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Die Wirtschaftsschule – Verdienste und Entwicklungsperspektiven ...

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<strong>Die</strong> <strong>Wirtschaftsschule</strong> <strong>–</strong> <strong>Verdienste</strong> <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsperspektiven</strong> einer bayerischen Schulart<br />

130<br />

Auffallend dabei ist, dass der Aufschwung der <strong>Wirtschaftsschule</strong>n nach dem 2. Weltkrieg bis in die<br />

frühen 60er Jahre hauptsächlich von privaten Schulträgern getragen wurde. <strong>Die</strong> Kommunen waren<br />

eher zurückhaltend, was an ihrer durch Pflichtfinanzierung der Gebäude für die expandierenden<br />

Pflichtschulen weitgehend geb<strong>und</strong>enen Finanzkraft sowie dem Gesetz über die Schulgeld- <strong>und</strong> Lernmittelfreiheit<br />

ab 1949 lag. <strong>Die</strong>ses ließ <strong>–</strong> im Gegensatz zu privaten Schulen <strong>–</strong> eine Selbstfinanzierung<br />

öffentlicher Schulen nicht mehr zu.<br />

Zu Beginn der 60er Jahre (1962) gaben i. d. R. kleinere private <strong>Wirtschaftsschule</strong>n „wegen finanzieller<br />

Benachteiligung gegenüber öffentlichen Schulen“ auf. Mitte der 60er Jahre gaben viele Träger<br />

kommunaler <strong>Wirtschaftsschule</strong>n zu erkennen, dass sie ihre <strong>Wirtschaftsschule</strong>n wegen erkennbarer<br />

Benachteiligung von <strong>Wirtschaftsschule</strong>n <strong>–</strong> besonders gegenüber Realschulen schließen werden.<br />

<strong>Die</strong>se Entwicklung sowie die Initiativen des VDH überzeugten den Staat schließlich, durch Übernahme<br />

<strong>und</strong> Neugründung von staatlichen <strong>Wirtschaftsschule</strong>n, „einzusteigen“.<br />

2.2 Besondere Initiativen des VDH zur Errichtung staatlicher Schulen <strong>und</strong> die<br />

Folgen<br />

Immer schon wurde für das Personal an <strong>Wirtschaftsschule</strong>n vom Verband das Fehlen staatlicher <strong>Wirtschaftsschule</strong>n<br />

als Mangel empf<strong>und</strong>en: es fehlten staatliche Vorbilder, vor allem für eine einheitliche<br />

Besoldung der Diplom-Handelslehrer an <strong>Wirtschaftsschule</strong>n. Manche private <strong>Wirtschaftsschule</strong>n<br />

<strong>und</strong> mancher kommunale Schulträger sparten mangels staatlicher Vorgaben an ihren Lehrkräften.<br />

<strong>Die</strong> Diplom-Handelslehrer an den Berufsschulen waren eindeutig dem höheren <strong>Die</strong>nst zugeordnet<br />

<strong>und</strong> den Philologen gleichgestellt. An vielen <strong>Wirtschaftsschule</strong>n war das nicht so.<br />

U. a. deshalb drängte der Verband immer wieder auf staatliche Gründungen. Als in den 60er Jahren<br />

die reale Gefahr bestand, dass Kommunen sich der „Last ihrer Handelsschulen“ durch Schließung<br />

entledigten, gelang es, dem Bayerischen Landtag folgenden neuerlichen Beschluss abzuringen: „<strong>Die</strong><br />

Staatsregierung wird ersucht, auf Antrag die Übernahme von kommunalen Handelsschulen <strong>und</strong> Wirtschaftsaufbauschulen<br />

auf den Staat vorzusehen <strong>–</strong> <strong>und</strong> Mittel dafür ab 01.10.1966 im Staatshaushalt<br />

bereitzustellen.“ 16<br />

Der Erfolg: Übernahme der <strong>Wirtschaftsschule</strong>n in Passau <strong>und</strong> Memmingen 1966. Neuerrichtung<br />

der Staatlichen Handels- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftsschule</strong> in Bad Windsheim 1967. Damit waren gefährdete<br />

Schulen gesichert, eine neue Schule gegründet, <strong>und</strong> <strong>–</strong> lange angestrebt <strong>–</strong> die „Referenzschulen“<br />

geschaffen für die Besoldungsanpassung an säumigen kommunalen, <strong>und</strong> <strong>–</strong> wenn auch mangels<br />

Überwachungsinstrumentarien noch nicht vollständig <strong>–</strong> an mancher sparbesessenen Privatschule.<br />

Auch den zahlreichen Kolleginnen/Kollegen an der <strong>Wirtschaftsschule</strong> ohne 2. Staatsprüfung konnten<br />

intensive Verbandsbemühungen helfen: als eine Bezirksregierung 1967 diesen Personenkreis von<br />

der Laufbahn ausschließen wollte, konnte das Ministerium zu folgender Entscheidung veranlasst<br />

werden: „<strong>Die</strong>se erworbene Laufbahnbefähigung wird nach dem Gr<strong>und</strong>satz der Besitzstandswahrung<br />

16 Siekaup, Waldemar: <strong>Die</strong> Landeselternvereinigung der öffentlichen <strong>Wirtschaftsschule</strong>n in Bayern, 3. Auflage, Nürnberg<br />

2000, S. 34

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