzulagen Landwirtschaft).<br />
Dachverbände der Familienorganisationen<br />
A2310.0333 1 018 058<br />
BV vom 18.12.1998 (SR 101), Art. 116 Abs. 1.<br />
Unterstützung der Koordinations- und Informationstätigkeit<br />
von Familienverbänden.<br />
fw = finanzierungswirksam<br />
nf = nicht finanzierungswirksam<br />
LV = Leistungsverrechnung<br />
104<br />
staatsrechnung Band <strong>2B</strong> | 2011<br />
03 Departement des Innern<br />
Mittels Leistungsverträgen werden Dachverbände der Familienorganisationen<br />
subventioniert, welche in der ganzen Schweiz<br />
auf familienpolitischem Gebiet aktiv sind. Die Bundesbehörden<br />
sind auf ihr fachspezifisches Know-how angewiesen.<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 1 018 058<br />
Die Anzahl der Leistungsverträge ist gemäss dem Subventionsbericht<br />
2008 zu reduzieren. Der Minderaufwand von 160 000<br />
Franken gegenüber dem Voranschlag 2011 ist eine Folge dieses<br />
Auftrags.<br />
Familienergänzende Kinderbetreuung<br />
A2310.0334 37 624 433<br />
BG vom 4.10.2002 über Finanzhilfen für familienergänzende<br />
Kinderbetreuung (SR 861), Art. 1.<br />
Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende<br />
Kinderbetreuung handelt es sich um ein befristetes Impulsprogramm.<br />
Es fördert die Schaffung zusätzlicher Plätze für<br />
die Tagesbetreuung von Kindern, damit die Eltern Erwerbsarbeit<br />
und Familie besser vereinbaren können. Die Finanzierung<br />
erfolgt über vierjährige Verpflichtungskredite. Der erste Kredit<br />
(200 Mio. ) ist per Ende Januar 2007, der zweite Kredit (120<br />
Mio.) per Ende Januar 2011 ausgelaufen. Das Parlament hat am<br />
1.10.2010 die Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre<br />
bis zum 31.1.2015 beschlossen und dazu einen dritten Verpflichtungskredit<br />
von 120 Millionen bewilligt. Seit Februar 2011 werden<br />
Verpflichtungen im Rahmen dieses dritten Kredits eingegangen.<br />
Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt auf zwei bzw.<br />
drei Jahre verteilt jeweils nach Ablauf eines Beitragsjahres auf<br />
der Basis der tatsächlichen Auslastung der Plätze. Die im Rahmen<br />
des ersten Kredits eingegangenen Verpflichtungen sind bis<br />
Mitte 2010 vollständig ausbezahlt worden. Die Verpflichtungen<br />
im Rahmen des zweiten und dritten Kredits werden bis 2014<br />
bzw. 2018 ausbezahlt.<br />
Empfänger der Finanzhilfen sind Kindertagesstätten (vor allem<br />
Krippen) und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung<br />
(Horte, Tagesschulen, Mittagstische).<br />
• Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge fw 913 227<br />
• Allgemeiner Beratungsaufwand fw 10 528<br />
• Übrige Beiträge an Dritte fw 36 693 935<br />
• Informatik Betrieb/Wartung LV 6 743<br />
Das Bundesgesetz ist auf den 1.2.2003 in Kraft getreten. Bis zum<br />
31.12.2011 sind 1988 Gesuche um Finanzhilfen bewilligt worden,<br />
weitere 137 Gesuche sind noch in Bearbeitung. Damit wird insgesamt<br />
die Schaffung von 38 334 Betreuungsplätzen unterstützt.<br />
Der Kreditrest von 6,28 Millionen ist darauf zurückzuführen,<br />
dass weniger Gesuche für Projekte mit Innovationscharakter als<br />
erwartet eingereicht wurden und zudem im Vergleich zu den<br />
Vorjahren weniger Begünstigte von der Möglichkeit einer Bevorschussung<br />
der Finanzhilfen (max. 80 % eines Jahresbeitrags)<br />
Gebrauch gemacht haben.